Recht am eigenen Bild

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girasol
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Recht am eigenen Bild

Beitrag von girasol »

Auch ich verfolge deinen Bericht (Anm.: es geht um den Bericht Syrien: Eindrücke einer Reise vor dem Bürgerkrieg, Admin) interessiert und weiß als Schwabenmädle natürlich auch was mit dem Begriff "Busle" anzufangen. :mrgreen:
Oliva B. hat geschrieben: wie auch schon in deinen anderen Reiseberichten sind es die persönlichen Begegnungen mit der Bevölkerung, die man in keinem Reiseführer findet, die deine Beschreibungen so einzigartig machen.
Das ist natürlich richtig, jetzt muss ich aber doch mal nachhaken: Mich wundert die Einstellung so vieler Fotos von Personen hier, denn das ist ja ohne deren Zustimmung eigentlich nicht erlaubt. :-? Beim Urheberrecht z.B. gibt es ja immer wieder "Eingriffe" von Seiten der Forenleitung.

Gruß
girasol
Zuletzt geändert von Oliva B. am Do 1. Jan 2015, 11:38, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Beitrag dupliziert und Titel geändert und Erklärung (rot) hinzugefügt.
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Oliva B.
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Re: Syrien: Eindrücke einer Reise vor dem Bürgerkrieg

Beitrag von Oliva B. »

Offtopic:
[quote="girasol"][...]
[quote="Oliva B."]
wie auch schon in deinen anderen Reiseberichten sind es die persönlichen Begegnungen mit der Bevölkerung, die man in keinem Reiseführer findet, die deine Beschreibungen so einzigartig machen. [/quote]
Das ist natürlich richtig, jetzt muss ich aber doch mal nachhaken: Mich wundert die Einstellung so vieler Fotos von Personen hier, denn das ist ja ohne deren Zustimmung eigentlich nicht erlaubt. :-? Beim Urheberrecht z.B. gibt es ja immer wieder "Eingriffe" von Seiten der Forenleitung.

Gruß
girasol[/quote]

Richtig, girasol.
Ich gehe allerdings davon aus, dass ville, als ehemaliger Lehrer, sich mit dem Urheberrecht auskennt.
Schon in Europa ist das "Recht am eigenen Bild" nicht einheitlich geregelt, wobei gerade im deutschen Rechtsraum sehr viel genauer hingeschaut wird als bei unseren angelsächsischen Nachbarn.
Doch lassen wir dazu lieber erst einmal ville selbst zu Wort kommen.
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ville
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Re: Syrien: Eindrücke einer Reise vor dem Bürgerkrieg

Beitrag von ville »

girasol hat geschrieben:Auch ich verfolge deinen Bericht interessiert und weiß als Schwabenmädle natürlich auch was mit dem Begriff "Busle" anzufangen. :mrgreen:
Oliva B. hat geschrieben: (......)
Das ist natürlich richtig, jetzt muss ich aber doch mal nachhaken: Mich wundert die Einstellung so vieler Fotos von Personen hier, denn das ist ja ohne deren Zustimmung eigentlich nicht erlaubt. :-? Beim Urheberrecht z.B. gibt es ja immer wieder "Eingriffe" von Seiten der Forenleitung.
Gruß
girasol
Na je, girasol, im Prinzip hast du ja recht. Ich habe jedoch keine Gewissensbisse, Fotos von Menschen außerhalb unseres Kulturraums zu zeigen, wobei ich es selbstverständlich vermeide, irgendwelche in meinen Augen kompromittierende Fotos einzusetzen.
Ich versuche mir gerade vorzustellen, welche Klimmzüge vonnöten wären, alle jene zu befragen, die beim Schwenk der TV-Kamera eines Nachrichtensenders erfasst wurden, ob sie ihre Genehmigung zur "Veröffentlichung" erteilen.

Gruß ville
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ville
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Re: Syrien: Eindrücke einer Reise vor dem Bürgerkrieg

Beitrag von ville »

Erstaunlicher Weise hat sich niemand mehr zum Thema "Eigentum/Rechte an Bildern" geäußert. Ich selbst bin eigentlich relativer Neuling in Bezug auf Veröffentlichung im Netz, habe kein kommerzielles Interesse und war zudem nie Formalist. Deshalb war mein Umgang mit diesem Thema bisher locker, unbedarft. Dies hat sich ein Stück weit geändert.

Nichtsdestotrotz setze ich den Bericht fort wie gehabt [...]
Zuletzt geändert von Oliva B. am Do 1. Jan 2015, 11:35, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Duplizierter Beitrag (Ausschnitt).
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Oliva B.
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Re: Recht am eigenen Bild

Beitrag von Oliva B. »

Auf das Urheberrecht am eigenen Foto haben wir schon oft genug hingewiesen, ich möchte es jedoch noch einmal in Erinnerung rufen.
Recht am Bild
Jedes Foto oder Bild unterliegt unumstritten dem Urhebergesetz :!:
ALLE, Fotos sind durch das Urheberrecht geschützt, egal um welche Art von Fotos es sich handelt. Veröffentlichen darf man Fotos nur, wenn man selbst der Urheber ist oder die Genehmigung des Fotografen für die Veröffentlichung besitzt. Auch dann muss der Name des Urhebers genannt werden.
Doch Vorsicht: Auch veränderte Fotos fallen unter das Urheberrecht.
Gibt man das Foto eines anderen als sein eigenes aus, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung (Bilderklau!!!!) und diese kann nach § 106 UrhG mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

In diesem Thread geht es jedoch um das

Recht am eigenen Bild
Neben dem Urheberrecht an der Aufnahme selbst gibt es aber auch noch das 'Recht am eigenen Bild', das im deutschen KunstUrhG, genauer genommen in den Paragraphen 22 und 23 festgeschrieben ist, es gibt aber auch Ausnahmen, s. §23, Punkt 2.
Das Internet ist voll von Porträtfotos und Aufnahmen, auf denen Menschen eindeutig erkannt werden können. In den seltensten Fällen werden sich die Fotografen eine Genehmigung zur Veröffentlichung von den abgebildeten Personen eingeholt haben, so wie es das Gesetz verlangt. Dies zeigt, dass sich viele Fotografen über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen oder sie nicht kennen. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und selbst in einem Projekt der Bundeszentrale für politische Bildung wird eingeräumt, dass es in der Praxis Graustufen gibt.

Die Praxis
In einer dieser Grauzonen befindet man sich, wenn man sich z.B. auf Urlaubsreisen im Ausland befindet und Personen ablichtet. Greift dort das deutsche KunstUrhG überhaupt?

Wenn jemand ablehnt, dass er fotografiert wird, sollte man diesen Wunsch grundsätzlich respektieren. Darüber hinaus gibt es jedoch Kulturen, deren Religion oder Aberglaube es verbietet, ein Abbild von Personen zu machen. Sich darüber hinwegzusetzen zeigt eine fehlende Konflikt- und Gefühls-Wahrnehmung, durch die diese Menschen in Ängste und Depressionen gestürzt werden können, z.B. durch ihre Angst, beim Fotografieren ihre Seele zu verlieren, nach dem Tod nicht wiedergeboren zu werden oder nicht ins Paradies zu kommen.

Das traf aber bei villes Reisebericht nicht zu. Er zeigt Fotos von Menschen, die er auf seinen Reisen kennengelernt hat und die sich offen und mit Freude von ihm ablichten ließen. Natürlich dachte vor einem Vierteljahrhundert noch niemand über eine Verbreitung durch das Internet nach.

Das "Recht am eigenen Bild" soll den Abgelichteten vor einer "Verletzung" schützen. Doch im vorliegenden Fall wurde niemand gegen seine Willen fotografiert und in einer für ihn peinlichen oder kompromittierenden Situation gezeigt.

Ich selbst handhabe es seit einiger Zeit so, dass ich Personen, die ich fotografieren will vorher frage, ob ich die Fotos in einem Länderforum veröffentlichen darf. Noch nie habe ich mir eine Absage eingehandelt, im Gegenteil. Die meisten waren stolz darauf, dass ich gerade von ihnen ein Foto machen wollte. Gerade in Ländern, wo die Menschen weder Geld noch die Möglichkeiten haben sich einen Fotoapparat zu kaufen, wird man immer wieder von Einheimischen gefragt, ob man nicht ein Foto von ihnen machen und es nach der Rückkehr zusenden könne. So habe ich in meinem Seychellen-Reisebericht ein Foto des 2010 verstorbenen Gurus Kantilal Jivan Shah veröffentlicht. Die Erlaubnis zur Veröffentlichung hat mir der im Indischen Ozean bekannte Heiler und Lehrer selbst gegeben und die Verbreitung entsprach seinem ausdrücklichen Wunsch.
Sanktionen
Was aber kann aber passieren, wenn der abgebildete Mensch Kenntnis über die Verbreitung seines Fotos im Internet erlangt (für das er keine Genehmigung erteilt hat) und er sich durch diese Veröffentlichung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt?

Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von im außereuropäischen Ausland aufgenommenen Fotos richtet sich zunächst einmal nach dem Recht des Landes, in dem das Bild entstand.
Der Betroffene kann aufgrund dieser Rechtsvorschriften, aber auch auf Grundlage der deutsche Gesetze dagegen vorgehen, d.h. er könnte den Urheber des Fotos in dessen Land auffordern, sein Foto von der Website zu entfernen oder einen Unterlassungsanspruch gegen das jeweilige Medium geltend machen, um eine weitere Veröffentlichung zu unterbinden.

Lt. § 33 KunstUrhG wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wer gegen die §§ 22, 23 verstößt. Aber:
Der Verstoß wird nur auf Antrag verfolgt, d.h. keine Verdienstmöglichkeit für Abmahnanwälte, die das Internet nach Fotos durchkämmen. Der "Geschädigte" selbst muss also aktiv werden.
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Re: Recht am eigenen Bild

Beitrag von sol »

@ Elke
sehr interessant---so klar und deutlich hast du es beschrieben--- >:d<


Wat nu ?--
da lässt man sich die Genehmigung der Veröffentlichung in einem Forum geben----
dann sieht er /sie das Foto--gefällt ihr nicht---erhebt Einspruch- löschen---- :((
inzwischen haben es Tausende gesehen--Der/die Geschädigte behauptet, NIE eine
Einwilligung gegeben zu haben-- ALSO nur mit schriftlicher Genehmigung ?- :-?

Alles Gute für 2015 mit Fotos ohne Gesichter--------
Gruss Wolfgang
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pekeo1
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Re: Recht am eigenen Bild

Beitrag von pekeo1 »

... da gebe ich mal mein Senf dazu.

Da ich mich recht intensiv mit Fotografie beschäftige ist die Auseinandersetzung mit dem Thema "Recht am Bild" und "Urheberrecht" mein ständiger Begleiter.

Prinzipiell veröffentliche ich keine Bilder von Menschen ohne eine schriftliche Genehmigung! Bei Landschaften und Gebäuden/Bauwerken informiere ich mich immer nach dem in dem Land geltenden Gesetzen (was zum Teil sehr komplex sein kann).

Nur als kleines Beispiel:
"Der Eifelturm in Paris am Tag weitestgehend Problemlos wird bei Nacht mit der Lichtinstallation zu einem Kunstwerk und kann (wird) bei nicht genehmigter Veröffentlichung schmerzhaft teuer."
Nachtfotos vom Eiffelturm koennen teuer werden


Als ein kleiner Anhalt empfehle ich
rechtambild.de und Urheberrecht-FAQ


Nachtrag:
Sehr problematisch können auch Innenaufnahmen von Gebäuden/Bauwerken sein! Auch hier empfehle ich unbedingt schriftliche Genehmigungen! Das gilt auch für öffentliche Gebäude wie Bahnhöfe, Flugplatz-Terminal, ...

Nachtrag 2:
Auch zu Empfehlen ...
Fotorecht für Fotografen
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Re: Recht am eigenen Bild

Beitrag von sol »

@ pekeo1

einiges schnell gelesen--------

da wird einem ja schwindelig mit dem Restalkohol von 2014/2015

wenn ich so an die Fotos denke, die bei picasa & co-oder flickr
veröffentlicht werden---das bringt für gute Anwälte viel Geld---- >:)
Gruss Wolfgang
Kay
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Re: Recht am eigenen Bild

Beitrag von Kay »

da ich hinsichtlich Fotografie sehr aktiv bin, würde ich gerne auch etwas dazu schreiben. Erstmal gut, dass von Oliva B. das Urheberrecht, was per sé immer besteht und dem Recht am eigenen Bild, gegeneinander abgrenzt, bzw. eben klar stellt, dass es zwei paar Schuhe sind!

Der nötige Respekt im Ausland gezielt Menschen zu fotografieren bzw. im idealen Fall ein höfliches Fragen, ist selbstverständlich. Dass sich der/die Fotografierte durch Kauf einer Ware oder Almose oder auch einfachem Fragen zu dem Foto u. der Veröffentlichung einverstanden zeigt, dürfte für den Fotografen im Prinzip rechtlich ausreichen (der entsprechende Nachweis ist hier das Problem). Insbesondere sind die aufgenommenen Menschen hier in einer benachteiligten Position und könnten selbst im Falle der Nichterlaubnis die Veröffentlichung 1. nur schwer in Erfahrung bringen, 2. kaum gegen solch eine Veröffentlich vorgehen (finanziell u. verfahrenstechnischer Natur). Letztlich ist diese Erlaubnis immer mühseliger Natur, ebenso wie die Diskussion darum. Dass somit entsprechend Rechte / Gesetze nicht berücksictigt bzw. nicht eingehalten werden, ergibt sich dann leider daraus. Wo kein Richter ...

Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist die finanzielle Verwertung solcher Bilder. In Internetseiten, wo man Käufer u. Lizensnehmer für seine Fotos findet, geht ohne ein Modelrelease i.d.R. nichts. Oft genügt eine schemenhafte Darstellung + Zeit + Location, was Rückschluss auf die Person zulassen könnte, um ein Modelrelease erforderlich zu machen. Die Seiten möchten minimales Risiko. Gleiches gilt aber auch für andere Dinge, wie bestimmte Gebäude, Logos, Markennamen auf Fotos, Lichtinstallationen (z.B. beim Eiffeltower), was ohne spezielle Genehmigung nicht öffentlich fotografiert werden darf. Ohne solch ein Propertyrelease bzw. einem Modelrelease wird man über diese Seiten weder eine Lizenz verkaufen noch ein Print. Es gibt offenbar noch eine gewisse eingeschränkte Editorial-Use möglich, wenn man solch Erlaubnisse nicht aufbringen kann.

Worauf ich hinaus will: Die Vermarktung ohne entsprechend wirklich nachweisbarer Erlaubnis ist auf öffentlichen Fotoseiten quasi kaum möglich, auf privaten Webseiten hätte man die Möglichkeit aber auch das ganze Risiko, wenn mal doch jemand nachfragt und man keine Erlaubnis vorweisen kann. Unabhängig von Vermarktung u. Vorliegen oder Nichtvorliegen von Releases findet man auf solch Fotoseiten unzählige Bilder, die frei einsehbar sind, Competitions unterliegen, etc. Erst wenn es an die Vermarktung geht, dann sichern sich die großen Fotoseiten ab. Solange wird dort das Recht am eigenen Bild eher stiefmütterlich behandelt.
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Oliva B.
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Re: Recht am eigenen Bild

Beitrag von Oliva B. »

Vielen Dank pekeo1 und Kay für eure ergänzenden Kommentare und die Sensibilisierung unserer Mitglieder. Es gibt einige, die halten sich an die Gesetze, andere meinen, wenn sie ein Foto aus dem Internet spiegeln, wäre es schon das eigene, weil sie es "künstlerisch" verändert haben. Wir versuchen wirklich, unsere Augen offen zu halten, doch ich fürchte, es gelingt uns trotz unseres hohen zeitlichen Einsatzes nicht immer.

Auf die Problematik des Fotografierens von Kunstwerken, berühmten Bauwerken, Bildern und Skulpturen werde ich bei nächster Gelegenheit noch separat eingehen.
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