highgate hat geschrieben:Verstehe ich, als juristischer Laie, das jetzt richtig : Wenn ich, nach wie vor in D gemeldet bin, bleibt alles beim Alten und ich brauche kein spanisches Testament ?!
Seit 2015 muss man sich entscheiden, welches Landesrecht für Erben und Vererben gilt. Der Wohnsitz ist nach dieser Entscheidung nicht mehr von Belang, zumindest wenn er in Europa liegt.
Konkret: wenn Du in Deutschland ein notarielles Testament mit der Maßgabe "Anwendung deutsches Recht" hinterlegt hast, brauchst Du in Spanien nichts mehr machen. Das Gleiche gilt, wenn Du in Spanien solches tust und in Deutschland gemeldet bleibst, dann muss in D nichts mehr hinterlegt werden. Es gibt jetzt ein europäisches Erbregister, das auf die Länderregister zugreift - zumindest in der Theorie. Ein wenig Zeit wird für das Abgleichen immer noch vergehen, aber es sollte deutlich einfacher sein/werden als früher...
Josefine war schneller und präziser