Der letzte Wille

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nixwielos
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von nixwielos »

Hab ich: wie schon zuvor berichtet ist für eine Person der einfache Satz, für ein gegenseitiges Testament der doppelte Satz (2) maßgeblich. Die kleineren Beträge fallen bei Unterstützungsmaßnahmen an, die spielen bei einem "Voll-Testament" eher keine Rolle. Heutzutage kommen noch 75.- pro Person für die Hinterlegung/Verwahrung des letzen Willens dazu, deshalb entfällt der Erbschein. Für ein Erbe in Spanien ist dieses internationale Register sehr hilfreich!
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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Vanessa
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Vanessa »

Wir wollten in Deutschland ein "Berliner Testament" aufsetzen lassen, und das sollte 1500€ kosten. Daraufhin haben wir das in Spanien machen lassen für ca. 200€ (ganz genau weiß ich es nicht mehr). Dazu käme natürlich im Ereignisfall die Übersetzung, aber 1300€ wird die wahrscheinlich nicht kosten ;)
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Kiebitz
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Kiebitz »

Wir haben vor 8 Jahren unser Testament über einen spanischen Notar gemacht und hinterlegt.
War die dringende Empfehlung eines Experten.
Die andere dringende Empfehlung in Spanien: Beim Notar auch gleich gegenseitige Vollmachten zu hinterlegen. Für Bank usw. Kostet nicht viel und macht es einfacher - für den Überlebenden.
Diskutiere nie mit Idioten, sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung...
Tiere sind meine Freunde und ich esse meine Freunde nicht.
Fleisch ist ein Stück Todeskampf.
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nixwielos
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von nixwielos »

Naja, die Sache mit dem Spanischen Testament ging bei uns nach hinten los: ich hatte eines, notariell mit allem, was das Herz begehrt, allen notwendigen Formulierungen, wenn mehrere Erben für das Gesamterbe da sind - ich sollte das Haus in Spanien bekommen, meine Geschwister in D die Dinge - und dann gab es noch ein späteres deutsches Testament, da sich die Besitzverhältnisse für einige Sachen geändert hatten. Für ein Erbe als Deutscher in Spanien, das vor 2015 testamentarisch geregelt war, wollen die Spanier einen Erbschein. Kein Problem, nur hat da das spanische Testament, das im Prinzip fast identisch mit dem Wortlaut des deutschen war, soweit es den spanischen Eigentumsteil betraf, jetzt für große Aufregung gesorgt. Jeweils beglaubigte Übersetzungen hin und her, jeweils Apostille für spanisches Testament (das man ja nie im Original erhält, sondern nur die copia simple) und deutschen Erbschein - wenn er denn endlich erteilt wird, Behördengänge hin und her, Nachlassgericht und Notar in beiden Ländern...

Bei uns hat es ein knappes Jahr, einige hundert Euronen und einiges an Nerven benötigt, schlimmer wäre es gewesen, wenn meine Holde nicht von D aus mit den Spaniern die Sache mit Apostille etc. telefonisch hätte klären können... Ihr Wortschatz hat sich verbessert :d

Also wenn, dann nur ein (!) Testament, entweder in D oder in ES.
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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nurgis
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von nurgis »

Wir haben in Deutschland vor ca. 20 Jahren bei einem RA für ca. 300.- DM ein Berliner Testament aufsetzen lassen. Auch Rechtsanwälte kennen sich über den Wortlaut wohl nicht genau aus.Es war nicht gültig, weil unser einziger Erbe der Sohn war, aber kein nachfolgender Erbe (falls er vorher stirbt) angegeben war.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Miesepeter »

In Grossbritannien kann man in solchen Fällen den Hund, oder wenn keiner vorhanden, die Fische im Aquarium o.ä. als Erben einzetzen.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von rainer »

Wir waren damals gleich nach dem Kauf (wurde uns dringend geraten) beim spanischen Notar, wegen eines gesonderten Testaments nur für das spanische Haus. Es hieß damals, ein deutsches Testament hätte hier keine Gültigkeit. Hat sich das inzwischen geändert? Oder war das in Wirklichkeit noch nie so?
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nixwielos
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von nixwielos »

rainer hat geschrieben:Wir waren damals gleich nach dem Kauf (wurde uns dringend geraten) beim spanischen Notar, wegen eines gesonderten Testaments nur für das spanische Haus. Es hieß damals, ein deutsches Testament hätte hier keine Gültigkeit. Hat sich das inzwischen geändert? Oder war das in Wirklichkeit noch nie so?
Das war noch nie so, wurde aber eine zeitlang kolportiert, auch wir sind in den 90gern drauf reingefallen. Ohne spanisches Testament wäre mein Erbfall deutlich einfacher und schneller gelaufen, unter den Tisch fallen lassen konnte ich es aber nicht, denn für den Erbschein testiert man an Eides statt - was für mich als Juristen schon ein Pfund ist...
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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highgate
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von highgate »

Verstehe ich, als juristischer Laie, das jetzt richtig : Wenn ich, nach wie vor in D gemeldet bin, bleibt alles beim Alten und ich brauche kein spanisches Testament ?!
Liebe Grüße, Hans-Jürgen

Es gibt keinen größeren Luxus, als nur das tun zu können,zu dem man Lust hat.

"Alt ist nur der, dessen Geist keine Leidenschaft mehr kennt." (Konfuzius)
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Josefine
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Josefine »

Wir sind überhaupt nicht in D gemeldet sondern nur in Spanien.
Aber wir haben für unser notarielles Testament eine Rechtswahl getroffen, dass das deutsche Erbrecht zur Anwendung kommt.
Diese Möglichkeit hat man, denn es gibt die Europäische Erbrechtsverordnung, gültig ab 17.08.15.
Gruß Josefine :)
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