Der letzte Wille

Platz für alles, was in keine andere Rubrik des Forums passt und KEINEN Bezug zur Costa Blanca oder Spanien hat
Miesepeter
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Miesepeter »

Ziat Josefine: "Wer lebt, sieht viel. Wer reist, sieht mehr." Ich würde da noch den Zusatz anbringen "..aber nicht unbedingt die Realität".
Ist kein gültiges Testamet vorhanden, wird (in D) die Erbfolge durch BGB Par. 1924 ff. geregelt.
Bei Immobilien ist es zweckmässig, im Testament dem überlebenden Partner ein lebenslanges Nutzungsrecht zu sichern.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
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Josefine
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Josefine »

Nö Peter, gefällt mir so besser, ohne Deinen Erweiterungsvorschlag. :mrgreen:
Gruß Josefine :)
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Kipperlenny
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Kipperlenny »

Ich schreib es mal eben hier mit rein: Gibt es in Spanien Freibeträge für Erbschaften (aus Deutschland)?
Miesepeter
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Miesepeter »

Es gibt Freibeträge, aber wie gesagt das (die Höhe) wird in den einzelenen Comunidades abhängig vom vereandschaftsgrad unterschiedlich gerelgelt.
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sol
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von sol »

---zum heutigen Tag---Totensonntag
Wie man online sirbt---
Innehalten und der Verstorbenen gedenken, das tun sehr viele Menschen am Totensonntag.
Bettina Rehmann hat sich gefragt, was nach ihrem Tod eigentlich mit ihrem digitalen Nachlass geschieht.
Ein Erfahrungsbericht mit Tipps - und Tücken.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... cloud.html
Gruss Wolfgang
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ville
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von ville »

Danke für den Link, sol !
Wir fühlen uns (meist) putzmunter, hätten dieses eher unbequeme Thema also erst mal weiter nach hinten geschoben. Oder nicht weiter beachtet. Das Fazit am Ende des Artikels macht jedoch nachdenklich:
"Einig sind sich allerdings alle Ratgeber im Netz: Zu Lebzeiten über das digitale Vermächtnis nachzudenken, hilft den Angehörigen im Fall des Falles in einer ohnehin schweren Zeit."
Dazu kommt: Was sich im eigenen Haushalt an CDs, DVDs, Sticks, div. Geräten einschließlich ihrer HDs an Sicherungen und Daten angesammelt hat, fordert allein schon eine Vereinfachung und Reduzierung. Manch Anderen wird es vielleicht ähnlich gehen......

Also: packen wir's an. :d

ville (Fritz)
„Die Welt ist ein Buch, und wer nicht reist, liest davon nicht eine einzige Seite.“
(wusste bereits Augustinus Aurelius, 354 – 430, Philosoph)
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Tina31
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Tina31 »

Auch wir möchten nun das Thema Testament angehen und sind mehr als unsicher. Aufgrund der vorherigen Antworten möchte ich mal zusammenfassen, ob ich das alles richtig verstanden habe.

1. Egal ob wir in Deutschland unseren Erstwohnsitz haben, oder in ein paar Jahren möglicherweise in Spanien als Residente gemeldet sind. Wenn wir jetzt ein Testament aufsetzen, in dem steht, dass für dieses Testament das deutsche Recht gelten soll, dann bleibt es auch so gültig?

2. Müssen wir unbedingt zu einem Notar gehen oder reicht es, ein handgeschriebenes Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen? Ob das dann im Falle es Falles mehr kostet, ist uns im Moment nicht so wichtig. Wir müssten so oder so bezahlen, entweder jetzt an den Notar oder dann eben später.

3. Möglicherweise bzw. sehr wahrscheinlich, wird ein selbstaufgesetztes Testament nicht rechtssicher sein. Weiß vielleicht jemand, ob man evtl. Streitigkeiten im Vorfeld ausräumen kann, indem man den Erben das Testament ebenfalls aushändigt und unterschreiben lässt, dass sie damit einverstanden sind?

3. Wir sind verheiratet, haben jeder ein Kind aus einer früheren Ehe und das, was wir an Immobilien haben, gehört uns gemeinsam. Natürlich möchten wir vermeiden, dass zu der Trauer, dass der Partner nicht mehr da ist, noch der Stress und Existenzängste hinzukommen. Könnten wir ein Testament aufsetzen, indem wir regeln, dass wir uns gegenseitig als Erben einsetzen und wenn der Zweite stirbt, die beiden Kinder den Rest hälftig erben? Und falls eines unserer Kinder sofort auf seinen Anteil besteht, dann damit nur den Pflichtteil bekommt und beim Tod des Zweiten bekommt das andere Kind dann alles, was noch da ist?

Ich weiß, das sind schon sehr juristische Fragen aber vielleicht hat ja jemand von euch eine ähnliche Konstellation daheim und sich mit dem Thema schon auseinandergesetzt.
Vielleicht habt ihr auch Tipps, an die wir noch gar nicht gedacht haben.
Auf jeden Fall schonmal Danke an euch.
Liebe Grüße Tina

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Cozumel
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Cozumel »

zu 3 . Es gibt in DE das Berliner Testament. Dort wird festgelegt, dass beide gegenseitig erben.
Trotzdem können Kinder ihren Pfichtteil verlangen und dann muss man vielleicht doch verkaufen.
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baufred
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von baufred »

Cozumel hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 10:36 .... Trotzdem können Kinder ihren Pfichtteil verlangen und dann muss man vielleicht doch verkaufen.
.... es sei denn, man vereinbart gemeinsam mit den Kindern für den Sterbefall des ersten Elternteils zur Vermeidung finanzieller Engpässe des verbliebenen Elternteils eine Verzichtsklausel für den Pflichtteil und "verschiebt" den Anspruch in die Zukunft nach Ableben des verbliebenen Elternteils .... als reguläres Erbe ...
... aber natürlich steckt darin schon ein erhebliches Streitpotenzial zwischen Eltern und Kinder bei der Planung der Vertragsausgestaltung ... :-s
Saludos -- baufred --
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Tina31
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Tina31 »

baufred hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 10:46
Cozumel hat geschrieben: Fr 20. Dez 2019, 10:36 .... Trotzdem können Kinder ihren Pfichtteil verlangen und dann muss man vielleicht doch verkaufen.
.... es sei denn, man vereinbart gemeinsam mit den Kindern für den Sterbefall des ersten Elternteils zur Vermeidung finanzieller Engpässe des verbliebenen Elternteils eine Verzichtsklausel für den Pflichtteil und "verschiebt" den Anspruch in die Zukunft nach Ableben des verbliebenen Elternteils .... als reguläres Erbe ...
... aber natürlich steckt darin schon ein erhebliches Streitpotenzial zwischen Eltern und Kinder bei der Planung der Vertragsausgestaltung ... :-s
Danke euch schonmal! Die „Verzichtsklausel für den Pflichtteil“ ist eine neue Info! Ich bin im Moment noch so positiv eingestellt, dass sie sich hoffentlich nicht trauen mit uns zu streiten, wenn wir unseren Todesfall regeln wollen. Sollte das aber der Fall sein, sind wir stur und werden definitiv alles vorher auf den Kopf hauen und Stück für Stück an Tierschutz- oder andere Organisationen verschenken. 8-)
Liebe Grüße Tina

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