Droht illegalen Bauten bald der Abriss?

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Oliva B.
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Droht illegalen Bauten bald der Abriss?

Beitrag von Oliva B. »

Ab 2018 soll ein neues Gesetz greifen:

Illegale Bauten auf suelo rústico (Ackerland, d. h. die landwirtschaftliche Nutzung des Bodens ist vorgeschrieben) droht der Abriss. Ab 2018 wird eine drohende Abrissverfügung wie Damoklesschwert ständig über den Köpfen der Eigentümer einer illegal errichteten Finca rústica schweben. Bereits gestellte, aber noch nicht durchgeführte Abrissaufträge verjähren nicht mehr.

Bisher gilt (noch): Verjährung schützt vor Abriss und selbst nachträglich konnten diese Bauten oft problemlos (und kostengünstig) legalisiert werden - und 8 Jahre nach Errichtung konnten die illegale Gebäude nicht mehr abgerissen werden.

Das neue Städtebaugesetz (la ley de urbanismo), das derzeit vom Parlament erarbeitet wird, soll alles ändern. Ausgehandelt haben diese Gesetzesvorlage Podemos, MÉS und PSIB. Die Linken wollen damit eine klare und eindringliche Botschaft an Bauherren senden, damit sie sich künftig zweimal überlegen, illegal zu bauen.

Das neue Gesetz ermächtigt die örtlichen Behörden, die Gebäude abzureißen und sich die Kosten dafür von dem Bauherrn wiederzuholen.

Durch das neue Gesetz wird sich jedoch nicht das strafrechtliche Verjährungsgesetz für städtebauliches Delikte ändern, das gesetzlich auf fünf Jahre festgesetzt ist, und die Verpflichtung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe des Preises des illegalen Baus, die wie bisher auf acht Jahre festgesetzt wird.

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Re: Droht illegalen Bauten bald der Abriss?

Beitrag von Miesepeter »

Sehr interessante und ausführliche Recherche, aber das Fragezeichen in der überschrift sollte evtl. grösser dargestellt sein, denn es handelt sich ja um einen Entwurf, an dem noch jede Menge (z.B. in den Ausschüssen) herumgebastelt werden kann. Ausserdem hat es den Anschein, als ob sich die ganze Sache lediglich auf die Balearen bezieht. Und dann sollte nicht vergessen werden, dass die unter das neue Küstenschutzgesetz fallenden Bauten anderen Regelungen unterworfen sind. Also erst mal Ruhe bewahren und abwarten, es kommt ehedem alles, wie es kommen muss. Und das kann dauern - mañana.
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Re: Droht illegalen Bauten bald der Abriss?

Beitrag von Miesepeter »

Nachtrag: Das 2003 erbaute und 2006 zum Abriss verfügte (praktisch fertige) Hotel "Algarrobico" bei Carboneras wartet noch immer auf die Abrissbirne, nachdem sich die zuständigen Behörden nicht darüber einig werden können oder wollen, wer die dafür nötigen 7,1 Mio. aufbringen soll.
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Re: Droht illegalen Bauten bald der Abriss?

Beitrag von Reisender »

Oliva B. hat geschrieben:.....
Durch das neue Gesetz wird sich jedoch nicht das strafrechtliche Verjährungsgesetz für städtebauliches Delikte ändern, das gesetzlich auf fünf Jahre festgesetzt ist, und die Verpflichtung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe des Preises des illegalen Baus, die wie bisher auf acht Jahre festgesetzt wird.

Quelle
Ich hörte vor kurzem die Verjährungsfrist wäre auf 15 Jahre angehoben worden, nachdem sie vorher 4 Jahre betragen hat. Bin verwirrt :-?

LG,
Klaus

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Re: Droht illegalen Bauten bald der Abriss?

Beitrag von Miesepeter »

Nochmal: abwarten und Tee trinken! Hier herumzufabulieren, vermuten, unterstellen usw. führt ins Unendliche. Wer sich betroffen fühlt, kann mir gerne seinen Fall per PN schildern.
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Re: Droht illegalen Bauten bald der Abriss?

Beitrag von sol »

WOHIN

dann mit den vielen Bewohnern dieser Bauten--
Gruss Wolfgang
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Oliva B.
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Re: Droht illegalen Bauten bald der Abriss?

Beitrag von Oliva B. »

Miesepeter hat Recht, der von mir angeführte Fall bezieht sich auf Mallorca. Auch Andalusien scheint inzwischen durchzugreifen und es ist (hoffentlich) nur eine Frage der Zeit, bis die Gesetze auch in unserer autonomen Region geändert werden.

Bis jetzt galt hier (wie wahrscheinlich auch in anderen Landesteilen) das Prinzip der Verhältnismäßigkeit:
Wenn der Abriss teurer ist als der Preis für die Konstruktion des Gebäudes, wurde darauf verzichtet, wodurch aber geltendes Recht, wohlwollend ausgedrückt, "umgangen" wird.


Doch da scheint sich in letzter Zeit etwas zu ändern, sei es auf Druck der EU oder von Umweltaktivisten.

Der Oberste Gerichtshof der Region Valencia (TSJCV) hat 2016 die Entscheidung des Beschlusses über den Abriss eines illegalen Hauses aus dem Jahr 2001 bestätigt und kurz darauf einen Eigentümer aus Pilar de la Horadada dazu verurteilt, das Gebäude abreißen zu lassen.
Obwohl 2001 eine Anzeige wegen eines nicht genehmigten Anbaus auf einem Grundstück (suelo rústico) vorlag, verlief diese sechs Monate später im Sande. 2004, als der Servicio de Protección a la Naturaleza de la Guardia Civil (Seprona) den Bau tausender illegaler Häuser im Gebiet zwischen Catral und Dolores untersuchte, bat der Kläger die Beamten von Seprona darum, sich diesen Schwarzbau von 130 m2 in Cañada einmal dahingehend anzusehen.

Nun kommt es:
Seprona nahm den Fall auf und die Guardia Civil leitete die Akte dem Stadtrat weiter, dessen Techniker und Politiker im September 2005 einen Antrag auf Abriss stellten. Der illegale Bauherr legte Berufung ein und erhielt im Januar 2005 einen neuen positiven Beschluss des Stadtrates, da er dank eines Schwarz-Weiß-Fotos beweisen konnte, dass die Fertigstellung des Baus bereits 1997 erfolgte, womit die Verjährung des illegalen Anbaus (vier Jahre nach der ersten Klagebehebung) bereits abgelaufen war, was ihm auch vom Gericht in Elche bestätigt wurde. Das Rathaus meinte zwar, dass der Bau nicht so ganz in Ordnung gewesen sei, gab aber im Anschluss dem Eigentümer die Genehmigung, die Fassade zu restaurieren und eine Toilette einzubauen!!!!

Der Kläger gab sich jedoch nicht damit zufrieden und legte beim TSJCV Berufung ein und konnte nachweisen, dass 1997 auf dem Grundstück nur ein Gerätehaus stand.

Die Entscheidung des TSJCV ist neuartig, denn sie zeigt eine neue Sozialgerechtigkeit, die sich auszeichnet durch eine größere Sensibilität in Bezug auf Umweltverstöße und disziplinlose Stadtentwicklung.

Zwischen der ersten Anzeige und dem Urteil liegen 15 Jahre, vielleicht hat jemand von dem Fall gehört und falsch weitergegeben, Klaus?

Ich werde versuchen, mich bei Gelegenheit noch etwas mehr in die Thematik einzulesen....
Den vorliegenden Fall habe ich hier gefunden.
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Oliva B.
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Re: Droht illegalen Bauten bald der Abriss?

Beitrag von Oliva B. »

Lieber Klaus, danke für deinen Hinweis. Nach meinen Recherchen gibt es zwei unterschiedliche Fristen (ohne Gewähr!):

a) Die Verjährungsfrist für illegale Bauten, die erst 15 Jahre nach dem "letzten Handschlag" endet

  • Nach dem Gesetz für Raumordnung, Stadtplanung und Landschaft (Ley de Ordenación del Territorio, Urbanismo y Paisaje, kurz LOTUP*) tritt eine Verjährung nicht mehr schon nach vier, sondern erst nach 15 Jahren ein. Damit können Bauherren illegaler Gebäude auch noch nach vier Jahren (für eine abschreckende Wirkung war dieser Zeitraum einfach zu kurz) zur Verantwortung gezogen werden. In der Praxis heißt das: die Eigentümer werden auffordert, innerhalb von zwei Monaten die entsprechende städtebauliche Genehmigung zu beantragen oder die Arbeiten an die Bedingungen der erteilten Genehmigung anzupassen. Wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, bedeutet das u. U. Abriss auf eigene Kosten.
    Für Bauten auf Grünflächen, Straßen, Freiflächen oder öffentliche Grundstücken oder für geschützte Grundstücke gibt es keine Verjährung.
    Doch auch Gebäude, deren Verjährungsfrist abgelaufen ist, werden dadurch nicht "automatisch" rechtmäßig. Die Eigentümer dürften keine Umbauten oder Erweiterungen vornehmen und müssen auch nach 15 Jahren noch mit der Verhängung von Geldbußen, Enteignung oder Abriss rechen, da es sich um einen schweren Verstoß gegen das öffentliche Baurecht handelt.
    *) Am 25. Juli 2014 wurde in der Region Valencia ein neues Bau- und Erschließungsgesetz namens LOTUP verabschiedet, wir hatten das Thema vor Jahren hier schon einmal kurz angeschnitten.
b) Die Frist für die nachträgliche Legalisierung illegaler Gebäude beträgt vier Jahre
  • Bereits am 4. Juni 2014 hat der Oberste Gerichtshof (TSJ) in Spanien festgelegt, dass die Verjährungsfrist für illegale Bauten erst mit Zeitpunkt der Fertigstellung beginnt. Die Rechtmäßigkeit des Gebäudes kann - wie zuvor - innerhalb von 4 Jahren hergestellt werden.

    Sollten die Arbeiten innerhalb des Hauses fertig gestellt worden sein, ohne dass eine Baugenehmigung eingeholt wurde, so beginnt die Frist mit Abschluss der Bauarbeiten. Die Beweislast trägt der Betroffene. Wenn die Arbeiten nicht von einer öffentlichen Straße aus einsehbar sind, beginnt der Ablauf der Verjährungsfrist ab Meldedatum der Fertigstellung.

    Die Vierjahresfrist für die Legalisierung kann nur bei höherer Gewalt verlängert werden.
Quelle

Vielleicht können diese Angaben noch von unseren Fachleuten (Architekten) überprüft werden?
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Re: Droht illegalen Bauten bald der Abriss?

Beitrag von Kipperlenny »

Oliva B. hat geschrieben:Die Linken
Ich bin definitiv kein Linker - aber mal so als Frage: Warum machen die Linken sowas? Sind sie in Spanien nicht die Stimme der sozial Schwachen (welche ja am ehesten in solchen Gebäuden wohnen?)?
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Re: Droht illegalen Bauten bald der Abriss?

Beitrag von Reisender »

Kipperlenny hat geschrieben:
Oliva B. hat geschrieben:Die Linken
Ich bin definitiv kein Linker - aber mal so als Frage: Warum machen die Linken sowas? Sind sie in Spanien nicht die Stimme der sozial Schwachen (welche ja am ehesten in solchen Gebäuden wohnen?)?[/



Ich halte mich für einen Linken, was immer das genau ist.
Du glaubst wirklich dass darin die sozial Schwachen wohnen??
Sind es nicht eher Villen und Einfamilienhäuser?

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