Re: Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen und Versicherung
Verfasst: So 21. Aug 2016, 13:48
Liebe Maya,
danke fuer die Belehrung, mir ist die Netiquette eines Forums durchaus bewusst.
Grossschrift muss aber kein "schreien" sein...es kann auch durchaus "betonend" sein.
In diesem Fall betonte ich NIEMAND...und das KANN man auch verstehen, wenn man mag.
Allerdings reagiere ich etwas gereizt wegen der "Tatsachen", die du hier einbringst und auch uns gegenueber schon "verzapft" hast.
Noch heute denke ich daran zurueck, wie du uns damala als Neuankoemlingen erklaert hast, dass ein Anhaenger unter 750 KG zGG nicht zulassungsfaehig ist. Daraufhin haben wir unseren kleinen Haenger wieder mitgenommen und in Deutschland verkauft.
Der Anhaenger kann nicht zugelassen werden, weil in Spanien KEIN Haenger unterhalb von 750 KG zugelassen werden kann. Er erhaelt das gleiche Nummernschild wie das Zugfahrzeug und fertig ist die Laube. Wir haben uns also aufgrund deiner Aussage von unserem Haenger getrennt...und das aergert mich noch heute. Deine anderen Belehrungen zum Thema "Baurecht" und "Immobilien" lasse ich hier mal aussen vor...das wuerde das Forum sprengen.
Daher bin ich nun recht "angefressen", wenn du schon wieder so 'nen Kaese verbreitest...
Vielleicht magst du mal den letzten Abschnitt des ADAC zum Theme TUEV im Ausland lesen..?
Abgelaufener TUEV...Aussage des ADAC hierzu
Derek
danke fuer die Belehrung, mir ist die Netiquette eines Forums durchaus bewusst.
Grossschrift muss aber kein "schreien" sein...es kann auch durchaus "betonend" sein.
In diesem Fall betonte ich NIEMAND...und das KANN man auch verstehen, wenn man mag.
Allerdings reagiere ich etwas gereizt wegen der "Tatsachen", die du hier einbringst und auch uns gegenueber schon "verzapft" hast.
Noch heute denke ich daran zurueck, wie du uns damala als Neuankoemlingen erklaert hast, dass ein Anhaenger unter 750 KG zGG nicht zulassungsfaehig ist. Daraufhin haben wir unseren kleinen Haenger wieder mitgenommen und in Deutschland verkauft.
Der Anhaenger kann nicht zugelassen werden, weil in Spanien KEIN Haenger unterhalb von 750 KG zugelassen werden kann. Er erhaelt das gleiche Nummernschild wie das Zugfahrzeug und fertig ist die Laube. Wir haben uns also aufgrund deiner Aussage von unserem Haenger getrennt...und das aergert mich noch heute. Deine anderen Belehrungen zum Thema "Baurecht" und "Immobilien" lasse ich hier mal aussen vor...das wuerde das Forum sprengen.
Daher bin ich nun recht "angefressen", wenn du schon wieder so 'nen Kaese verbreitest...
Vielleicht magst du mal den letzten Abschnitt des ADAC zum Theme TUEV im Ausland lesen..?
Abgelaufener TUEV...Aussage des ADAC hierzu
Derek