BiSt hat geschrieben:
Unser Steuerberater hat von Resident abgeraten, hinsichtlich unserer hiesigen Steuer und Versicherungsstatus.
Außerdem sind wir auch ansonsten noch viel unterwegs.
Die Einkommenssteuer auf die Einkommen wie Renten etc. ist in der Tat in Spanien höher als in D.
Ja, da muss man sich entscheiden, ob man mehr als 183 Tage im Jahr außerhalb Spaniens leben will.
Eigentlich kann einem diese Entscheidung kein Steuerberater abnehmen.
Ich weiß, es gibt viele Leute, die illegal hier länger leben und keine Einkommenssteuern in Spanien zahlen.
Aber darüber will ich hier mal nicht schreiben und nicht weiter thematisieren.
Nun weiter der legale Weg bezüglich Krankenversicherung:
Falls Du in Deutschland gesetzlich krankenversichert bist, ist das aber kein Problem, wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt in Spanien wählst (mehr als 183 Tage). Deine Krankenkasse stellt ein Formular für die Seguridad Social in Spanien aus. Die füllen wieder ein Formular für das Centro de Salud aus und dann kannst Du Deine spanische SIP-Card (spanische Krankenversicherungskarte) gleich mitnehmen. Zunächst ist sie für 3 Monate befristet. Es soll erst geprüft werden, ob Deine deutsche Krankenkasse auch bezahlt. Nach 3 Monaten erhälst Du Deine unbefristete Karte.
Solltest Du Dich besuchsmäßig in Deutschland aufhalten, dann kannst Du ganz normal Deine deutsche Krankenversicherungskarte in Deutschland nutzen.
Unser deutsches Auto haben wir durch einen Gestor ummelden lassen. Ging alles problemlos.
Gruß
Josefine