Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
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Oliva B.
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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von Oliva B. »

sol hat geschrieben:--es geht hier um den Führerschein !gisaroth-------
dort wird, wie pichichi schrub, die NIE auf den EU -FS gestempelt
wir haben diesen heute noch drauf------
Richtig, sol, aber gisaroth hat auf Cozumels Frage geantwortet:
Cozumel hat geschrieben:
Das ergänzt sich dafür aber, daß bei Ummeldung auf ein spanisches Kennzeichen keine Einfuhrsteuer mehr gezahlt werden muß."
Das stimmt nicht.
Ich will meines ja auch ummelden und habe mich erkundigt.
Villeicht ist das Umzugsgut gemeint. aber das war ja schon immer so.
gisaroth hat geschrieben:Wir haben im Januar unser Auto umgemeldet, haben das über unsere Gestoria machen lassen. Wir haben eine Impuesto de matriculation = Zulassungssteuer bezahlt in Höhe von 615,71 Euro. Hilft diese Info???

Liebe Grüsse
gisa :-D
Vielleicht sollte man noch ergänzen, dass Gisaroths Auto zum Zeitpunkt der Ummeldung erst ein paar Monat alte war.
Das ist erheblich billiger als früher!
sol
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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von sol »

so ist de eben, wenn 2 Fragen hintereinander kommnen und nicht
auf @ Cozumel Bezug genomme wird, na ja ick nehme det so, wies is----
Gruss Wolfgang
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Montemar
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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von Montemar »

chris hat geschrieben:Gibt es eigentlich etwas Neues zum deutschen Führerschein? Muss man den als Resident immer noch umschreiben lassen? Ich hatte mit meiner Karte aus D nie Probleme hier, aber man hört immer wieder Horrorstories von exorbitanten Multas.
Um eine Besserstellung von EU-Ausländern gegenüber spanischen Staatsangehörigen zu vermeiden, unterliegen nach Wohnsitznahme in Spanien auch EU-Führerscheine in Bezug auf Gültigkeitsdauer, Eignungstest und Punktesystem den spanischen Rechtsvorschriften (Reglamento General de Conductores - Real Decreto 818/2009, Artikel 15).

Bild

Das bedeutet, daß deutsche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ohne befristete Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden, innerhalb von 2 Jahren bei den zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörden (Jefatura de Tráfico) registriert werden müssen und nach Ablauf der gesetzlichen spanischen Gültigkeitsdauer zu erneuern sind.

Es besteht aber bereits vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist die Möglichkeit, den Führerschein freiwillig registrieren zu lassen. In diesem Fall wird der Führerscheininhaber vor Ablauf der jeweiligen Fristen per Post auf die Erneuerung hingewiesen.

Rechtlich gesehen verliert der deutsche Führerschein damit nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist seine Gültigkeit in Spanien. Das Fahren mit einem nicht erneuerten deutschen Führerschein und die Nichtvornahme der Gesundheitsprüfung stellen eine schwere Ordnungswidrigkeit dar, die mit hohen Geldbußen geahndet wird.

Hier ein Artikel vom 30.05. und auch sehr ausführlich beschrieben
http://mallorcamagazin.com/service/lebe ... ultig.html
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
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