Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

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Montemar
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Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von Montemar »

Ende März 2014 hat der spanische Kongress die 18. Reform des Verkehrs- und Verkehrssicherheitsgesetzes („Ley de Tráfico y Seguridad Vial“) durchgewunken und verabschiedet. Hier Neuregelungen über die Verkehrsteilnehmer Bescheid wissen sollten. In Kraft tritt das neue Gesetz einen Monat nach seiner Veröffentlichung.

- Für ausländische Residenten wird nun die definitive Pflicht eingeführt, ihr Fahrzeug in Spanien
anzumelden und mit spanischem Kennzeichen zu versehen. Das ergänzt sich dafür aber, daß bei Ummeldung auf ein spanisches Kennzeichen keine Einfuhrsteuer mehr gezahlt werden muß.

- Kinder die kleiner sind als 1,35 Meter haben auf dem Beifahrersitz nichts zu suchen. Vorausgesetzt
allerdings, daß auf der Rückbank des Autos Platz ist.

- Das Bußgeld für Fahrten unter Alkoholeinfluß wird von 500 auf 1.000 Euro angehoben, wenn der
gemessene Wert das Doppelte der erlaubten Grenze von 0,5 Milligramm (Atemluft) übersteigt. Wird man
innerhalb eines Jahres wiederholt mit Alkohol erwischt, steigt diese Strafe sogar auf 2.000 Euro. Auch
wer unter Drogeneinfluß am Steuer erwischt wird, zahlt künftig 1.000 Euro. Einzige Ausnahme: Die
Substanz wurde vom Arzt verschrieben, wie zum Beispiel Methadon.

- Auch Fußgänger können künftig einer Alkoholkontrolle unterzogen werden, wenn sie einen
Verkehrsverstoß begangen haben. Beispielsweise wenn sie bei Rot über die Fußgängerampel gehen.

- Das Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen bleibt grundsätzlich bestehen. Auf bestimmten
Abschnitten soll aber 130 km/h erlaubt sein. Welche Abschnitte das sind, steht noch nicht fest. Die
Staffelung der Bußgelder bei Tempoverstößen (bis hin zur Ahndung als Straftat) bleibt bei 130 km/h aber
die gleiche wie bei 120 km/h. Auf Landstraßen werden die Tempolimits um 10 km/h gesenkt.

- Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind Radardetektoren, das heißt, jegliche Mittel, die einen Radar
ausfindig machen und den Autofahrer davor warnen, strikt verboten. Die Strafe bei Zuwiderhandlung soll
voraussichtlich 200 Euro und den Abzug von drei Punkten betragen. Geräte, die verhindern, überhaupt
vom Radar geblitzt zu werden, werden noch strenger geahndet: 6.000 Euro und sechs Punnkte. Erlaubt
sind lediglich die Geräte, die vor Radaren warnen, die offiziell von der “Dirección General de Tráfico”
bekannt gegeben wurden.

- Autofahrer, die innerhalb von Jagdrevieren (in Spanien gibt es 25.000) in einen Wildunfall mit jagdbaren
Wild verwickelt sind, gelten künftig von vorneherein als schuldig. Der Autofahrer wird lediglich dann
nicht für den Unfall verantwortlich gemacht, wenn das Geschehen nachweislich auf eine jagdliche
Aktivität zum gleichen Zeitpunkt zurückzuführen ist.

- Schließung der Straßen wegen Luftverschmutzung. Das Gesetz eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, den Verkehr aus umweltbedingten Gründen einzuschränken (wie es beispielsweise in Paris schon passiert ist). Dieser ist zu 70 Prozent verantwortlich für die Luftverschmutzung in Städten.

- Ab sofort besteht für alle Jugendlichen unter 16 Jahren auf dem Fahrrad Helmpflicht - sogar auf dem
Bürgersteig. Eine weitere Neuerung ist, daß Fahrräder nicht mehr vom Abschleppdienst mitgenommen
werden dürfen, außer wenn sie den fließenden Verkehr behindern oder stören.
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baufred
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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von baufred »

... simpel ... und ohne Adrenalinstoß beim Schreiben B-) ... Danke für die Info >:d<
Saludos -- baufred --
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Montemar
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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von Montemar »

baufred hat geschrieben:... simpel ... und ohne Adrenalinstoß beim Schreiben B-) ... Danke für die Info >:d<
Danke! Sollte ja auch als Hinweis gedacht sein für diejenigen, die es nicht wissen oder gelesen haben…
Offtopic:
Ja, auch ich werde jeden Tag älter und nicht immer gehen die Adrenalinschübe oder Temperament mit mir durch; im Alter und Ruhe liegt die Kraft heißt es - hoffe für Euch, es hält längere Zeit an! :mrgreen:
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haSienda
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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von haSienda »

Montemar hat geschrieben:... Für ausländische Residenten wird nun die definitive Pflicht eingeführt, ihr Fahrzeug in Spanien
anzumelden und mit spanischem Kennzeichen zu versehen...

Tja...dann sollte Spanien vielleicht auch einmal darüber nachdenken geltendes EU-Recht zu akzeptieren. Eigentlich sollte ein in der EU zugelassenes Fahrzeug auch in jedem anderen EU-Land zugelassen werden können. Wer aber fernab von "Durchschnittsautos" etwas ausgefallenes oder einen Anhänger über 750KG Zgg zulassen möchte...wird sich von diesem Gedanken schnell verabschieden.

Sorry...aber in Spanien werden EU-Gesetze dermassen mit Füssen getreten dass ich im Umgekehrten Fall ebenso "pffft!" reagiere.

Gruss
Derek
georg.vt
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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von georg.vt »

Montemar hat geschrieben: - Das Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen bleibt grundsätzlich bestehen. Auf bestimmten
Abschnitten soll aber 130 km/h erlaubt sein. Welche Abschnitte das sind, steht noch nicht fest. Die
Staffelung der Bußgelder bei Tempoverstößen (bis hin zur Ahndung als Straftat) bleibt bei 130 km/h aber
die gleiche wie bei 120 km/h. Auf Landstraßen werden die Tempolimits um 10 km/h gesenkt.


- Ab sofort besteht für alle Jugendlichen unter 16 Jahren auf dem Fahrrad Helmpflicht - sogar auf dem
Bürgersteig. Eine weitere Neuerung ist, daß Fahrräder nicht mehr vom Abschleppdienst mitgenommen
werden dürfen, außer wenn sie den fließenden Verkehr behindern oder stören.

Dann ist also nichts mit den 110 auf Autobahnen, wie hier im Forum schon gepostet?
Wie ist das mit der Helmpflicht für Fahrradfahrer über 16 Jahren, von denen ich schon gehört habe?P
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Oliva B.
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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von Oliva B. »

georg.vt hat geschrieben: Dann ist also nichts mit den 110 auf Autobahnen, wie hier im Forum schon gepostet?
Wie ist das mit der Helmpflicht für Fahrradfahrer über 16 Jahren, von denen ich schon gehört habe?P
Hallo Georg,

schau mal, WANN das Thema "Tempo 110" gepostet wurde... Der Thread stammt aus dem Jahr 2011! :lol:

Die Helmpflicht besteht eindeutig für Kinder unter 16 Jahren. Werden sie ohne Helm beim Fahrradfahren erwischt, kostet das eine multa von 200 Euronen. Für die Älteren bleibt das Tragen des Helms freiwillig, das Innenministerium hatte zwar eine Helmpflicht für alle gefordert, doch der Senat entschied anders.
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Montemar
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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von Montemar »

Auf den Autobahnen gilt generell 120 km/h, jedoch war dieses Limit vom März 2011 bis 30. Juni 2011 im Rahmen der Maßnahmen zur Energieeinsparung wegen der Unruhen in der arabischen Welt auf
110 km/h beschränkt.

Soweit mir bekannt, besteht Helmpflicht für alle Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften. Lediglich bei extremen Temperaturen, langen Steigungen und einer medizinischen Indikation sind die Radfahrer von der Helmpflicht entbunden. 2013 war mal im Gespräch Helmpflicht für alle auch innerhalb der Ortschaften, aber anscheinend hat man sich damit nicht durchgesetzt!
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Oliva B.
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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von Oliva B. »

Montemar hat geschrieben: Soweit mir bekannt, besteht Helmpflicht für alle Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften.
Das ist korrekt, Susann. ;)

Über neue Regeln für Fahrradfahrer haben wir übrigens erst kürzlich an dieser Stelle berichtet.
georg.vt
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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von georg.vt »

Montemar hat geschrieben:Auf den Autobahnen gilt generell 120 km/h, jedoch war dieses Limit vom März 2011 bis 30. Juni 2011 im Rahmen der Maßnahmen zur Energieeinsparung wegen der Unruhen in der arabischen Welt auf
110 km/h beschränkt.

Soweit mir bekannt, besteht Helmpflicht für alle Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften. Lediglich bei extremen Temperaturen, langen Steigungen und einer medizinischen Indikation sind die Radfahrer von der Helmpflicht entbunden. 2013 war mal im Gespräch Helmpflicht für alle auch innerhalb der Ortschaften, aber anscheinend hat man sich damit nicht durchgesetzt!
Danke das ich das weiss mit den Radfahrerhelmen. Hätte mich fast in eine Fehlinvestition gestürzt :-D
Und das mit den 110, da Bewahrheitet sich mal wieder der Spruch, wer Lesen, Rechnen und Schreiben kann ist im Vorteil. #:-s
Fast hätte ich den ganzen Verkehr aufgehalten zwischen Frankreich und Benissa. :((
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Atze
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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !

Beitrag von Atze »

Danke Montemar für deine ausführlichen Angaben.
Beim Überfliegen fiel mir Folgendes auf:
Montemar hat geschrieben:
- Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind Radardetektoren, das heißt, jegliche Mittel, die einen Radar
ausfindig machen und den Autofahrer davor warnen, strikt verboten.
Ich denke, es handelt sich um die Geräte, die direkt vor einfallenden Radarstrahlen warnen, und die auch in D verboten sind. Dagegen sind wohl nicht gemeint die Navis, die die offiziell "gemeldeten" aber auch die stationären nicht gemeldeten anzeigen (die arbeiten ja auch fast immer mit Induktionsschleifen).
Geräte, die verhindern, überhaupt vom Radar geblitzt zu werden, werden noch strenger geahndet: 6.000 Euro und sechs Punkte.
Gibt es sowas überhaupt? Die Versuche mit reflektierenden Materialien waren doch alle untauglich.
Erlaubt sind lediglich die Geräte, die vor Radaren warnen, die offiziell von der “Dirección General de Tráfico”
bekannt gegeben wurden.
Siehe oben (Navi)
- Autofahrer, die innerhalb von Jagdrevieren (in Spanien gibt es 25.000) in einen Wildunfall mit jagdbaren
Wild verwickelt sind, gelten künftig von vorneherein als schuldig. Der Autofahrer wird lediglich dann
nicht für den Unfall verantwortlich gemacht, wenn das Geschehen nachweislich auf eine jagdliche
Aktivität zum gleichen Zeitpunkt zurückzuführen ist.
Versteh ich nicht ganz: Mit welchen Folgen? Und was war früher?
In D gilt Wild als herrenlos. (Das heißt aber nicht, dass es nach einem Unfall mitgenommen werden darf). D.h. man man braucht keinen "Schadenersatz" an wen auch immer zu zahlen, trägt dafür aber selbst den Unfallschaden, den aber die Teilkasko nach Bestätigung durch Polizei oder Jagdpächter ausgleicht.
Bei "jagdlichen Aktivitäten" (Drückjagd) müssen in D Schilder aufgestellt werden. Wer dann trotzdem zu schnell fährt, hat selbst "schuld".
LG Atze
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