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Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Verfasst: Di 6. Aug 2013, 19:18
von sol
also, mal ganz ehrlich---tiekay

wenn ich ein Auto in Spanien hätte und dort nur urlauben würde,
würde ich mein Auto in Spanien anmelden------
sonst muss ich ja alle 2 Jahre sowieso nach D. zum TÜV---- :-?
und wenn ich mit einem spanischem Auto fahre, muss ich weniger Angst
um Einbruch ins, oder sonstigen Beschädigungen durch Kriminelle am Auto haben.
Wir standen schon mal mit unserem Mondeo mit span.Nr. auf einem Parkplatz
in Guardamar am Strand. 3 Autos daneben waren ausgeräumt ( 2002 als Residente)

zur KFZ- Steuer nochmal--die kommt mit allen anderen Steuern in den großen Topf,
woraus Leistungen jeglicher Art bezahlt werden.
Ausserdem-- in Spanien sind NUR die privaten Autobahnen mautpflichtig----------
( zu: Autobahnen in D. sind kostenlos)

Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Verfasst: Mi 7. Aug 2013, 10:37
von Brujadepaco
Hallo, es ist hier so, dass man ein Auto mit D. Kennzeichen nach 6 Monaten ummelden muss und das hat nichts damit zu tun ob der Besitzer Resident ist oder nicht. Und auch nicht ob das Auto irgendwo geparkt steht oder rumfährt und auch nicht wie lange der Besitzer sich in Spanien aufhält, es geht um den Verbelib des Autos hier in Spanien und sonst nichts.

Hier noch die spanische Info dazu: Si su intención es permanecer en España solo por un tiempo, podrá usar su vehículo con matrícula alemana y con la ITV de su país por un período de tiempo no superior a 6 meses.

Legislación aplicable:
- Real Decreto 2822/1998, de 23 de diciembre, por el que se aprueba el reglamento
general de vehículos.
- Real Decreto 2042/1994, de 14 de octubre, por el que se regula la Inspección
Técnica de Vehículos.

Enlaces: www.dgt.es; www.mir.es

Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Verfasst: Mi 7. Aug 2013, 13:02
von benicalptea
Brujadepaco hat geschrieben:Hallo, es ist hier so, dass man ein Auto mit D. Kennzeichen nach 6 Monaten ummelden muss und das hat nichts damit zu tun ob der Besitzer Resident ist oder nicht. Und auch nicht ob das Auto irgendwo geparkt steht oder rumfährt und auch nicht wie lange der Besitzer sich in Spanien aufhält, ....

Interessehalber: Wie bin ich denn da in der Nachweispflicht, bzw. andersherum wie wollen die Spanier mir beweisen, dass ich nicht nach 5 Monaten und 3 Wochen mit dem Auto in Deutschland war? Gibt es da irgendwas? :?:

Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Verfasst: Mi 7. Aug 2013, 13:26
von Montemar
Merkblatt zur Zulassung eines deutschen Fahrzeugs in Spanien – Stand Januar 2013
Pflicht zur Anmeldung des Fahrzeugs in Spanien:
Die Zulassung und Ummeldung eines Fahrzeugs richtet sich nach dem Residenzprinzip; d.h. sobald Sie in Spanien Ihren Wohnsitz genommen haben, muss Ihr Kfz auf spanische Zulassung umgemeldet werden. Hierzu haben Sie 90 Tage nach Ihrer Einreise nach Spanien Zeit. Sie haben alle anfallenden Gebühren und Steuern danach in Spanien zu entrichten, in Spanien eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und das Kfz beim örtlichen TÜV (ITV) abnehmen zu lassen. Sollten Sie nicht in Spanien gemeldet sein, das Auto sich jedoch über einen längeren Zeitraum in Spanien befinden, muss Ihr Fahrzeug ebenfalls auf spanische Kennzeichen umgemeldet werden

http://www.spanien.diplo.de/contentblob/3378208/Daten/

Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Verfasst: Mi 7. Aug 2013, 13:59
von Atze
benicalptea hat geschrieben: Interessehalber: Wie bin ich denn da in der Nachweispflicht, bzw. andersherum wie wollen die Spanier mir beweisen, dass ich nicht nach 5 Monaten und 3 Wochen mit dem Auto in Deutschland war? Gibt es da irgendwas? :?:
Da musst eher du beweisen, dass dein PKW zwischendurch im Ausland war.
Möglich z.B. ein frischer Tüv, ein "Knöllchen", vielleicht auch ein Tankquittungen.
Ist in D ja genau so, nur dass ein Spanier in D sein Auto max. 12 Monate rumstehen lassen darf.

Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Verfasst: Do 8. Aug 2013, 09:04
von benicalptea
Atze hat geschrieben:
benicalptea hat geschrieben: Interessehalber: Wie bin ich denn da in der Nachweispflicht, bzw. andersherum wie wollen die Spanier mir beweisen, dass ich nicht nach 5 Monaten und 3 Wochen mit dem Auto in Deutschland war? Gibt es da irgendwas? :?:
Da musst eher du beweisen, dass dein PKW zwischendurch im Ausland war.
Möglich z.B. ein frischer Tüv, ein "Knöllchen", vielleicht auch ein Tankquittungen.
Ist in D ja genau so, nur dass ein Spanier in D sein Auto max. 12 Monate rumstehen lassen darf

Das ist ja mal simpel, also reicht im Prinzip alle halbe Jahr eine Heimfahrt und gut ist.

Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 18:34
von Cozumel
Ich möchte mein Fahrzeug hier ummelden lassen.

Ich hab mich gründlich eingelesen und bin mir sicher, dass ich alle Kosten kenne.

Das einzige was mir nun nicht klar ist, wie wieviele Prozente vom Neuwert zugerunde gelegt werden.
Mein Fahrzeug im Juli 2001 zugelassen worden.
Stimmt es, dass nach 12 Jahren noch 10 % vom Neuwert als Berechnungsgrundlage berechnet wird.
Kann das jemand bestätigen?

Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 19:14
von pichichi
Ahora para coches que emitan menos de 120gr de CO2 por kilómetro no pagarás nada de impuesto de matriculación.
* Si el coche emite de 120 g a 160 g/km pagarás un 4.75%.
* Si el coche emite de 160 a 200 g por km pagarás un 9.75%.
* Y si el coche emite más de 200 gr por kilómetro pagarás un 14.75%.

Wenn du mir das genaue Modell nennst - ist es der Range oder die Jaguar Limo? - kann ich dir nach der Eurotaxliste den ungefähren Zeitwert bestimmen und mit dem anwendbaren Emissionssatz (steht im Fahrzeugbrief) die Anmeldesteuer ausrechnen...

Das Finanzamt hat Listen aus denen der Zeitwert hervorgeht, ich würde aber einen Gestor die umständliche Rennerei machen lassen, denn du musst nach Bezahlung der Anmeldesteuer wieder dahin um ein Formulardoppel abzuholen und eins davon zur Trafico bringen...

Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 19:20
von Cozumel
pichichi hat geschrieben:Ahora para coches que emitan menos de 120gr de CO2 por kilómetro no pagarás nada de impuesto de matriculación.
* Si el coche emite de 120 g a 160 g/km pagarás un 4.75%.
* Si el coche emite de 160 a 200 g por km pagarás un 9.75%.
* Y si el coche emite más de 200 gr por kilómetro pagarás un 14.75%.

Wenn du mir das genaue Modell nennst - ist es der Range oder die Jaguar Limo? - kann ich dir nach der Eurotaxliste den Zeitwert bestimmen und mit dem anwendbaren Emissionssatz (steht im Fahrzeugbrief) die Anmeldesteuer ausrechnen...
Es ist für den Range Rover. (4.6 HS E) Er hat den höchsten Emmisonswert und kostet 14,75 % das weiss ich schon.

Als Neuwert wurde ermittelt 46,7tsd.
Erstanmeldung 07.01.

Danke auch :)

Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 19:41
von CBF-Team
Hallo Cozumel,

Den Wert deines Autos kannst du im
BOLETÍN OFICIAL DEL ESTADO BOEablesen.
In der ersten Spalte steht das Fahrzeugmodell, in der letzten der Wert, der 2013 zugrunde gelegt wird. Nach 12 Jahren wird nur noch ein Wert von 10 Prozent zugrunde gelegt.
Die " impuestos de matriculación" (Anmeldesteuern) richtet sich aber nicht nur nach dem Kaufpreis und Alter des Fahrzeugs, sondern auch noch nach dem CO2. Kleinwagen mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 120 g/km sind steuerfrei; für Pkws mit einem CO2-Ausstoß von 121 bis 160 g/km werden 4,75 % „Impuestos de Matriculación“ auf den Neuwagen fällig, bei einem Ausstoß von 161 bis 200g/km 9,75 %. Der Höchststeuersatz liegt bei 14,75 % für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 200g/km.

Wenn du also den Zeitwert deines Fahrzeugs ermittelt hast (das sind die 10 Prozent) multiplizierst du den Betrag mit dem CO2-Ausstoß. Raus kommt bei der Rechnung die "Impuesto de matriciulación mod. 576"..