Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Spanien

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
Cozumel
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Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Beitrag von Cozumel »

Danke an Pichichi und an das Moderatorenteam.

Bis auf den Berechnungsfaktor des Neuwertes, hier als 10 %, wusste ich alles.

Eine tolle Liste, hab ich gleich abgespeichert. :)
Allerdings habe ich den RR in der Liste nicht gefunden.
Normalerweise wird er unter Land Rover geführt, aber auch unter Range Rover und Rover hab ich nichts gefunden. :-o
pichichi
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Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Beitrag von pichichi »

im Kopf gerechnet komme ich dann auf ca. € 680, falls du das Auto im Jänner ummeldest kommst du vielleicht noch ein paar € billiger davon...

Übrigens, die Range stehen in der Liste unter Land Rover.
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Oliva B.
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Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Beitrag von Oliva B. »

pichichi hat geschrieben:im Kopf gerechnet komme ich dann auf ca. € 680, falls du das Auto im Jänner ummeldest kommst du vielleicht noch ein paar € billiger davon...

Übrigens, die Range stehen in der Liste unter Land Rover.
Richtig überschlagen, pichichi.
Cozumel, deinen Wagen findest du übrigens unter "Land Rover" und der genaue Betrag ist 688,83 Euro.

Wenn du einen gestor nimmst, musst du ungefähr 70 Euro + IVA dazurechnen (soviel hat er bei uns gekostet).

Aber Herbert, warum soll der Wagen im neuen Jahr billiger werden? Weniger als 10 Prozent gibt es nicht.... :-?
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Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Beitrag von Cozumel »

Jetzt hab ich es gefunden. SUV stehen extra.

Es bleibt allerdings nicht bei der "Einfuhrsteuer."
Es kommen noch 325,- für andere Prüfungen (Ficha red., ITV, Trafico und Placas dazu)

Dann noch die normalen Steuern + Vers.

Ich hab übrigens gelesen, dass man ab 2010 sein Fahrzeug nicht mehr zwingend ummelden muss, solange man die Impusto de Matriculation bezahlt.
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Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Beitrag von pichichi »

Oliva B. hat geschrieben: Aber Herbert, warum soll der Wagen im neuen Jahr billiger werden? Weniger als 10 Prozent gibt es nicht.... :-?
weil der Wagen dann ein Jahr älter ist und damit auch die Berechnungsbasis sinken müsste, die Hacienda kann doch nicht ewig auf diesen 46k stehen bleiben, ich nehme doch an, dass jedes Jahr neue Werte festgesetzt werden (müssen)
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Oliva B.
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Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Beitrag von Oliva B. »

Cozumel hat geschrieben:Es bleibt allerdings nicht bei der "Einfuhrsteuer."
Es kommen noch 325,- für andere Prüfungen (Ficha red., ITV, Trafico und Placas dazu)

Dann noch die normalen Steuern + Vers.

Ich hab übrigens gelesen, dass man ab 2010 sein Fahrzeug nicht mehr zwingend ummelden muss, solange man die Impusto de Matriculation bezahlt.
Hallo Cozumel,

natürlich ist die Zulassungssteuer (impuesto de circulación) nicht alles. Hinzu kommen Tasas Tráfico, Impuestos de Circulación, Honorarios Ficha Reducida die caracteristicas tecnicas, die Placas (Nummernschilder), das Honorar des Gestors und die IVA.

Die Ummeldung meines Roadsters hat komplett 708 Euro gekostet. Er hatte genauso wie dein Fahrzeug nur noch einen Zeitwert von 10 %.

Steuern, Versicherungen und TÜV/ITV kannst du nicht rechnen, denn die musst du hier (E) wie dort (E) zahlen.

Ob es allerdings ausreicht, nur die Zulassungssteuer zu zahlen, darüber gibt es unterschiedliche Sichtweisen.
pichichi hat geschrieben:
Oliva B. hat geschrieben: Aber Herbert, warum soll der Wagen im neuen Jahr billiger werden? Weniger als 10 Prozent gibt es nicht.... :-?
weil der Wagen dann ein Jahr älter ist und damit auch die Berechnungsbasis sinken müsste, die Hacienda kann doch nicht ewig auf diesen 46k stehen bleiben, ich nehme doch an, dass jedes Jahr neue Werte festgesetzt werden (müssen)
Nein, es wird immer vom Neuwert eines Fahrzeugs ausgegangen und der ändert sich nachträglich nicht mehr ;) . Dann gehen die jährlichen Abschreibungen runter und nach 12 Jahres ist eben das Ende der Fahnenstange erreicht. Ich müsste heute noch genauso viel zahlen wie vor ein paar Jahren.
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Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Beitrag von pichichi »

ich Normverbrauchsabgabegeschädigter (2004er SLK 350 für 66k) kann gar nicht fassen, dass der Riesenrange mit 4.6 Liter Maschine neu weniger als 50k gekostet hat, deshalb nahm ich an, dass die Berechnungsbasis sich ändert.....auch wenn das schon 12 Jahre zurückliegt, die heutigen kriegt man ja kaum unter 100k
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Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Beitrag von Cozumel »

Pichichi,
meiner hat wohl mal 90tsd gekostet, voll ausgestattet.

Der Preis aus der Liste ist wohl Basisaustattung.
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Re: Nach eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Span

Beitrag von pichichi »

du meinst, die wenden hier tatsächlich die "Nackttarife" an, sehr konsumentenfreundlich, aber...........was denen da wieder an Steuern entgeht ;-)
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eine Frage zu KFZ mit deutschem Kennzeichen in Spanien

Beitrag von Advocat »

Hallo an alle,
wie Brujadepaco schon oben ausgeführt hat, ist bis zu 6 Monaten Aufenthalt in Spanien eine Fahrzuegummeldung (durch einen NICHTresidenten!) nicht erforderlich. Hier eine Fundquelle der Europäischen Kommission:
http://europa.eu/youreurope/citizens/ve ... dex_es.htm.
Dort heißt es u.a.: "Vorübergehender Aufenthalt:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Ihrem Heimatland beibehalten, aber sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten, brauchen Sie Ihr Auto dort nicht anzumelden und auch keine Steuern dafür zu bezahlen. Ihr Auto bleibt in Ihrem Wohnsitzland zugelassen.
Wenn Sie sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten und Ihr Auto dort nicht angemeldet haben, dürfen Sie Ihr Auto keiner Person mit Wohnsitz in diesem Land leihen oder vermieten. Eine solche Person darf Ihr Auto nur dann fahren, wenn Sie mit ihr im Auto sitzen.
Sie dürfen Ihr Auto jedoch Freunden oder Verwandten leihen, die bei Ihnen zu Besuch sind – wenn sie keinen Wohnsitz in Ihrem neuen Land haben.
Wenn Sie mehr als 6 Monate in einem anderen Land bleiben, sollten Sie normalerweise Ihren Wohnsitz dorthin verlegen, und Sie müssen dort Ihr Auto anmelden."
Abgestellt wird hiernach auf die Aufenthaltsdauer des Fahrzeughalters, nicht des PKWs. Ich gehe jedoch davon aus, daß hierbei von einer gleichen Aufenthaltsdauer von Halter und PKW "im Ausland" stillschweigend ausgegangen wird.
Aus Eigeninteresse werde ich weiterforschen und hier melden, um eine verbindliche Klärung zu erlangen, ob ich meinen Wagen mit Deutschem Kennzeichen ohne Ummeldung länger als 6 Monate in Spanien (in meiner Garage) "stehen"lassen kann, während ich (vorläufig) nur gelegentlich zur Costa Blanca fligen und den Wagen nutzen kann.
Grüße vom sonnigen Niederrhein
Advocat
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