Das gilt aber nur beim Umzug in einem Zulassungsbezirkes. Auch muss die neue Adresse der Zulassungsstelle mitgeteilt werden, wegen Strafverfolgung, weil sonst u.U. bei verspäteter Zustellung von Bußgeldbescheiden die Verjährung greift.Montemar hat geschrieben:Du hast teilweise recht – richtigerweise hätte ich schreiben müssen, daß der Bundestag per Beschluß den Startschuss auf 2015 verschoben hat. Aber in einzelnen Bundesländern, wie Hessen und Schleswig-Holstein ist die Mitnahme des Nummernschildes bei Umzug bereits möglich. Ab 2015 profitieren die Fahrzeugbesitzer bundesweit von der vereinfachten Neuregelung. Aber die 2 Monate machen das Kraut (Kohl) auch nicht fett!sol hat geschrieben:Tja, Montemar und spart die Kennzeichen-
ummelden muss man trotzdem---
doch was lese ich da gerade ??
Nummernschild-Mitnahme erst ab 2015 möglich
http://www.google.de/url?url=http://www ... lq72mwdk5A
Ich wollte es nur anmerken, obwohl es ja eigentlich mit der Frage zu Spanien nichts zu tun hat!
Wenn ich in einen anderen Kreis ziehe dann muss ich das Auto Ummelden und bekomm neue Nummernschilder. Auch kann es sein, dass wenn der letzte TÜV zu lange her ist oder das Auto sehr alt eine Vorführung bei der Zulassungsstelle verlangt wird.