Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
haSienda
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Re: Darf eigentlich jeder mein spanisches Auto fahren?

Beitrag von haSienda »

Atze hat geschrieben:
rainer hat geschrieben:...Was nicht geht: ... dass du als Nichtspanier oder Nicht-Resident in D ein in E zugelassenes Auto bewegst (auch wenn es auf denen Namen zugelassen ist). Das ist dann Steuerhinterziehung...

Das interessante daran:
Die Spanier wollen immer, dass du dein Auto und deinen Fuehrerschein ummeldest, wenn du ein Empadronamiento hast. Dies ist jedoch meines Wissens NICHT mit der Residencia gleichzusetzen. Ich BIN nun einmal Deutscher, der in Spanien einen Zweitwohnsitz hat. Ich verbringe natuerlich weniger als 181 Tage im Jahr in Spanien und bin somit Tourist. Ich koennte also meinen Fuehrerschein gar nicht umschreiben, da ich als Deutscher mit deutschem Wohnort in Deutschland einen deutschen Fuehrerschein haben muss.Ende.

In Deutschland kommt der Schutzmann genau mit der umgekehrten Nummer: Ich solle mein spanisches Auto auf deutsche Nummer umschreiben lassen.
Ich frage dann immer freundlich, wie das technisch vor sich gehen soll...weil: In Spanien bekomme ich immer Aerger, wenn ich mit meinem deutschen Wagen fahre...also habe ich auch ein spanisches Auto. Dies ist aber momentan defekt...und ich muss ja irgendwie nach Hause kommen. Ich kann ja schlecht mein spanisches Auto an der franzoesisch-deutschen Grenze stehen lassen um dann in Deutschland auf Bus & Bahn umzusteigen...
Da ich meist ja nicht sooo lange in Deutschland bin, habe ich immer recht zufaellig noch spanische Parkscheine, Tankrechnungen oder Mautbelege im Auto...erst wenige Tage alt. Die Polizisten akzeptierten das bisher immer vollkommen problemlos...

Also: Belege aufheben!!

Gruss
Derek
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Atze
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Re: Darf eigentlich jeder mein spanisches Auto fahren?

Beitrag von Atze »

haSienda hat geschrieben:
In Deutschland kommt der Schutzmann genau mit der umgekehrten Nummer: Ich solle mein spanisches Auto auf deutsche Nummer umschreiben lassen.
Ich frage dann immer freundlich, wie das technisch vor sich gehen soll...weil: In Spanien bekomme ich immer Aerger, wenn ich mit meinem deutschen Wagen fahre...also habe ich auch ein spanisches Auto. Dies ist aber momentan defekt...und ich muss ja irgendwie nach Hause kommen. Ich kann ja schlecht mein spanisches Auto an der franzoesisch-deutschen Grenze stehen lassen um dann in Deutschland auf Bus & Bahn umzusteigen...
Da ich meist ja nicht sooo lange in Deutschland bin, habe ich immer recht zufaellig noch spanische Parkscheine, Tankrechnungen oder Mautbelege im Auto...erst wenige Tage alt. Die Polizisten akzeptierten das bisher immer vollkommen problemlos...

Also: Belege aufheben!!

Gruss
Derek
Da hast du bisher Glück gehabt, dass er dich nicht ans Finanzamt weitergemeldet hat.
Du darfst einfach nicht als Inlandsdeutscher im deutschen Inland ein im Ausland zugelassenes Auto fahren (Mit wenigen Ausnahmen) Grund: Deine spanische Schrottlaube ruiniert unsere schönen deutschen Straßen, ohne dass du für ihre Instandhaltung zahlst. Unsere Straße hier hätte das z.B. dringend nötig.
Du bist eigentlich in der Pflicht, pro Tag 0,51 € / Tag an das Finanzamt abzuführen. Vorauszahlung nach Schätzung. Das kann bis max. ein Jahr verlängert werden, spätestens dann Ummeldung. Fall du mal für 20 Tage gezahlt hast und nach 19 wieder runter fährst, gibt es kein Geld zurück.
Ich kann dir das Gesetz raussuchen.
Und auch die Strafe für diese Steuerhinterziehung (Leg doch noch mal nieder, wie lange und wie oft du das schon getrieben hast.
Auf meiner CD an den Finanzminister ist noch ein bisschen Platz).
LG Atze
haSienda
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von haSienda »

hmmm, das klingt so als koennte mein panamesischer Bentley ebenfalls Probleme mit sich bringen...ich werde die Situation noch einmal ueberdenken.....lach.

Wie aber ist das beispielsweise bei einem Import aus dem Ausland? ich meine mich zu erinnern, dass man auch hier 181 Tage Zeit hat?!

Neugierig bleibt
Derek
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nurgis
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von nurgis »

Ein Freund aus DE fährt jedes Jahr ,mit deutschem Haupwohnsitz, mit spanischem Kennzeichen in DE. Oft Monate. Er hat jetzt nur umgemeldet weil der ITV hier auf den Tag genau erfolgen muß und 2 Tage nach Ablauf Strafe schon verdammt teuer wird. Mit deutschen Polizeikontrollen hatte er keine Probleme.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
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Atze
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von Atze »

Hier noch mal die Gesetzeslage für Deutschland:
§ 1 Steuergegenstand
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt

1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;
2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden.

§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr.
Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

§ 9 Steuersatz
(3) Für ausländische Fahrzeuge beträgt die Steuer, wenn sie tageweise entrichtet wird, für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag

1. bei Zwei- und Dreiradkraftfahrzeugen (ausgenommen Zugmaschinen) sowie bei Personenkraftwagen 0,51 EUR,

Ich hab mich bei meinem hiesigen Finanzamt erkundigt:
Es reicht, wenn ich nach Ankunft für mein spanisches Auto hier einen formlosen Steuerantrag mit der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer einreiche (Kopie des KFZ-Scheines wg Gewicht beilegen). Dies muss nicht vorab geschehen
Ich brauche den Wagen nicht beim Zoll an der Grenze anmelden.

Es bestehen Bestrebungen, diese Steuern innerhalb der EU abzuschaffen, nach einem Urteil des EuGH vom 2.7.2002 (C-115/00) sowie des Finanzgerichts Münster vom 18.03.2003 (13 K 8355/97), die allerdings schwere Nutzfahrzeuge betrafen. Die Kuh ist damit noch nicht vom Eis.

Es existierten dazu mal Merkblätter der Finanzdirektionen in Bayern und in Schleswig-Holstein, solche Fälle innerhalb der EU nicht weiterhin zu verfolgen. Da dies dadurch alles noch komplizierter wurde, fühlen sich viele Polizisten für ihre Zollkollegen nicht mehr zuständig, obwohl es sich nach wie vor um einen Straftatbestand handelt

Übrigens: Die Schweizer haben für ihrer Bürger bezügl. im Ausland zugelassener KFZ ähnliche Gesetze.
LG Atze
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von pichichi »

Atze hat geschrieben:

Übrigens: Die Schweizer haben für ihrer Bürger bezügl. im Ausland zugelassener KFZ ähnliche Gesetze.
In Österreich endet die Frist für Steuerbefreiung/Ummeldepflicht nach einem Monat....
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von rainer »

Ich greife das Thema noch einmal auf, weil es hierzu immer noch die verschiedensten Meinungen gibt. Welcher Art schrifliche Erlaubnis des Fahrzeugeigentümers muss in Spanien ein anderer Fahrer vorweisen können, dass er das Fahrzeug führen darf? Und muss darin außer dem Kennzeichen tatsächlich auch noch Typ, Farbe, und sogar Fahrgestellnummer, Motornummer stehen? :-? (Nicht einmal ein hiesiger Rechtsberater wollte sich hierzu festlegen). Und ist zweisprachig Pflicht oder lediglich empfehlenswert? Aber, falls meine Frau fährt und ich daneben sitze, dürfte hoffentlich auch meine mündliche Bestätigung der Erlaubnis reichen? :d

Abgesehen von der behördlichen Seite scheint man bei spanischen Versicherung immer mehr darauf achten zu müssen, dass für andere Fahrer überhaupt Versicherungsschutz besteht: http://www.wochenblatt.es/1000002/10000 ... ticle.html.
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von Kipperlenny »

Wir haben dazu beim Trafico und unserer Auswanderungshelferin nachgefragt - es braucht nichts an Vollmacht. Auch bei unseren 2-3 Polizei Kontrollen wurde sowas nicht verlangt.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Versicherung die fahrenden Personen einschließt (Altersgrenzen etc.).
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Re: Modell Vollmacht zum Lenken eines span. Fahrzeuges

Beitrag von Miesepeter »

Konkrete Antwort auf die Überschrift: Eine Vollmacht ist nicht vorgeschrieben, die Unterlagen "Permiso de Circulación" und "Certificado de Caracteristicas Técnicas" reichen aus (keine Fotokopien). Das Problem ist einerseits die Rechtsunsicherheit der hier Ratsuchenden und andererseits die teilweise überzogene Dienstbeflissenheit der Verkehrs-Kontrollorgane, die zuweilen ans Groteske grenzt. Dann auch noch darüber Diskussionen mit letzteren anzufangen ist von vorneherein zwecklos und kann die Situation nur verschlimmern. Wie soll man sich also verhalten? Darauf gibt es leider keine konkrete Antwort, alles hängt von der jeweiligen Sachlage ab und die ist ja nun mal unvorhersehbar.
Gemäss Art. 244 des span. "Codigo Penal" (Vglw. StGB) erfüllt den Straftatbestand der widerrechtlichen Aneignung und (schweren) Raubes, wer "ohne die notwendige Erlaubnisein Motorfahrzeug oder Mofa mit einem Wert von über €400,- vorübergehend benutzt....Dies ist aber aus der gängigen Praxis so auszulegen, als dass das Vorhandensein der o.a. Unterlagen einer stillschweigenden Erlaubnis gleichkommt, soweit das Fz. nicht als entwendet bei den Behörden gemeldet ist. Lt. Stastistik wurde 2015 alle 3,5 Minuten ein Fahrzeug gestohlen.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
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Schriftliche Erlaubnis für andere Fahrer?

Beitrag von rainer »

Ich glaube, es war hier schon mal Thema, ich finde aber bisher nichts, bzw. wie ist der aktuelle Stand?
Wenn mein Auto (spanische Zulassung) von anderen gefahren wird:
müssen die dann irgendetwas schriftliches vorzeigen können, dass sie dazu befugt sind?
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