Ich glaube, du verwechselst da was.balina hat geschrieben:
Da ich weder eine Immobilie erwerbe, noch in Spanien erbe (vllt. findet sich ja doch noch ein Unbekannter, der mir was vererben will ) oder studieren will, müßte es für mich jedenfalls nicht zutreffen.
Das EX15-Formular (ich denke das ist auch noch so) dient - je nach Ankreuzen -
1.) zur Beantragung einer NIE-Nr.
2.) Zur Bestätigung, dass man hier in Spanien ein Nicht-Resident ist und sollte im Besitz sein und vorgezeigt werden, wenn man hier in Spanien als Nicht-Resident (Tourist oder auch Häusle-Besitzer, der seinen Lebensmittelpunkt nicht in Spanien hat) einen in Spanien zugelassenen Wagen fährt. Für diesen Zweck sollte das Formular auch nur 3 Monate gelten.
Das hat sich mal jemand ausgedacht, da diejenigen, die dieses ominöse Formular nicht vorweisen können, dann automatisch im Verdacht stehen, Residentes zu sein, und die müssen nämlich einen spanischen Führerschein vorweisen können.
Man zielt also auf einen Teil der Residenten und trifft die Nicht-Residenten.
Das ist so, als ob man alle Unverdächtigen einsperrt, dann lassen sich die übrig bleibenden Verdächtigen leichter greifen.
Um diese Verordnung ist es wohl still geworden, da man eingesehen hat, was das für ein Bockmist ist. Offiziell zurückziehen lässt sich natürlich so etwas nicht, das würde ja den Stolz verletzen.
Dagegen ist die NIE-Nr. (die ja ebenfalls über dieses Formular beantragt wird) imho auch für euch recht wichtig: Vom Handyvertrag zum Bankkonto: Ihr braucht sie immer. Deshalb würde ich sie schon beantragen. Die neuerdings aufgedruckte Laufzeit von 3 Monaten gilt wohl nur für einige wenige hochbürokratische Vorgänge (PKW ummelden usw.)
Bitte verbessert mich jemand, falls er andere Informationen hat.