Zwangsläufig, Chica hat mich geweckt.sol hat geschrieben:Guten Morgen Atze--schon munter ?
Brav - in diesem Fall hast du auch keine Steuerhinterziehung begangen, lediglich eine Ummeldung nach spätestens einem Jahr wäre erforderlich gewesen.dazu : als wir 2002 als Spanienresidente(ohne Wohnsitz in D.)mit entsprechenden Ausweisen
und einem mit spanischer Nr. zugelassem PKW ( unserer) mal einen Abstecher
an die Ostsee nach Graal-Müritz gemacht haben, haben wir an irgendwelche Gesetze
überhaupt nicht gedacht------
Wenn du allerdings noch in D gemeldet wärst (oder du hättest den Wagen in D an die Familie z.B. verliehen), hättest du pro Tag 0,51 € zahlen müssen.
Das müssten wir auch machen, wenn wir mit unserem span. Auto nach D fahren würden.
Viele wissen das nicht............
BTW: Nach meinen Informationen ist die Regelung mit dem EX15 erst ab dem 24.4.2012 gültig.
Vorher wurde die NIE-Nr. für Nicht-Residenten mit EX14 beantragt.
Und erst die ab diesem Zeitpunkt erhaltene NIE-Nr. ist wohl in ihrer offiziellen Gültigkeit auf 3 Monate begrenzt?
Unser älteres NIE-Formular (August 2010) wurde seitens der Behörden auch noch nie beanstandet.