Formulario EX 15
Formulario EX 15
Unter dieser kryptischen Bezeichnung versteht man das certificado de no residencia, das die Nationalpolizei laut königl. Erlass 557/2011 nichtresidenten Autofahrern für ihr Fahrzeug mit spanischem Kennzeichen abverlangt, falls es nicht mitgeführt wird, verlangen die bis zu € 200
D.h., dass ich neben Führerschein, Zulassung, ITV Bestätigung, Versicherungsbestätigung mit Zahlungsnachweis auch noch dieses obskure Papier mitführen muss, was mir meine bisher gut funktionierende Gestoria bisher unterschlagen hat, daher muss ich zur Extranjeria, auf der Bank € 6,82 (!) einzahlen und dann um einen Termin anstehen....
Frage daher: hat diese Prozedur schon jemand hinter sich und welche Erfahrungen dabei gemacht?
D.h., dass ich neben Führerschein, Zulassung, ITV Bestätigung, Versicherungsbestätigung mit Zahlungsnachweis auch noch dieses obskure Papier mitführen muss, was mir meine bisher gut funktionierende Gestoria bisher unterschlagen hat, daher muss ich zur Extranjeria, auf der Bank € 6,82 (!) einzahlen und dann um einen Termin anstehen....
Frage daher: hat diese Prozedur schon jemand hinter sich und welche Erfahrungen dabei gemacht?
Re: Formulario EX 15
Hallo pichichi,
in diesem Artikel hier steht: Mit dem Formular EX-15 wird nur die NIE beantragt. http://www.mallorcazeitung.es/behoerden ... 22228.html
Grüsse
Josefine
in diesem Artikel hier steht: Mit dem Formular EX-15 wird nur die NIE beantragt. http://www.mallorcazeitung.es/behoerden ... 22228.html
Grüsse
Josefine
Gruß Josefine
Re: Formulario EX 15
Nochmals gefragt, hat jemand Nichtresidenter so ein Dokument bei seinen spanischen Fahrzeugpapieren? (Bei denen ich noch den Beleg für die IVTM - die Kfz Steuer - unterschlagen habe)?
Oder, anders gesagt, heißt das, dass man jetzt Original oder Kopie des NIE Dokuments (= Numero de Identificacion de Extranjeros = certificado de no residentes?) mitführen muss?
Oder, anders gesagt, heißt das, dass man jetzt Original oder Kopie des NIE Dokuments (= Numero de Identificacion de Extranjeros = certificado de no residentes?) mitführen muss?
Re: Formulario EX 15
Hoffe, es bringt Dich weiter:pichichi hat geschrieben:Unter dieser kryptischen Bezeichnung versteht man das certificado de no residencia, das die Nationalpolizei laut königl. Erlass 557/2011 nichtresidenten Autofahrern für ihr Fahrzeug mit spanischem Kennzeichen abverlangt, falls es nicht mitgeführt wird, verlangen die bis zu € 200
D.h., dass ich neben Führerschein, Zulassung, ITV Bestätigung, Versicherungsbestätigung mit Zahlungsnachweis auch noch dieses obskure Papier mitführen muss, was mir meine bisher gut funktionierende Gestoria bisher unterschlagen hat, daher muss ich zur Extranjeria, auf der Bank € 6,82 (!) einzahlen und dann um einen Termin anstehen....
Frage daher: hat diese Prozedur schon jemand hinter sich und welche Erfahrungen dabei gemacht?
Wichtiger Hinweis für alle Nichtresidenten!
Wer in Spanien kein Resident ist und ein Auto mit spanischem Kennzeichen fährt, muss im Auto die Nichtresidentenbescheinigung mitführen. Diese Bescheinigung heisst: "Certificado de no residencia" (Formulario EX 15). Sie bekommen dieses "Certificado" bei der Nationalpolizei und müssen danach erst einmal EUR 6,82 bei der Bank einbezahlen und einen Termin bei der Nationalpolizei machen. Gesetz 4/2000 vom 11. Januar über die Rechte und Freiheiten von Ausländern und ihre soziale Integration. Königlicher Erlass 557/2011, vom 20. April, der die Verordnung des Gesetzes Nr. 4/2000 über die Rechte und Freiheiten der Ausländer in Spanien und ihre soziale Integration genehmigt und nach den Änderungen durch das Gesetz 2/2009 geregelt wird.
In Orihuela-Costa befindet sich das Büro der Nationalpolizei im Rathaus (Extranjería).
Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten und haben diese Bescheinigung nicht dabei, wird unter Umständen EUR 200.- Bussgeld von Ihnen verlangt!
http://www.deutschsprachigertisch-orihu ... denten.pdf
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
Re: Formulario EX 15
genau dieser dTOC hat mich ja verwirrt:
falls das certificado de no residencia ident ist mit der NIE - was sich ja aus dem Antragsformular EX 15 ergibt - warum sagt man nicht gleich, dass man eine NIE mitführen soll ?
falls das certificado de no residencia ident ist mit der NIE - was sich ja aus dem Antragsformular EX 15 ergibt - warum sagt man nicht gleich, dass man eine NIE mitführen soll ?
-
- especialista
- Beiträge: 3463
- Registriert: So 2. Jan 2011, 11:25
- Wohnort: Rojales (Ciudad Quesada) und Ostwestfalen
Re: Formulario EX 15
Von diesem Formular habe ich noch nie gehört. (Ob unser NIE- Antragsformular damals so hieß, weiß ich aber nicht mehr). Macht das denn vielleicht nur für die einen Sinn, die noch keine NIE haben, um nachzuweisen, dass die beantragt ist?
Andererseits: bekommt man denn überhaupt ein Auto zugelassen ohne NIE?
Zusätzlich zu den Fahrzeugpapieren führe ich jedenfalls bisher nur die NIE- Nummer mit (nicht das ganze Blatt, nur die Nummer). Ich hoffe nun, das reicht wirklich und ich riskiere nicht die ganze Zeit schon dieses Bußgeld. So ein Schreck am Weihnachtstag.
Andererseits: bekommt man denn überhaupt ein Auto zugelassen ohne NIE?
Zusätzlich zu den Fahrzeugpapieren führe ich jedenfalls bisher nur die NIE- Nummer mit (nicht das ganze Blatt, nur die Nummer). Ich hoffe nun, das reicht wirklich und ich riskiere nicht die ganze Zeit schon dieses Bußgeld. So ein Schreck am Weihnachtstag.
Re: Formulario EX 15
hab den dTOC kontaktiert und folgende Antwort erhalten:
"....es gibt einen Vordruck für alles zusammen. Auf dem Antragsformular muss man entsprechend ankreuzen, für was man den Antrag stellt und dort das Kreuz machen. Der Antrag gilt sowohl für die NIE-Nummer, sowie Certificado de Residencia, oder Certificado de no Residencia. Man kann diesen Antrag nur bei der Nationalpolizei machen und muss danach das Antragsformular zur Bank mitnehmen und erst am Bankschalter bei der Einzahlung der Gebühr unterschreiben, danach mit Termin wieder zur Nationalpolizei mit den dazugehörigen weiteren Dokumenten im Original und Kopie.
Der Deutschsprachige Tisch Orihuela-Costa gibt nur eine Empfehlung heraus, dieses Zertifikat vorsorglich zu machen, da die Erfahrung der letzten Zeit gezeigt hat, dass unwissende Bürger von der Guardia Civil abgezockt wurden, weil sie dieses Formular nicht dabei hatten. Es wird hier in Spanien alles unterschiedlich ausgelegt und wenige Beamte kennen sich tatsächlich mit der Rechtslage aus, weil viele anscheinend schlecht ausgebildet sind, leider."
Bevor ich mir das antue, extra noch ein c.d.n.r. zu beantragen werde ich mit meiner NIE herumkutschieren und hoffen, dass die ausreicht.
"....es gibt einen Vordruck für alles zusammen. Auf dem Antragsformular muss man entsprechend ankreuzen, für was man den Antrag stellt und dort das Kreuz machen. Der Antrag gilt sowohl für die NIE-Nummer, sowie Certificado de Residencia, oder Certificado de no Residencia. Man kann diesen Antrag nur bei der Nationalpolizei machen und muss danach das Antragsformular zur Bank mitnehmen und erst am Bankschalter bei der Einzahlung der Gebühr unterschreiben, danach mit Termin wieder zur Nationalpolizei mit den dazugehörigen weiteren Dokumenten im Original und Kopie.
Der Deutschsprachige Tisch Orihuela-Costa gibt nur eine Empfehlung heraus, dieses Zertifikat vorsorglich zu machen, da die Erfahrung der letzten Zeit gezeigt hat, dass unwissende Bürger von der Guardia Civil abgezockt wurden, weil sie dieses Formular nicht dabei hatten. Es wird hier in Spanien alles unterschiedlich ausgelegt und wenige Beamte kennen sich tatsächlich mit der Rechtslage aus, weil viele anscheinend schlecht ausgebildet sind, leider."
Bevor ich mir das antue, extra noch ein c.d.n.r. zu beantragen werde ich mit meiner NIE herumkutschieren und hoffen, dass die ausreicht.
Re: Formulario EX 15
Hmm ,
wenn wir am 10.01 in Alicante ankommen können wir uns am Flughafen einen Mietwagen abholen. Hoffe die haben irgendwie ein besonderes Kennzeichen oder sowas. Wäre ja schon blöd so als eine der ersten Handlungen Bürokratie zu spielen
Werde die Autofirma aber mal Anmailen.
Angenehmes Weihnachten ausklingen lassen
N.
wenn wir am 10.01 in Alicante ankommen können wir uns am Flughafen einen Mietwagen abholen. Hoffe die haben irgendwie ein besonderes Kennzeichen oder sowas. Wäre ja schon blöd so als eine der ersten Handlungen Bürokratie zu spielen
Werde die Autofirma aber mal Anmailen.
Angenehmes Weihnachten ausklingen lassen
N.
- Florecilla
- Administratorin u. Moderatorin
- Beiträge: 16992
- Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:32
- Wohnort: Frechen / Dénia
- Kontaktdaten:
Re: Formulario EX 15
Nicht nötig, N., du hast ja den Vertrag der Mietwagenfirma dabei, den du bei einer Kontrolle vorlegst.
Re: Formulario EX 15
Danke Florecilla,
hier werden sie geholfen. Das beruhigt ja schonmal. Hab ja schon gehört das Bürokratie in Spanien noch ausgeprägter als in Deutschland sein soll
Liebe Grüße N.
hier werden sie geholfen. Das beruhigt ja schonmal. Hab ja schon gehört das Bürokratie in Spanien noch ausgeprägter als in Deutschland sein soll
Liebe Grüße N.