Formulario EX 15

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
pichichi
especialista
especialista
Beiträge: 2696
Registriert: So 10. Jun 2012, 10:45
Wohnort: Wien

Formulario EX 15

Beitrag von pichichi »

Unter dieser kryptischen Bezeichnung versteht man das certificado de no residencia, das die Nationalpolizei laut königl. Erlass 557/2011 nichtresidenten Autofahrern für ihr Fahrzeug mit spanischem Kennzeichen abverlangt, falls es nicht mitgeführt wird, verlangen die bis zu € 200

D.h., dass ich neben Führerschein, Zulassung, ITV Bestätigung, Versicherungsbestätigung mit Zahlungsnachweis auch noch dieses obskure Papier mitführen muss, was mir meine bisher gut funktionierende Gestoria bisher unterschlagen hat, daher muss ich zur Extranjeria, auf der Bank € 6,82 (!) einzahlen und dann um einen Termin anstehen....

Frage daher: hat diese Prozedur schon jemand hinter sich und welche Erfahrungen dabei gemacht?
Benutzeravatar
Josefine
especialista
especialista
Beiträge: 3898
Registriert: Mi 13. Jun 2012, 16:15
Wohnort: Orihuela Costa

Re: Formulario EX 15

Beitrag von Josefine »

Hallo pichichi, :)

in diesem Artikel hier steht: Mit dem Formular EX-15 wird nur die NIE beantragt. http://www.mallorcazeitung.es/behoerden ... 22228.html

Grüsse :)
Josefine
Gruß Josefine :)
pichichi
especialista
especialista
Beiträge: 2696
Registriert: So 10. Jun 2012, 10:45
Wohnort: Wien

Re: Formulario EX 15

Beitrag von pichichi »

Nochmals gefragt, hat jemand Nichtresidenter so ein Dokument bei seinen spanischen Fahrzeugpapieren? (Bei denen ich noch den Beleg für die IVTM - die Kfz Steuer - unterschlagen habe)?

Oder, anders gesagt, heißt das, dass man jetzt Original oder Kopie des NIE Dokuments (= Numero de Identificacion de Extranjeros = certificado de no residentes?) mitführen muss?
Benutzeravatar
Montemar
especialista
especialista
Beiträge: 2625
Registriert: Di 30. Okt 2012, 12:13

Re: Formulario EX 15

Beitrag von Montemar »

pichichi hat geschrieben:Unter dieser kryptischen Bezeichnung versteht man das certificado de no residencia, das die Nationalpolizei laut königl. Erlass 557/2011 nichtresidenten Autofahrern für ihr Fahrzeug mit spanischem Kennzeichen abverlangt, falls es nicht mitgeführt wird, verlangen die bis zu € 200

D.h., dass ich neben Führerschein, Zulassung, ITV Bestätigung, Versicherungsbestätigung mit Zahlungsnachweis auch noch dieses obskure Papier mitführen muss, was mir meine bisher gut funktionierende Gestoria bisher unterschlagen hat, daher muss ich zur Extranjeria, auf der Bank € 6,82 (!) einzahlen und dann um einen Termin anstehen....

Frage daher: hat diese Prozedur schon jemand hinter sich und welche Erfahrungen dabei gemacht?
Hoffe, es bringt Dich weiter:

Wichtiger Hinweis für alle Nichtresidenten!

Wer in Spanien kein Resident ist und ein Auto mit spanischem Kennzeichen fährt, muss im Auto die Nichtresidentenbescheinigung mitführen. Diese Bescheinigung heisst: "Certificado de no residencia" (Formulario EX 15). Sie bekommen dieses "Certificado" bei der Nationalpolizei und müssen danach erst einmal EUR 6,82 bei der Bank einbezahlen und einen Termin bei der Nationalpolizei machen. Gesetz 4/2000 vom 11. Januar über die Rechte und Freiheiten von Ausländern und ihre soziale Integration. Königlicher Erlass 557/2011, vom 20. April, der die Verordnung des Gesetzes Nr. 4/2000 über die Rechte und Freiheiten der Ausländer in Spanien und ihre soziale Integration genehmigt und nach den Änderungen durch das Gesetz 2/2009 geregelt wird.

In Orihuela-Costa befindet sich das Büro der Nationalpolizei im Rathaus (Extranjería).

Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten und haben diese Bescheinigung nicht dabei, wird unter Umständen EUR 200.- Bussgeld von Ihnen verlangt!

http://www.deutschsprachigertisch-orihu ... denten.pdf
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
pichichi
especialista
especialista
Beiträge: 2696
Registriert: So 10. Jun 2012, 10:45
Wohnort: Wien

Re: Formulario EX 15

Beitrag von pichichi »

genau dieser dTOC hat mich ja verwirrt:

falls das certificado de no residencia ident ist mit der NIE - was sich ja aus dem Antragsformular EX 15 ergibt - warum sagt man nicht gleich, dass man eine NIE mitführen soll ?
rainer
especialista
especialista
Beiträge: 3463
Registriert: So 2. Jan 2011, 11:25
Wohnort: Rojales (Ciudad Quesada) und Ostwestfalen

Re: Formulario EX 15

Beitrag von rainer »

Von diesem Formular habe ich noch nie gehört. (Ob unser NIE- Antragsformular damals so hieß, weiß ich aber nicht mehr). Macht das denn vielleicht nur für die einen Sinn, die noch keine NIE haben, um nachzuweisen, dass die beantragt ist?
Andererseits: bekommt man denn überhaupt ein Auto zugelassen ohne NIE?

Zusätzlich zu den Fahrzeugpapieren führe ich jedenfalls bisher nur die NIE- Nummer mit (nicht das ganze Blatt, nur die Nummer). Ich hoffe nun, das reicht wirklich und ich riskiere nicht die ganze Zeit schon dieses Bußgeld. So ein Schreck am Weihnachtstag. :-o
pichichi
especialista
especialista
Beiträge: 2696
Registriert: So 10. Jun 2012, 10:45
Wohnort: Wien

Re: Formulario EX 15

Beitrag von pichichi »

hab den dTOC kontaktiert und folgende Antwort erhalten:


"....es gibt einen Vordruck für alles zusammen. Auf dem Antragsformular muss man entsprechend ankreuzen, für was man den Antrag stellt und dort das Kreuz machen. Der Antrag gilt sowohl für die NIE-Nummer, sowie Certificado de Residencia, oder Certificado de no Residencia. Man kann diesen Antrag nur bei der Nationalpolizei machen und muss danach das Antragsformular zur Bank mitnehmen und erst am Bankschalter bei der Einzahlung der Gebühr unterschreiben, danach mit Termin wieder zur Nationalpolizei mit den dazugehörigen weiteren Dokumenten im Original und Kopie.

Der Deutschsprachige Tisch Orihuela-Costa gibt nur eine Empfehlung heraus, dieses Zertifikat vorsorglich zu machen, da die Erfahrung der letzten Zeit gezeigt hat, dass unwissende Bürger von der Guardia Civil abgezockt wurden, weil sie dieses Formular nicht dabei hatten. Es wird hier in Spanien alles unterschiedlich ausgelegt und wenige Beamte kennen sich tatsächlich mit der Rechtslage aus, weil viele anscheinend schlecht ausgebildet sind, leider."

Bevor ich mir das antue, extra noch ein c.d.n.r. zu beantragen werde ich mit meiner NIE herumkutschieren und hoffen, dass die ausreicht.
Noelly
activo
activo
Beiträge: 186
Registriert: Di 18. Dez 2012, 13:10

Re: Formulario EX 15

Beitrag von Noelly »

Hmm :-? ,

wenn wir am 10.01 in Alicante ankommen können wir uns am Flughafen einen Mietwagen abholen. Hoffe die haben irgendwie ein besonderes Kennzeichen oder sowas. Wäre ja schon blöd so als eine der ersten Handlungen Bürokratie zu spielen :-s

Werde die Autofirma aber mal Anmailen.

Angenehmes Weihnachten ausklingen lassen

N.
Benutzeravatar
Florecilla
Administratorin u. Moderatorin
Administratorin u. Moderatorin
Beiträge: 16992
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:32
Wohnort: Frechen / Dénia
Kontaktdaten:

Re: Formulario EX 15

Beitrag von Florecilla »

Nicht nötig, N., du hast ja den Vertrag der Mietwagenfirma dabei, den du bei einer Kontrolle vorlegst.
Saludos,
Florecilla (Margit)


CBF on Facebook
Noelly
activo
activo
Beiträge: 186
Registriert: Di 18. Dez 2012, 13:10

Re: Formulario EX 15

Beitrag von Noelly »

Danke Florecilla,

hier werden sie geholfen. Das beruhigt ja schonmal. Hab ja schon gehört das Bürokratie in Spanien noch ausgeprägter als in Deutschland sein soll :)

Liebe Grüße N.
Antworten

Zurück zu „Formalitäten“