AUTO AUS D MITBRINGEN, UMMELDEN UND NUR SELTEN NUTZEN

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
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Florecilla
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Re: AUTO AUS D MITBRINGEN, UMMELDEN UND NUR SELTEN NUTZEN

Beitrag von Florecilla »

costaul hat geschrieben: Mi 25. Mai 2022, 12:22 Hallo,
ich habe gerade nachgelesen und hätte noch eine praxistaugliche Variante:

Man kann ein Auto, das in D oder Ö zugelassen ist, am Parkplatz beim Flughafen abstellen. Dann muss man nur jährlich die freiwillige ITV in Spanien machen, und darf damit legal in Spanien fahren (denn deutschen TÜV oder österreichisches Pickerl gibts natürlich nicht) Ich habe nur Erfahrung mit Europarking Alicante, aber das ist nicht teuer, und sie kümmern sich auch zB. um Services, Reparaturen, oder eben ITV voluntaria.

Gibt es hier jemanden, der Hauptwohnsitz außerhalb Spaniens hat, und trotzdem ein Auto in Spanien angemeldet hat? Angeblich möchte Spanien dann ja gleich das Welteinkommen besteuern, stimmt das?

Danke!
Das wäre mir neu bzw. wo steht das geschrieben? Möglicherweise verwechselst du das mit dem Residentenstatus.

Wir haben gerade unser deutsches Fahrzeug völlig problemlos in Spanien angemeldet, um uns die Fahrt nach Deutschland zwecks TÜV-Abnahme zu ersparen. Die vorgeschlagene Option der ITV-Abnahme in Spanien würde ich auf jeden Fall mit der deutschen Versicherung abklären. Möglicherweise bist du sonst bei einem Versicherungsfall in der Nachweispflicht, dass kein technischer Mangel unfallverursachend war.

Wir hatten die Diskussion bereits häufiger, aber prinzipiell ist es so, dass ein Fahrzeug, das länger als 6 Monate im EU-Ausland verbleibt, umgemeldet werden muss.

Laut Richtlinie des Rates der EU vom 28. März 1983 gewähren "die Mitgliedstaaten bei der vorübergehenden Einfuhr von Straßen-Kraftfahrzeugen - ......aus einem Mitgliedstaat eine Befreiung von Umsatzsteuern, Sonderverbrauchsteuern und sonstigen Verbrauchsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr von Personenfahrzeugen .....je Zwölfmonatszeitraum für höchstens sechs Monate mit oder ohne Unterbrechung unter folgenden Bedingungen: a) Die Privatperson, die diese Gegenstände einführt, muss aa) ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, bb) diese Verkehrsmittel zur privaten Nutzung gebrauchen."

Hier geht es auch um die Nutzung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs in Spanien.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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