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125 er Roller nach 3 Jahren mit B-Führerschein

Verfasst: So 25. Jun 2017, 10:43
von xemon
Hallo zusammen!

diese Frage betrifft mich nicht direkt, da ich fast alles fahren darf, aber wir bekommen dieses Jahr Besuch von Freunden aus DE, die einen 20jährigen Sohn haben. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.

Darf der Sohn (20) mit meinem 125er Roller in Spanien fahren? Er hat seinen Führerschein schon 3 Jahre (Begleiteten Fahren mit 17).

Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass Persoenen mit Führerscheinklasse B, wenn sie diesen 3 Jahre besitzen in Spanien 125er fahren dürfen.

1. Gilt das ohne Einschränkung oder nur für Personen die ihren Führerschein vor einem bestimmten Datum gemacht haben?
2. Gilt die auch für den 20jährigen der seinen Führerschein 3 Jahre besitzt?

Viele Grüße
Xemon

Re: 125 er Roller nach 3 Jahren mit B-Führerschein

Verfasst: So 25. Jun 2017, 22:07
von Miesepeter
Ganz allgemein berechtigt der span. Führerschein B 3 Jahre nach seiner Ausstellung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M und A1. Der deutsche EU-Führerschein gilt auch in Spanien wenn er nach dem 19.1.2013 ausgestellt wurde. Früher ausgestellte Führerscheine können zurückgewisen werden, obwohl mir kein derartiger Fall bekannt ist.