Soledad hat geschrieben:Atze hat geschrieben:Und wir dürfen nicht so einfach mit unserem hier in Spanien gemeldeten Auto in D rumfahren.
Du darfst, gleich welche Nationalität Du besitzt und egal wo Dein Wohnsitz ist, in D mit JEDEM angemeldeten, versicherten, verkehrssicheren (TÜV) PKW fahren
(vorausgesetzt natürlich, Du hast die gültige Fahrerlaubnis!). Macht die Leute doch bitte nicht total konfus mit solchen Aussagen, die einfach überhaupt nicht stimmen!
Du liegst falsch:
Wenn du in D gemeldet bist, darfst du mit (d)einem im Ausland gemeldeten und dort versteuerten KFZ nur dann in D fahren, wenn du pro Tag 0,51 € an ein deutsches Finanzamt zahlst.
Umgekehrt darf ein in Spanien gemeldeter Spanier oder Deutscher nicht so einfach ein im Ausland (hier D) gemeldetes Fahrzeug in Spanien fahren. So durfte Atzines Bruder, der in Madrid wohnte NICHT unser deutsches Auto fahren, wir durften uns aber sein spanisches Auto in Spanien ausleihen.
Es ist einfach so: Prinzipiell MUSS auch für jedes im Ausland gemeldete aber in D gefahrenes KFZ in D Steuern gezahlt werden.
Von dieser Steuer sind Personen ausgenommen, die ihren Wohnsitz nicht in D haben - aber längstens für ein Jahr. Das ist der Normalfall
Wenn sie aber ihren Wohnsitz in D haben MUSS entweder das Fahrzeug in D auch angemeldet werden - oder es MUSS eine tägliche Steuer von 51 Cent entrichtet werden. Und zwar vom ersten Tag der Einreise an, wobei die Entrichtung der Steuer nicht sofort (an der Grenze) erfolgen muss, aber zeitnah z.B. vom Heimatort aus.
Ausnahmen: Eine gegenseitige Anerkennung der Steuern (was zwischen D und E nicht vorliegt).
Oder: Eine Fahrt des Inländers mit dem ausländischen KFZ zur Werkstatt o.ä.
Weiterhin gilt das natürlich nicht für Mietwagen.
Den deutschen Finanzämtern ist das Dilemma natürlich bekannt und es gibt einen Ukas der bayerischen Oberfinanzdirektion, diese Fälle bei Auslandsdeutschen in Bayern nicht weiter zu verfolgen (Missverhälniss von Aufwand und Gewinn).
Prinzipiell stellt es aber eine Steuerhinterziehung dar, wenn ich (in D gemeldet) mit unserem in E gemeldeten KFZ nach D fahre, ohne dort extra Steuern zu entrichten. - Auch wenn es eine Doppelbesteuerung ist.
So werden immer wieder Fälle bekannt, in denen ein in D gemeldeter Pole hier mit (s)einem in Polen gemeldeten PKW rumfährt. Das geht eben nicht.
Für diesen Sachverhalt stehe ich ein!!! Ist leicht zu ergoogeln und ich habe mich auch vorsorglich an unser zuständiges Finanzamt gewendet, das die Gesetzeslage bestätigte.
EU hat damit nichts zu tun.