Soziale Absicherung in Spanien

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Montemar
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Re: Soziale Absicherung in Spanien

Beitrag von Montemar »

Die in dem neuen Gesetz, das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, vorgesehenen Sachleistungen werden die deutschen Altersresidenten ebenso in Anspruch nehmen können wie Spanier. Voraussetzung ist ein gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien seit mindestens fünf Jahren. Wenn sie spanische Sachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten sie jedoch nicht das deutsche Pflegegeld. Und die spansichen Geldleistungen werden nicht an die deutschen Altersresidenten gezahlt.

Finde ich nur gerechtfertigt; im Bereich der Sozialversicherung kommt es nicht auf den gemeldeten Wohnsitz, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort an und der befindet sich dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.Wo liegt das Problem? Weil man dann das deutsche Pflegegeld nicht mehr erhält und die Geldleistungen dann nicht mehr an die Altersresidenten ausbezahlt werden?
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
sol
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Re: Soziale Absicherung in Spanien

Beitrag von sol »

Es ist eben so, wie es ist-- #:-s

Jammern hilft nicht---- :((

Ausserdem kann man sich ja nach allem vorher erkundigen------ :-?

wenn nat. besondere Umstände eintreten, muss man auch damit fertig werden.
sind doch nur Peanuts gemessen an dem Unheil bei Naturkatastrophen, wie eben gerade wieder.
Gruss Wolfgang
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