Residenz mit bestehender deutscher privater Krankenkasse

Auslandskrankenschutz, ges. & priv. Krankenkasse
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Residenz mit bestehender deutscher privater Krankenkasse

Beitrag von Reisender »

Hallo ihr Lieben,
so langsam drehe ich am Rad. Ich wollte im Januar die Residenz beantragen, habe mich in Mannheim abgemeldet, in Orihuela Costa angemeldet, war mit dem Auto beim ITV, alles ohne Probleme. Am 29.1. hatte ich nun den Termin bei der Nationalpolizei. Es war dringend Zeit, dir 30 Tagefrist zur Einführung des Kfz als Umzugsgut läuft am 6.2. aus. Die Nationalpolizei hat mich nun schon 2x unverrichteter Dinge wieder weggeschickt. Sie erkennen die Bescheinigung meiner deutschen privaten Krankenversicherung nicht an (da ich Beamter bin und Beihilfeansprüche habe, bin ich bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert und das soll auch so bleiben). Ich soll mir doch eine spanische Privatversicherung anschaffen. Ich habe bereits eine Bescheinigung in deutsch und spanisch eingereicht, die jedoch nicht ausreicht, obwohl die Kasse wesentlich mehr leistet als das spanische Krankenkassensystem.
Hat jemand Erfahrung damit? Was kann ich tun? Die Frist zur Vermeidung der Einfuhrsteuer ist wahrscheinlich nicht mehr einzuhalten.
So langsam verliere ich die Lust in Spanien zu bleiben.
Es grüßt euch ein am Boden zerstörter
Klaus

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Re: Residenz mit bestehender deutscher privater Krankenkasse

Beitrag von Solana »

Hallo,

wir hatten das gleiche Problem. Obwohl wir nur innerhalb Spaniens umgezogen sind und nur eine Residencia mit der neuen Adresse haben wollten. Alle Unterlagen mußten vorgelegt werden.
Mein Mann war Beamter und ist somit in Deutschland automatisch privat versichert. Wir haben uns von der KV eine Bescheinigung schreiben lassen mit allen Daten. Dann haben wir uns dieses von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Wurde dann auch problemlos anerkannt. Der Spaß hat uns über €60,-- gekostet. War allerdings Torrevieja.

Liebe Grüße
Solana
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Re: Residenz mit bestehender deutscher privater Krankenkasse

Beitrag von Reisender »

Hallo Solana,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
War das auch die Postbeamtenkrankenkasse?
Hast du vielleicht diesen Text noch und kannst ihn mir per PN zuschicken? Ich habe gestern Abend noch auf die Internetseite der deutschen Botschaft geschaut und dort steht eine Frist von 2 Monaten für die Anmeldung des Kfz als Umzugsgut. Vielleicht wäre das noch zu schaffen.
Danke für Deine Hilfe.
Liebe Grüße,
Klaus

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Re: Residenz mit bestehender deutscher privater Krankenkasse

Beitrag von Solana »

Hallo Reisender,

das war die KVB. Den Text habe ich leider derzeit nicht greifbar. Es steht drin, seit wann man versichert ist, was bezahlt wird etc.. War ein Standardtext der Versicherung. Wir hatten gesagt, für was wir das Schreiben brauchen und der Sachverhalt war anscheinend bekannt. Müßte bei Deiner Versicherung doch auch so sein. Übersetzt wurde es von einem Übersetzer aus der Liste des Konsulats.

Viel Glück!

Solana

PS: Nächste Hürde Finanzamt w/Steuererklärung...
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Re: Residenz mit bestehender deutscher privater Krankenkasse

Beitrag von Reisender »

Ja, meine KK hat auch solch eine Bescheinigung, sogar in deutsch und spanisch. Die wurde aber nicht anerkannt.
Unter anderem wurde gesagt es ginge ja nicht daraus hervor, dass dies auch für Spanien gilt. Auf die Bemerkung dass sie ja auch in spanisch verfasst ist: könnte ja auch für Südamerika sein. Ich solle mir eine spanische Versicherung anschaffen.
Schade, wenn ich die anerkannte Bescheinigung hätte, würde ich mir diese genau so ausstellen lassen und zur Not einen neuen Termin in Torrevija machen.

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Re: Residenz mit bestehender deutscher privater Krankenkasse

Beitrag von hundetraudl »

Sprech doch nochmals mit deiner Krankenversicherung, die sollen den Zusatz "gilt für Spanien" dazu schreiben.
Du hast wohl einen sturen Sachbearbeiter erwischt.

Wenn dies nicht funktioniert, könnte man ja eine billige Zusatzversicherung in Spanien abschliessen, bei monatlicher Zahlweise, und wenn das Umzugsgut erledigt ist, die Zahlung einstellen, was eine Kündigung der Krankenkasse auslöst.
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
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Re: Residenz mit bestehender deutscher privater Krankenkasse

Beitrag von Oliva B. »

Im Ruhestand hat man das Recht, sich in jedem europäischen Land niederzulassen.
Voraussetzung für den Erhalt des "Certificado de Ciudadano de la Union" ist ein genügendes Einkommen oder eine Rente zur Existenzsicherung und eine ausreichende Krankenversicherung.

Dazu findet man auf der Website des spanischen Innenministeriums:
  • "b. Sie verfügen über ausreichende Mittel für sich und ihre Familienangehörigen, um die Sozialhilfe in Spanien während ihres Aufenthalts nicht zu belasten, sowie über eine öffentliche oder private Krankenversicherung, die alle Risiken in Spanien abdeckt."
    Quelle: Residencia superior a tres meses.
Es kann also keiner von dir fordern, eine spanische Privatversicherung abzuschließen, sondern nur eine, die die Risiken in Spanien abdeckt..

Deshalb würde ich mir die Begründung der Ablehnung deines Antrags schriftlich geben lassen, dann hast du etwas in der Hand, wenn du die Ummeldefrist nicht einhalten kannst.


Weiterführende "Literatur":

Wie ist es für privat Krankenversicherte und Beamte?
Beihilfe der (pensionierten) Beamten

Mallorcazeitung

Was muss man bei der Anmeldung bei der Ausländerbehörde vorlegen?
– Das ausgefüllte Antragsformular EX 18 (ebenfalls hier herunterladbar)
– Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Kopie davon
– Unter Umständen einen Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung (unterschiedliche Handhabung; meist Versicherungspolice und übersetzte Bestätigung der Versicherung)
– Nachweis, dass Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um ohne staatliche Hilfen leben zu können (z. B. Rentenbescheid)
– Eventuell Ihre abgelaufene alte „Tarjeta de Residencia"
– Den Nachweis der Zahlung der Einschreibegebühr (siehe unter N.I.E.)
"Residencia" melden

Ich würde dir auch empfehlen, mal hierein zu schnuppern, da schreibt ein deutscher Pensionär aus Frankreich: " Mit zunehmendem Alter wird mir immer klarer, daß das System "Beihilfe" nicht mehr funktionieren wird, sobald die Abrechnungsprozedur im Falle einer schweren Krankheit nicht mehr von mir selbst erledigt werden kann. Denn jede Rechnung muß schließlich ins deutsche übersetzt, mit Krankenhaus und Ärzten muß über zeitversetzte Bezahlung der Rechnungen verhandelt (so was kennt man hier in Frankreich nicht), der Beihilfeantrag muß sachgemäß ..".
Quelle: Beamtentalk
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Re: Residenz mit bestehender deutscher privater Krankenkasse

Beitrag von Reisender »

hundetraudl hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 12:10 Sprech doch nochmals mit deiner Krankenversicherung, die sollen den Zusatz "gilt für Spanien" dazu schreiben.
Du hast wohl einen sturen Sachbearbeiter erwischt.

Wenn dies nicht funktioniert, könnte man ja eine billige Zusatzversicherung in Spanien abschliessen, bei monatlicher Zahlweise, und wenn das Umzugsgut erledigt ist, die Zahlung einstellen, was eine Kündigung der Krankenkasse auslöst.
Das haben wir auch schon überlegt, haben aber die Auskunft dass das nicht klappt. Es ist wihl die Einzahlung eines Jahresbetrages erforderlich, den wird man dann nicht zurück erstattet bekommen.
Ich hoffe noch auf meine KK und warte auf Antwort.

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Re: Residenz mit bestehender deutscher privater Krankenkasse

Beitrag von Reisender »

Oliva B. hat geschrieben: Fr 2. Feb 2018, 12:12 Im Ruhestand hat man das Recht, sich in jedem europäischen Land niederzulassen.
Voraussetzung für den Erhalt des "Certificado de Ciudadano de la Union" ist ein genügendes Einkommen oder eine Rente zur Existenzsicherung und eine ausreichende Krankenversicherung.

Dazu findet man auf der Website des spanischen Innenministeriums:
  • "b. Sie verfügen über ausreichende Mittel für sich und ihre Familienangehörigen, um die Sozialhilfe in Spanien während ihres Aufenthalts nicht zu belasten, sowie über eine öffentliche oder private Krankenversicherung, die alle Risiken in Spanien abdeckt."
    Quelle: Residencia superior a tres meses.
Es kann also keiner von dir fordern, eine spanische Privatversicherung abzuschließen, sondern nur eine, die die Risiken in Spanien abdeckt..

Deshalb würde ich mir die Begründung der Ablehnung deines Antrags schriftlich geben lassen, dann hast du etwas in der Hand, wenn du die Ummeldefrist nicht einhalten kannst.


Weiterführende "Literatur":

Wie ist es für privat Krankenversicherte und Beamte?
Beihilfe der (pensionierten) Beamten

Mallorcazeitung

Was muss man bei der Anmeldung bei der Ausländerbehörde vorlegen?
– Das ausgefüllte Antragsformular EX 18 (ebenfalls hier herunterladbar)
– Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Kopie davon
– Unter Umständen einen Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung (unterschiedliche Handhabung; meist Versicherungspolice und übersetzte Bestätigung der Versicherung)
– Nachweis, dass Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um ohne staatliche Hilfen leben zu können (z. B. Rentenbescheid)
– Eventuell Ihre abgelaufene alte „Tarjeta de Residencia"
– Den Nachweis der Zahlung der Einschreibegebühr (siehe unter N.I.E.)
"Residencia" melden

Ich würde dir auch empfehlen, mal hierein zu schnuppern, da schreibt ein deutscher Pensionär aus Frankreich: " Mit zunehmendem Alter wird mir immer klarer, daß das System "Beihilfe" nicht mehr funktionieren wird, sobald die Abrechnungsprozedur im Falle einer schweren Krankheit nicht mehr von mir selbst erledigt werden kann. Denn jede Rechnung muß schließlich ins deutsche übersetzt, mit Krankenhaus und Ärzten muß über zeitversetzte Bezahlung der Rechnungen verhandelt (so was kennt man hier in Frankreich nicht), der Beihilfeantrag muß sachgemäß ..".
Quelle: Beamtentalk
Hallo Elke,
vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung.
Habe gerade was von meiner KK bekommen und hoffe dass es jetzt reicht.
Bezüglich der Fristen für das Umzugsgut Kfz habe ich noch erfahren, dass sie nicht 30 Tage, wie so oft berichtet (auch im CBF) beträgt, sondern 60 Tage nach Residencia.
Melde mich später noch mal.
1000 Dank an Alle.
Liebe Grüße,
Klaus

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Re: Residenz mit bestehender deutscher privater Krankenkasse

Beitrag von maxheadroom »


Holla todos y Reisender,
leider kann ich nicht mit Rat und Tat beistehen, aber schon die Eingangsfrage hat mich verwirrt , da ich ja auch der Meinung war wie es Elke gepostet hat das der Nachweis einer ausreichenden Versorgung mit Rente und KK ausreicht, spontan kam mir da nur Asterix und Obelix in den Sinn mit der Episode " Das Haus das Verrückt macht "
Das Besorgen des „Passierscheins A 38“ aus der Präfektur, dem „Haus, das Verrückte macht“. Dabei werden sie für ein Antragsformular kreuz und quer durch den Gebäudekomplex von einem Beamten zum nächsten geschickt, die sich alle dafür als nicht zuständig ausgeben. Asterix löst diese Aufgabe jedoch rechtzeitig, bevor sie wahnsinnig werden, indem er ein weiteres Formular erfindet, den „Passierschein A 39, wie er im neuen Rundschreiben B 65 festgelegt ist“. Nachdem ein Beamter nach dem anderen durch das Gebäude zieht, um herauszufinden, was es mit diesen unbekannten Papieren auf sich hat, entsteht ein heilloses Durcheinander, das Asterix dazu nutzen kann, den Passierschein A 38 zu ergattern.
Dazu gibt es in unseren Breitengraden auch noch die Episode vom genialen Karl Valentin des Buchbinders Wanninger:
Sich wie Buchbinder Wanninger vorkommen“ wird – vor allem im süddeutschen Raum – als geflügeltes Wort gebraucht für Situationen, in denen Ämter oder Unternehmen einen Antragsteller von Mitarbeiter zu Mitarbeiter weiter verweisen, ohne dass er jemals zu seinem eigentlichen Ziel kommt, ähnlich wie „von Pontius zu Pilatus laufen“ oder der Passierschein A38.
Leider bist Du nun der Leidtragende von solchen Zuständen , ich hoffe es wendet sich trotzdem noch alles zum Guten und für Dich erfolgreich.
Saludos y mucha suerte
maxheadroom
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