Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Preisentwicklung, rechtl. Voraussetzungen, Kataster, Grundbuch, Genehmigungen etc.
Miesepeter
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

Neu mag das alles für den sein, der sich wenig oder gar nicht mit diesem Thema beschäftigt. Richtig ist, dass sich Gesetze und Bestimmungen dauernd ändern. Aber keine Panik, es wird nur mit Wasser gekocht. Die dem Beitrag zugrunde liegende und nicht unbedingt tagesaktuelole Selbstdarstellug einer Anwaltskanzlei bezieht sich ausschliesslich auf die Vermietung bzw. Vermittlung durch gewerblich agierende Beherbergungsbetriebe.
Zu unterscheiden ist prinzipiell zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Vermietung, und hier wird es kritisch, denn es handelt sich m.E. um eine Grauzone, in der es auch bei den Behörden oft um den nötigen Durchblick fehlt. Wer gelegentlich seine Wohnung vermietet, rechnet die anfallenden Steuern über die EK-Erklärung ab. Und wenn er kostenlos vermietet sind da keine Einnahmen zu versteuern sondern nur die Eigennutzung. Besondere Gemeindeauflagen bzgl. privater Vermietung sind mir keine bekannt.
Ein krtischer Punkt ist die Vermietung über einen Makler oder anderen Mittelsmann, denn hier unterstellen die Finanzbehörden gerne die Beschaffung eines Einkommens, d.h. eine gewerbliche oder gleichgstellte Tätigkeit.
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Birgit
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Birgit »

Hallo!

Das ist gerade ein Thema, mit dem wir uns beschäftigen.
Wir haben ein Apartment im Haus, in dem wir als Residente wohnen. Das Apartment würde ich gerne als Ferienunterkunft auf online Portalen anbieten. Jetzt bin ich natürlich verunsichert wegen der Registrierungspflicht.

Ich konnte in den Bedingungen lesen, dass es Pflicht ist eine Klimaanlage einzubauen. Die anderen Auflagen gehen noch so durch.
Weiß jemand, wo ich die Wohnung registrieren lasse? Muss ich da echt extra nach Valencia oder Alicante? Puh, die Spanier machen einem Behördensachen immer so kompliziert. Es scheint auch ein Formular zu geben, ich weiß leider nicht wie es heißt.

Über Erfahrungsberichte wäre ich sehr froh!

Liebe Grüße
Birgit
Miesepeter
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

Liege ich richtig: Du wohnst ständig in einem Mehrfamilienhaus und hast zusätzlich ein Appartement zu vermieten. Über Portale und Makler wird es schwierig, eine einer gewerblichen Nutzung gleichgestellte Einnahmequelle auszuschliessen. Das bedeutet, das Appartement müsste als "Apartamento Turistico" eingestuft und behördlich abgenommen und zugelassen werden. Das Ganze ist recht aufwendig und es gibt eine Menge Auflagen, die von der zust. Comunidad Autonoma festgelegt werden. U.U ist auch eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft für die gewerbliche Nutzung erforderlich. Am besten holst Du Dir bei einem "Asesor de empresas" Rat.
Natürlich geht sowas auch am Gesetz vorbei so einfch drauflos, das kann aber ins Auge gehen. Die positive Seite: Als Gewerbetreibender kannst Du die Kosten und Abgaben absetzen und bist als Kleinstunternehmer von der Gewerbesteuer befreit, kommst aber in den Genuss der Sozialversicherung für den mtl. Mindestpflichtbeitrag von derzeit 267,03.
(Hinweis für Besserwisser: ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit)
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Birgit
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Birgit »

Hi Miesepeter,

ich wohne im eigenen Haus, in dem sich zwei abgeschlossene Wohnungen befinden.

Wieso gelte ich als Gewerbetreibender, wenn ich eine Wohnung vermiete? Das habe ich so bisher noch nicht gehört.

Lieben Gruß
Cozumel
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Cozumel »

Eine Wohnung/ Haus zu vermieten ist ein Geschäft.

Das muss angemeldet werden und kostet Steuern.
Ist doch klar.
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Birgit
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Birgit »

Ja ja Steuern, das ist klar.
Aber Miesepeter hat was von Gewerbetreibendem geschrieben und die 269,-Euro, die man bezahlt, in denen Krankenversicherung und Rentenversicherung drinn ist. Das macht man dachte ich, wenn man einen Handel oder Dienstleistung anmeldet, sich als autonómo anmeldet.
Oder bin ich auf der falschen Fährte?

LG
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Oliva B.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Oliva B. »

Meines Erachtens ist die Ferienvermietung in Spanien immer noch eine Grauzone. Das Gros der Immobilienbesitzer vermietet lieber schwarz, weil die Eigentümer nicht im geringsten wissen, was sie machen müssen, um ihre Vermietung zu legalisieren. Bekannte von mir haben vor Jahren ihren gestor befragt, was sie machen könnten und welche Schritte notwendig seien, um ihre kleine Ferienwohnung während ihrer Abwesenheit zu vermieten. Die kurze Antwort des gestors war, "vermieten Sie doch schwarz, das machen hier alle so". :-o

Und nun frage ich mich, wenn ein gestor noch nicht einmal in der Lage ist, eine entsprechende Steuererklärung anzufertigen, wer dann?

Andere Frage: Wenn jemand nur zwei- oder dreimal im Jahr vermietet, um die Kosten der Immobilie teilweise zu erwirtschaften, ist er dann gleich schon ein gewerblicher Vermieter? In Deutschland werden Ferienhausvermietung genau unter die Lupe genommen, siehe Einkunftserzielungsabsicht-Liebhaberei. Warum macht man es den Vermietern hierzulande so schwer? Dem spanische Staat bzw. den autonomen Regionen entgehen durch diese Hürde riesige Steuereinnahmen.

Warum gibt es nicht einfache (mehrsprachige) Formulare für Nichtresidenten, auszufüllen und einzureichen vom Vermieter an das Finanzamt:
  • Habe meine Wohnung/haus in ...., Straße ..., Hausnummer ... zum Preis von ... Euro für die Zeit von .... bis ... an ... vermietet.
Auf seine Mieteinnahmen müsste der Vermieter eine realistische Pauschalsteuer von +/- 20 Prozent entrichten.
Dann könnte man darüber zu spekulieren, wie schnell gerade die Comunidad Valenciana ihre Schulden los wäre... :mrgreen:
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Cozumel »

Birgit,

ich hab den LINK hier schon mal veröffentlicht.
Bitte unter Valencia nachsehen.

http://legalium.de/touristische-vermietung-spanien/
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Kiebitz
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Kiebitz »

Die Engländer um mich herum überlassen ihr Haus/Wohnung nur "Freunden" aus England. Kostenlos. Irgend ein Steuerberater hat ihnen erzählt, dann wäre alles legal und man braucht keine Steuern zu entrichten.

Natürlich kassieren sie, unter der Hand. Und so viele Freunde hat keiner.

Das andere Problem: Die Stadt hat nichts von diesen Steuern, nur indirekt, aber so denkt kaum ein Spanier. Also: Nichts unternehmen sonst vergraulen wir die Hauseigentümer und Touristen. Das hat mir ein Mitglied des Stadtrates in Teulada vertraulich mitgeteilt.
Diskutiere nie mit Idioten, sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung...
Tiere sind meine Freunde und ich esse meine Freunde nicht.
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Birgit
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Birgit »

Danke für eure Kommentare :*

Es ist wirklich schade, dass einem so viel Hürden gestellt werden. Wir würden wirklich gern alles legal anmelden. Es scheint mir aber, dass wir mehr Ärger haben als Seelenfrieden, wenn wir erst mal mit dem Prozedere anfangen.

Danke Cozumel für den Link. Den hatte ich natürlich bereits angeklickt. Leider ist man mit jeder neuen Informtion mehr verwirrt.
Ich frage mal jemanden, der Häuser als Agentur vermietet. Wie die das wohl machen? Das interessiert mich wirklich.

Liebe Grüße
Birgit
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