Den steuerlichen Aspekt müssen wir außen vor lassen. Das sind zwei Paar Schuhe.
Schon mit dem Dekret 92/2009 wollte man die Qualität der Unterkünfte und Dienstleistungen gewährleisten und versuchen, die Zahl der "schwarz" vermieteten touristischen Unterkünfte zu reduzieren.
Werden zusätzlich zur Vermietung noch andere Dienstleistungen angeboten wie sie in Hotels üblich sind, z.B. Zwischenreinigungen, Wäschewechsel, Aufbewahrung von Gepäck, Reinigung von Kleidung, Reparaturen usw., dann muss ein Gewerbe angemeldet werden und alle Einnahmen sind umsatzsteuerpflichtig.
Kann es sein, dass sich die Registrierpflicht nur auf gewerbliche Vermietungen bezieht und unterstellt wird: professionelles Marketing = gew. Vermietung?
Seit Januar 2015 ist es EIGENTLICH verpflichtend, ausnahmslos alle Ferienunterkünfte, die der touristischen Nutzung dienen, registrieren zu lassen. Ausgenommen, wie schon berichtet, ist die KOSTENLOSE Überlassung der Ferienunterkunft an Familie, Freunde und Bekannte. Zu dem "EIGENTLICH" könnte dir Miesepeter bestimmt mehr berichten.
Werde ich selbst zu einer Vermietungsfirma, nur weil mein Haus eine Facebookseite hat, unter der Rubrik
Unterkünfte/Hotels?
Ich vermute das ist eine Grauzone.
Nein, mit deiner Facebookseite und deiner eigenen Vermietungswebsite wirst du nicht zu einer Vermietungsfirma (Agentur), aber wenn du öffentlich für deine Ferienimmobilie wirbst (facebook und/oder Homepage), musst du dich registrieren lassen.
Die Grauzone sehe ich ganz woanders. Wer seine Ferienimmobilie vermietet, ohne dies öffentlich zu machen, muss sich nicht registrieren lassen, z. B. wenn ein Einheimischer seine nahegelegene Ferienwohnung im Bekanntenkreis mündlich offeriert. Das ist weder zeitgemäß noch gerecht und stammt aus den Anfängen der Ferienvermietung. Denn eigentlich sollte es doch keine Rolle spielen, WO die Unterkünfte angeboten werden, sondern wie oft sie im Jahr vermietet werden und ob der Vermieter die Immobilie auch selbst nutzt. Würde dann der "kleine Dienstweg" mit einer vereinfachten, mehrsprachigen Steuererklärung angeboten, hätte die autonome Gemeinschaft deutlich höhere Einnahmen als durch eine unverhältnismäßige aufwendige (besonders für Ausländer) Bürokratie und teure Kontrollen.
Wer ein bis vier Ferienunterkünfte besitzt, muss jede einzelne registrieren lassen. Wer fünf Unterkünfte besitzt, muss sich als Unternehmer registrieren lassen und erhält für alle Objekte eine Registrierungsnummer (Lizenz für Beherbergungsbetriebe).
Registriert werden Apartments, Studios*, Villen, Reihenhäuser, Bungalows oder ähnliche Objekte.
*Ein Studio besteht aus einem Wohnbereich, Esszimmer und Bad, separate Küche (mit einem Minimum von 24 m2 im Standardbereich).
Wenn das Gebäude die technischen Anforderungen erfüllt, wird es in eine dieser drei Kategorien eingeteilt: Standard, 1. Kategorie oder Luxus-Kategorie (bei Interesse führe ich das bei Gelegenheit gerne aus).
Wer nur eine Immobilie besitzt, die er nur zeitweise vermietet, wird den dornigen Weg der Registrierung kaum gehen, denn diese ist mit zahlreichen Vorschriften verbunden, z. B.
- Vorschrift über die Mietdauer (Beginn um 17 Uhr, Ende um 10 Uhr morgens),
die max. Kaution beträgt 250 €,
Beschwerdeformulare müssen ausliegen (hojas de reclamaciones),
die Registernummer** muss sichtbar am Gebäude angebracht sein.
Nach der Anmeldung erhält man die **Registrierungsnummer. Sie besteht aus drei Teilen:
- VT/NUMMER/A
VT steht für vivienda turística" oder "vivienda de uso turístico"
individuelle Nummer - A steht für die Provinz Alicante
Wird das Haus über eine Agentur angeboten, erhält es die Anfangsbuchstaben EG
EGVT/número/A