Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

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Miesepeter
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

Zitat bu-ba: "..Ich habe auch gerade den Verwalter unserer Anlage angeschrieben. Der muss der Vermietung eh zustimmen ". Das darf doch wohl nicht wahr sein. Der Verwalter als Entscheidungsorgan? Lies dir mal in Ruhe die Satzung der Eigentümergemeinschaft durch und welche Vollmachten, wenn überhaupt, dem Verwalter übertragen sind. Nur mit ganz wenigen gesetzlich festgeschriebenen Ausnahmen kannst Du nicht frei über Dein Eigentum verfügen. Ob, wann, wie und an wen Du vermietest geht niemanden etwas an. So verfahren wenigesten die meisten Spanier und die müssen es ja wissen.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von hu-ba »

... zustimmen, das hab ich tatsächlich irgendwo gelesen.


Das trifft es nicht. Vielleicht ein übersetzungsfehler. Er wird für das Tourismusamt Ansprechpartner sein, mehr nicht. Er gibt eine Stellungnahme ab, was die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, oder welchen Status die Objekte haben.

Da in unserer Anlage von den 25 Objekten 3-4 vermietet werden (mit Veröffentlichung) und weitere "irgendwie" kann er hier gerne informieren und koordinieren. Entscheiden kann er nix.
Grüße

Hubert
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

Ich will mich hier keinesfalls in fremde Dinge einmischen. Ohne Kenntnis von wichtiigen Einzelheiten ist es ohnehin sehr schwer, sich ein genaues Bild zu machen, aber ich halte es für riskant, einen Verwalter als Ansprechpartner und Auskunftsberechtigten einzusetzen. Ich jedenfalls würde ihm ausdrücklich verbieten, in meinem Namen Schriftstücke jeder Art entgegenzunehmen sowie irgendwelche Erklärungen abzugeben. Und auf gar keinen Fall irgendwelche Vollmachten erteilen, deren Inhalt man schon aus Sprachgründen nicht vollständig versteht.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Sunwind »

Miesepeter hat geschrieben:Nun mal langsam: "STRAFBAR" macht sich, wer gegen das StGB (sp. Codigo Penal) verstösst. Hier handelt es sich im schlimmsten Fall um eine Ordnungswidrigkeit, .......................
Du hast ja Recht - es werden wohl nur Bußgelder verhängt - angeblich so zwischen 3.000 bis 30.000 € :-?

Gruß
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Oliva B.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Oliva B. »

[align=center]Kleines Update[/align]


Die nachfolgende Meldung habe ich auf der Nachrichten-Plattform Información unter dem 28. Januar 2017 gefunden, die zusammen mit dem neuesten Artikel vom 7.7.2017 zeigt, welchen Weg die Valencianische Tourismus-Agentur einschlägt, um die Registrierung von Ferienunterkünften durchzusetzen.
  • Die Zahl illegaler Touristenwohnungen in Valencia hat sich in den letzten drei Jahren stark erhöht.
    Registriert wurden 23.079 neue Objekte.
    .
    2014 wurden 3.853 Unterkünfte registriert,
    2015 noch einmal 6.385 und nach Durchführung einer Inspektionskampagne mit Polizeieinsatz
    2016 weitere 12.841 Unterkünfte.

    In der Provinz Alicante wurden 12.892 Unterkünfte registriert, gefolgt von der Provinz Castellón mit 5.313 und der Provinz Valencia mit 4.874 Einheiten, also immer noch weit entfernt von der Realität. Die lokale und die autonomen Verwaltung sowie der Finanzverwaltung der Region haben sich zusammengeschlossen, um diesen Missstand abzustellen.

    Die Steuerbehörde hat inzwischen ihre eigene Initiative ins Leben gerufen, um Steuerbetrüger zu fassen, während die Regierung Kontrollen vor Ort durchführt und Anzeigen in Internet-Portalen überwacht.

    Die Überwachungskampagne begann schon im letzten Sommer, unterstützt von der Agencia de Seguridad y Respuesta a las Emergencias, unter Mitwirkung der Polizei der Autonomen Region. Dabei wurden die Städte Torrevieja, Benidorm, Xàbia und Altea (alle in der Provinz Alicante), Gandía, Sagunto, Cullera, Oliva und Xeraco (alle in der Provinz Valencia) und Oropesa, Benicassim, Peñíscola und Alcossebre (alle in der Provinz Castellón) ganz besonders unter die Lupe genommen.

    Die Agencia Valenciana de Turismo möchte die Zusammenarbeit mit der Polizei verbessern und ein Pilotprojekt gemeinsam mit der Lokalpolizei der Küste starten, um in Zukunft noch effektivere Ergebnisse zu erzielen.

    Darüber hinaus beabsichtigt die Tourismus-Agentur unter der Leitung von Francesc Colomer weiterhin die Online-Angebote der Vermietungsportale zu überwachen. Sie will gegebenenfalls Benachrichtigungen an die Plattform senden, und die Korrektur oder Löschung einzelner Angebote zu veranlassen.

Und nun der neueste Artikel:

  • Das Tourismusamt "reguliert" 30.000 Wohnungen, die schwarz vermietet wurden

    Die Online-Plattformen Booking, Muchosol, Only-Apartaments und Fotoalquiler haben die Registrierungsverpflichtung der Apartments akzetiert, die sie auf ihren Webseiten veröffentlichen.

    Die Valencianische Agentur für Tourismus (La Agencia Valenciana de Turismo) gab am 6.7.17 bekannt, dass sie eine Vereinbarung mit vier der zehn Vermietungsplattformen erreicht habe, die u. a. nicht kontrollierte Apartments anbieten, wovon sich allein 30.000 Wohnungen in der Autonomen Region Valencia befinden, 17.000 davon in der Provinz Alicante. Diese vier Vermittler haben sich bereit erklärt, nur noch legale Ferienunterkünfte anzubieten, die den Qualitätsnormen entsprechen
    (d. h. im Klartext: nur noch Apartments und Häuser, die registriert sind).

    Der Sekretär der Tourismusagentur, Francesc Colomer, erinnerte an die offenen Disziplinarverfahren gegen die restlichen Plattformen, die ihre Tätigkeit ohne Annahme der Bedingungen der Generalität fortsetzen. Er betonte, dass das künftige Touristen-Gesetz Strafen bis zu 600.000 Euro vorsieht, um gegen die illegalen Ferienwohnungen vorzugehen, die von 17 Prozent der europäischen Touristen gebucht werden. Die Valencianische Tourismus-Agentur hat in den letzten Monaten Geldbußen gegen sechs Vermietungsportale von Ferienwohnungen mit Strafen von insgesamt 120.000 Euro verhängt,da eine Vermarktung von Ferienunterkünften ohne Registrierung eine schwere Straftat darstellt. Drei der wichtigsten Online-Plattformen haben die Höchststrafe von 30.000 Euro nach geltendem Recht erhalten. Die Beträge scheinen jedoch für diese Markführer lächerlich zu sein, deshalb sieht das künftige Gesetz eine neue Höchststrafe von bis zu 600.000 Euro vor, die "bis zum bitteren Ende" verfolgt würde.

    Colomer erwartet auch von den Gemeinden mehr Engagement beim Kampf gegen Betrug und Amtsanmaßung. Es sei ein globales Problem, deshalb sehen auch die Zentralregierung und das Ministerium für Tourismus die Notwendigkeit, die Gesetze der autonomen Regionen anzugleichen, um gemeinsam besser vorgehen zu können. Auch das Finanzamt erklärte seine Bereitschaft, auf Einhaltung der Normen zu achten.

    Im Fokus der Behörden steht das unkontrollierte Wachstum von Touristen-Unterkünften in der Region Valencia (allein 80 % davon befinden sich an der Costa Blanca). Das Angebot auf dem Mietmarkt ist in den letzten vier Jahren um 127.345 neue Unterkünfte gestiegen, das entspricht 509.380 Plätzen, die sich auf die zehn wichtigsten Tourismus-Gemeinden verteilen.

    Bei den Nachbarn der vermieteten Wohnungen wächst ein Gefühl der Ablehnung gegenüber den Touristen, weil sich ihr soziales, aber auch das wirtschaftliche Umfeld ändert. Die Mietpreise schossen in den letzten Jahren in die Höhe (Stichwort: unlauterer Wettbewerb).

    Doch auch die Hotels in der Valencianischen Gemeinschaft konnten sich nicht beschweren. Deren durchschnittliche Auslastung lag im Juli 2017 bei 82,9 %, das bedeutet eine Steigerung von 3,7 Prozentpunkten gegenüber 2016. Man hofft in diesem Jahr auf eine Steigerung von 11 % gegenüber dem Vorjahr.
    Quelle: Informacion vom 7.7.2016

In den Städten wie Valencia ist die Lage noch eine andere. Dort denkt man an, die Mietunterkünfte zu limitieren oder an Maßnahmen wie die Erhöhung der IBI für Touristenwohnungen.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Sunwind »

Bin überrascht - scheint ja jetzt möglicherweise eng zu werden für die "Schwarzvermieter".

Da muß sich dann wohl der eine oder andere Asoziale nach einer neuen Einnahmequelle umsehen :lol:

Gruß
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von hu-ba »

.... asozial sind vielleicht die Vermieter, die ein Einkommen erzielen und das nicht versteuern. Dass man hier auf Kosten anderer etwas tut, dürfte den Vermietern auch klar sein.

Ich schätze 99% der steuerehrlichen und noch nicht lizenzierten Privatvermieter haben schlicht keine Ahnung, dass sie von der Regelung betroffen sind.

Wenn ich es richtig verstanden habe, fliesen durch die Registrierung auch keine Gelder und wenn ich es richtig gelesen habe, werden vor allem die gewerblichen Vermittler mit Bußgeld bedacht und nicht die Privatvermieter.
Grüße

Hubert
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von sonnenanbeter »

hu-ba hat geschrieben:[...] und wenn ich es richtig gelesen habe, werden vor allem die gewerblichen Vermittler mit Bußgeld bedacht und nicht die Privatvermieter.
Kapitaler Irrtum hu-ba !
Einen Kunden von mir aus Torrevieja hat es bereits im letzten Jahr erwischt. Er hat mir kürzlich erzählt dass er zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert wurde. Nur wieviel - das hat er mir leider verschwiegen.

Gruss
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von hu-ba »

Hoi,

gut zu wissen.

Schade, dass darüber nicht mehr bekannt ist.
Wurde er vorher angeschieben und aufgefordert sich zu registrieren?
War er privat oder gewerblich (in Sinne des Finanzamts)
Grüße

Hubert
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Sunwind »

hu-ba hat geschrieben:.... asozial sind vielleicht die Vermieter, die ein Einkommen erzielen und das nicht versteuern. Dass man hier auf Kosten anderer etwas tut, dürfte den Vermietern auch klar sein.
nur die meinte ich natürlich mit asozial

Ich schätze 99% der steuerehrlichen und noch nicht lizenzierten Privatvermieter haben schlicht keine Ahnung, dass sie von der Regelung betroffen sind.
Unwissenheit schützt natürlich auch in diesem Fall nicht vor Strafe

Wenn ich es richtig verstanden habe, fliesen durch die Registrierung auch keine Gelder und wenn ich es richtig gelesen habe, werden vor allem die gewerblichen Vermittler mit Bußgeld bedacht und nicht die Privatvermieter.
Ich denke das durch die Registrierung vom Finanzamt schon sichergestellt wird das auch eine entsprechende Versteuerung erfolgt
Gruß
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