Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

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Oliva B.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Oliva B. »

Ich glaube, ganz so einfach ist können es sich die Vermieter nicht machen, Miesepeter. Aber wir du richtig schreibst, es fehlen Informationen.

Natürlich möchte die Comunidad Valenciana (genauso wie jede andere autonome Region) die ihr zustehenden Steuergelder einnehmen, die illegalen Vermietungen eindämmen und den Hotelverband im eigenen Land stärken (obwohl ich der Meinung bin, dass keine Familie, die in einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung zwanglos ihren Urlaub verbringen will, ins Hotel geht).

Aber die Generalitat Valenciana macht jetzt ernst, denn Vermietungsportale wie "Homeaway", "Airbnb", "Rentalia" usw. wurde bereits die Schwarze Karte gezeigt, weil in ihren Anzeigen die Registernummer fehlte. Quelle

Da könnte man sich fragen, warum private Vermieter nicht mehrsprachig aufgeklärt von der Regionalregierung aufgeklärt werden? Denn Immobilien werden von Einheimischen, "Residenten" und Nichtresidenten vermietet.

Die einen (Spanier und Residenten) werden wohl kaum ihre selbst genutzte Immobilie vermieten, denn darin leben sie ja, sondern wenn sie vermieten, handelt es sich um mindestens ein weiteres Objekt, aus dem sie Mieteinnahmen erzielen. Als gewerbliche Vermietung? :-?

Die anderen Vermieter("Teilzeit-Spanier") verbringen mehr als drei Monate und weniger als 183 Tage in Spanien. Viele von ihnen überlassen deshalb ihre selbst genutzte Wohnung in der Zeit ihrer Abwesenheit Freunden und Bekannten gegen ein Entgelt.
Die Nichtresidenten zahlen bereits eine Eigennutzungssteuer, die "fiktive" Mieteinkünfte besteuert.
Man fragt sich also, werden diese privaten Vermieter nicht doppelt zur Kasse gebeten, wenn sie die nicht unerhebliche Steuer nach Modelo 210 zahlen müssen plus die derzeit 19 Prozent Steuer für die Mieteinnahmen?

Und welche Objekte müssen überhaupt in das Register für touristische Vermietungen eingetragen werden?
Zählt es schon als touristische Vermietung (mit allen Konsequenzen), wenn man die kleine Ferienwohnung im eigenen Haus hin und wieder vermietet, oder fängt sie erst an, wenn man mehrere Objekte hat, dafür ein Gewerbe anmeldet, den Feriengästen Mehrwertsteuer berechnet und Sozialabgaben abführt?
Oder schon, wenn man die Vermietung des Ferienobjektes einer Agentur überlässt??

Auch über das Prozedere der Registrierung hört man so einiges und das schreckt viele potentielle Vermieter ab:

Zuerst muss eine Lizenz beantragt werden. Die einen sagen, dass diese jeder Vermieter beantragen muss; andere sagen, nur die gewerblichen Vermieter (Agenturen).

Dazu las ich in Cozumels Link, Zitat:
  • "Ich habe eine Lizensnummer beantragt und gehe jetzt durch die Hölle. Die Kosten, die auf mich zukommen werden, sind Momentan noch unüberschaubar. Die Ferienwohnung liegt im Untergeschoss meines Einfamilienhauses in der Communidad Valenciana. Nach der Antragstellung kam ein Inspektor aus Valencia, um die Ferienwohnung zu begutachten."Weiterlesen.
Aber noch weitere Forderungen müssen erfüllt werden: neben dem schriftlichen Mietvertrag muss ein Energiezertifikat vorgelegt werden, bei "eingetragenen Objekten" auch eine Bewohnbarkeitsbescheinigung und eine Gewerbeanmeldung. Dem widerspricht, dass ins „Registro de Empresas, Establecimientos y Profesiones Turísticas“ laut Tourismusgesetz alle zur Vermietung stehenden Ferienimmobilien eingetragen werden müssen.

Außerdem muss eine Registriernummer am Eingangsbereich angebracht werden, der Standard des Objektes muss in eine Kategorie eingetragen werden, die Kapazität muss angegeben werden, eine Klimaanlage sollte vorhanden sein und, und, und...

Wer möchte, kann sich einige Antworten anschauen, die die Comunidad Valenciana Vermietern auf ihre Fragen zur Verfügung stellt, natürlich nur auf Spanisch.

Bisher kocht jede Comunidad ihr eigenes Süppchen. Das soll nun ein Ende haben, Auf den Kanaren vereinbarte die Tourismus-Staatssekretärin im spanischen Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Interessenvertretern der Regionen Ende März 2017:
"Die Zentralregierung will allgemeine Garantien ausarbeiten. Zum einen geht es um Transparenz: Alle Beteiligten sollen nachvollziehen können, dass der Vermieter seine Einkünfte aus touristischer Vermietung steuerlich deklariert. [...]Notwendig seien zentrale Register, in die Vermieter die Daten der Gäste eintragen. Solche Register, die die Polizei bei Bedarf rasch einsehen könne, existieren bisher lediglich in Katalonien und in der Region Valencia."
Das nächste Treffen soll jetzt im April stattfinden. Quelle

Warten wir es ab, ob dann mehr Klarheit herrscht.
Miesepeter
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

Alle Achtung, Oliva, Du bist auf dem richtigen Weg, besser gesagt verschlungenen Pfad. Das Problem ist eine Grauzone in Sachen welche Gesetze wie auszulegen und anzuwenden sind. Selbst die Behörden sind sich hier nicht einig und gehen auch sehr hemdsärmelig vor. Der Grund allen Übels liegt bei den Beherbergungsunternehmen, die u.a. auch gegen die All-inklusive-Hotels Sturm laufen, weil sie den umliegenden Kneipen und Restaurants das Geschäft vermiesen. Das ganze Thema ist enorm weitläufig und für den Unkundigen weitgehendst unübersichtlich und auch unverständlich, es könnte also ganze Bände füllen. Aus meiner Sicht fällt nicht unter "gewerbliche" Vermietung, wer seine eigene (und einzige in einer Gemeinde) Wohnung (der Begriff FERIEN-Wohnung hat im span. Rechtssystem eine andere Rechtsauslegung als im deutschen und sollte vermieden werden), auch wenn er nicht ständig darin wohnt, zeitwese anderen zur Nutzung überlässt. Die Mieteinnahmen sind in der EK-Steuererklärung zu berücksichtigen und das wars. Geregelt wird dies im span. LAU-Gesetz. Alles andere kann als "gewerblich" eingestuft werden und unterliegt den Auflagen und Bestimmungen für Beherbungsbetriebe. Als "gewerblich" wird unterstellt, wenn das Objekt vorrangig zum Zweck der Erwirtschaftung von Einnahmen durch Vermietung erworben wurde bzw. zur FERIEN-Vermietung über Makler, FERIEN-Vermietungsportale und dgl. angeboten wird. Nochmal: der Begriff "Freizeit/Ferien" (im span. "Ocio) bedeutet hier vglw. "teures Vergnügen" und die Bereitschaft, viel Geld dafür auzugeben. Umgekehrt: ein Wohnobjekt, wo auch immer, das AUCH in der Ferienzeit (das sind in Spanien ausschliesslich die Monate Juli und Auigust) genutzt wird, muss nicht unbedingt eine "FERIEN-Wohnung" sein. Keiner der mir bekanntren landeinwärets wohnenden Spanier, der eine Zweit-, Ferien- oder Wochenend- Wohnung an der Küste hat, meldet diese als FERIEN-Wohnung an.
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tiekay
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von tiekay »

Hallo,
ich möchte noch ein sehr gelungenes Dokument erwähnen, welches die steuerliche Situation der gelegentlichen Ferienvermietung sehr genau beschreibt.
Das Thema ist komplex, der Artikel entsprechend umfassend.
Trotzdem das Beste, was ich bisher gefunden habe.

http://www.europeanaccounting.net/filea ... chland.pdf

Tiekay
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Frank_Berlin
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Frank_Berlin »

Tiekay, danke, das ist eine sehr solide Zusammenfassung der steuerlichen Regelungen. Wenn ich das vor drei Jahren gefunden hätte, wäre mir eine Menge Arbeit für Recherchen erspart geblieben.

Frank
tiekay
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von tiekay »

Hallo,

ich habe noch eine weitere wichtige Information gefunden.
Dabei geht es nicht vorrangig um Steuern, sondern um die Registrierung von Ferienobjekten.
Offenbar wird nach spanischem Recht durch Bundesgesetz und durch Landesgesetze unterschieden, ob eine touristische Ferienvermietung vorliegt (registrierungspflichtig) oder ob eine Saisonvermietung vorliegt ohne Ferienservice (nicht registrierungspflichtig).

http://www.porta-mallorquina.de/blog/fe ... sie-legal/

Aber nach meinem Verständnis ist die touristische Ferienvermietung - auch durch Privatpersonen - immer umsatzsteuerpflichtig, die Saisonvermietung nicht.

Tiekay
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Oliva B.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Oliva B. »

Hallo tiekay,

ich bin dabei, einen Artikel über die neuen Bestimmungen und Gesetze vorzubereiten, weiß aber noch nicht, wann ich alle Meldungen (es gibt unglaublich viel widersprüchliche) ausgewertet habe. Gerade die autonome Region Valencia (zu der die Provinz Alicante gehört) hat ihre ganz eigenen Normen, darauf wollte ich explizit eingehen. Soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte, MUSS in Zukunft JEDE Ferienwohnung oder JEDES Ferienhaus REGISTRIERT werden, ohne Ausnahme, egal, ob zeitweise oder ganzjährig vermietet wird. Ich recherchiere weiter, mir kommt es jedoch vor, als ob die Regierung sich selbst noch nicht einig geworden ist. :-s
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von tiekay »

Oliva B. hat geschrieben:Hallo tiekay,

ich bin dabei, einen Artikel über die neuen Bestimmungen und Gesetze vorzubereiten, weiß aber noch nicht, wann ich alle Meldungen (es gibt unglaublich viel widersprüchliche) ausgewertet habe. Gerade die autonome Region Valencia (zu der die Provinz Alicante gehört) hat ihre ganz eigenen Normen, darauf wollte ich explizit eingehen. Soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte, MUSS in Zukunft JEDE Ferienwohnung oder JEDES Ferienhaus REGISTRIERT werden, ohne Ausnahme, egal, ob zeitweise oder ganzjährig vermietet wird. Ich recherchiere weiter, mir kommt es jedoch vor, als ob die Regierung sich selbst noch nicht einig geworden ist. :-s
Hallo Elke,

Du solltes beachten, dass nicht jede Saisonvermietung zugleich eine touristische Ferienvermietung ist.
Wann ist ein Haus ein Ferienhaus und wann ein Zweitwohnsitz?
Es kommt u.a. auf die Erbringung von Dienstleistungen an (dann Ferienvermietung) oder nur die die Wohnraumvermietung ohne Dienstleistung (dann Saisonvermietung möglich, Mietzeitraum maximal 2 Monate am Stück). Teilweise kommt es auch auf den "Vertriebskanal" an. Bei Vermietungsagenturen wird wohl regelmäßig Ferienvermietung und keine Saisonvermietung angenommen.

Tiekay

PS: Wenn ich genug Spanisch könnte, würde ich keine Meldungen auswerten, sondern die einschlägigen Gesetze als unmittelbare Quelle heranziehen.
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Oliva B.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Oliva B. »

tiekay hat geschrieben: PS: Wenn ich genug Spanisch könnte, würde ich keine Meldungen auswerten, sondern die einschlägigen Gesetze als unmittelbare Quelle heranziehen.
Und wenn alles schon amtlich (mit Brief und Siegel) wäre, würde ich es hier und jetzt einstellen. Aber es wird immer noch darüber diskutiert, neu entworfen und verworfen... ;-)
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Oliva B.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Oliva B. »

Oliva B. hat geschrieben:
tiekay hat geschrieben: PS: Wenn ich genug Spanisch könnte, würde ich keine Meldungen auswerten, sondern die einschlägigen Gesetze als unmittelbare Quelle heranziehen.
Und wenn alles schon amtlich (mit Brief und Siegel) wäre, würde ich es hier und jetzt einstellen. Aber es wird immer noch darüber diskutiert, neu entworfen und verworfen... ;-)
@ tiekay
Nun bin ich wenigstens schon einmal dazu gekommen, in den von dir verlinkten Seiten zu lesen.

@ Frank
Verlass dich nicht zu sehr auf das, was du gelesen hast, es ist entweder veraltet oder für die Valencianische Gemeinschaft nicht gültig.


Diese Seite ist veraltet und stammt aus dem Jahr (2015). Logisch, dass darin die weitgreifenden neuenbzw. geplanten Gesetzesänderungen nicht erfasst wurden.

Dein zweiter Link behandelt die Situation auf Mallorca - und :idea: und zwischen den Balearen und den einzelnen autonomen Gemeinschaften Spaniens gibt es erhebliche Unterschiede in den rechtlichen Bestimmungen für die Vermietung von Ferienimmobilien.

Für unsere Region ist allein die Agència Valenciana de Turisme der autonomen Region Valencia zuständig. Einig sind sich die einzelnen Regionen bisher nur darin, dass gegen die illegalen Vermietungen endlich etwas getan werden muss.

@ tiekay
Auf deine obige Bemerkung möchte ich gern noch einmal eingehen.
Wir betreiben hier weder ein kostenloses Übersetzungsbüro noch führen wir Rechtsberatungen durch.
Dies ist ein Forum, das vom Meinungsaustausch lebt!
Und wenn ich mir trotzdem die Arbeit mache, unzählige Artikel lese und auswerte, sollte man es mir überlassen, ob und wann ich meine Erkenntnisse weiter gebe.
tiekay
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von tiekay »

Hallo Elke,

ich verstehe Deine Kritik nur teilweise.
Ich möchte keine kostenlose Übersetzung durch dich oder das Forum. Ich habe geschrieben "wenn ICH... genug Spanisch könnte".
Ich bin ich und nicht du oder das Forum. Da ich nur wenig Spanisch kann, kann ich die Originalquellen nicht lesen. Wenn ICH es könnte, würde ich dir Original Quellen auswerten.

Tatsache ist, dass Journalisten die über Rechtsthemen schreiben manchmal zuwenig davon verstehen und dann ein falsches Bild entsteht. Das kann ich berufsbedingt durchaus beurteilen.

Mein Link zu dem Steueraufsatz (über 50 Seiten) ist tatsächlich nicht ganz neu, sondern aus 2015. Mir ist aber keine einzige Änderung seither bekannt. Insbesondere das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien ab 2015 ist bereits berücksichtigt und gilt nach wie vor. Welche "weitgreifenden Gesetzesänderungen" meinst du eigentlich? Das spanische Einkommensteuerrecht ist gar nicht so anders als das deutsche. Einkünfte müssen grundsätzlich versteuert werden. Unterschiedlich sind die Steuerabzugsmöglichkeiten und die Steuersätze. Vielleicht kannst du deine Behauptung konkretisieren?

Zu den Registrierungspflichten für Ferienvermietung bezieht sich der Artikel offensichtlich auf die Balearen, was nie anders behauptet wurde. Es wird aber zutreffend die Geltung des Bundesrechtes und des Landesrechtes und das Verhältnis zueinander beschrieben. Ich weiß nicht, ob du den Artikel vollständig gelesen hast. Das Bundesrecht gilt in jeder spanischen Region, auch in Valencia. Das Bundesrecht regelt die Saisonvermietung (sowie das BGB das Mietrecht in Deutschland), die touristische Ferienvermietung regelt das Landesrecht. Wenn also eine Saisonvermietung vorliegt, die nicht die Kriterien der touristischen Ferienvermietung erfüllt, gilt dafür das Bundesrecht.

Eine Saisonvermietung, die keine touristische Ferienvermietung ist, ist nicht illegal, wie du unrichtig behauptest.

Was an eventuellen zukünftigen Gesetzesänderungen diskutiert wird ist sicherlich interessant, für die derzeitige Rechtslage aber nicht relevant.

Tiekay
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