Wie in Deutschland gibt es auch in Spanien eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Kaufdatum für Neuwaren, für gebrauchte Artikel beträgt sie ein Jahr. Bietet der Verkäufer eine Reparatur an, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um diese Zeit. Wenn man nicht im Geschäft reklamieren kann (z.B. weil man zu weit entfernt wohnt oder der Laden ist pleite gegangen ist), so kann man sich auch direkt an den Hersteller oder Importeur wenden.
Reklamieren kann man unfaire Handelspraktiken, Dienstleistungen (Friseur, Restaurant, Geschäft usw.) Muster. Die Formulare erhält man auf Anfrage in den Geschäften, meistens findet man im Kassenbereich einen Hinweis mit diesem oder ähnlichem Text:
- Punkt 1
Ort des Geschehens -Provinz - Datum
Punkt 2 - persönliche Daten des Geschädigten:
1. Familienname
2. Vorname
Adresse - Postleitzahl
Ort - Provinz
Geburtsdatum - DNI, Pass-Nr. (oder NIE)
Nationalität - Tel.-Nr.
E-Mail-Anschrift
Punkt 3
Begründung der Reklamation
Punkt 4 - Daten des Verkäufers (des Geschäfts, Restaurants etc.), die sollten auch auf der Rechnung zu finden sein:
Name des Unternehmens
Steuernummer (CIF oder DNI)
Tätigkeit des Unternehmens
Straße
Ort - Provinz
Nationalität - Telefonnummer
E-Mail-Anschrift
Punkt 5
Die Forderung des Reklamierenden
Aufzählung der Anlagen (Rechnung, Ticket)
Punkt 6:
Datum - Unterschriften
Links unterzeichnet der Kunde - rechts derjenige, der das Formular entgegennimmt.
Wenn dem Verbraucher die Aushändigung eines Beschwerdeformulares verweigert wird, so kann er die örtliche Polizei (policia local) hinzuziehen.
Welche Erfahrungen habt ihr bei Reklamationen gemacht?