Frage zu Grundbucheintragung

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
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Rob47
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Frage zu Grundbucheintragung

Beitrag von Rob47 »

Hallo CBFler,

wie bereits bei meiner heutigen Vorstellung als Neuling erzählt, beabsichtigen wir in Orihuela Costa ein Haus zu erwerben. Hierzu habe ich mir vorab einen Grundbuchauszug besorgt, dessen Inhalt ich mühselig entschlüsselt bzw. größtenteils selbstständig übersetzt habe.

Zwei Passagen konnte ich jedoch nicht recht deuten, weshalb ich Euch um Mithilfe bitte.

Unter CARGAS DE LA FINKA (Belastungen) ist folgendes eingetragen:

Afección fiscal, por plazo de cinco anós, según nota de 26 de enero de 2012, al margen de la inscripsión 3a.

und

Afección a favor de la Hacienda Pública por el Impuesto sobre la Renta de no Residentes, según nota de fecha 26 de enero de 2012, al margen de la inscripsión 3a.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
m.f.G.

Rob
HermanG
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Re: Frage zu Grundbucheintragung

Beitrag von HermanG »

Hallo Rob47,

Wenn Du schon ein Haus kaufen willst, ist das ja nicht so wie ein Paar Schuhe. Da würde ich halt ein paar € in die Hand nehmen (genau 25,- pro ganze Seite) und einen gerichtlich beeidigten Übersetzer beauftragen. Dann weisst Du ganz genau, was die angeführten Sätze bedeuten und Du bist vor unangenehmen Überraschungen gefeit!

Hermann
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Klaus
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Re: Frage zu Grundbucheintragung

Beitrag von Klaus »

HermanG hat geschrieben:Hallo Rob47,

Wenn Du schon ein Haus kaufen willst, ist das ja nicht so wie ein Paar Schuhe. Da würde ich halt ein paar € in die Hand nehmen (genau 25,- pro ganze Seite) und einen gerichtlich beeidigten Übersetzer beauftragen. Dann weisst Du ganz genau, was die angeführten Sätze bedeuten und Du bist vor unangenehmen Überraschungen gefeit!

Hermann
Hallo Rob47,
genauso sehe ich das auch, ein Abogado, der auch Deutsch spricht, erledigt alles für dich, und du kannst sicher sein, dass du keine Fehler machst beim Immobilienerwerb. Wir haben kürzlich eine Immobilie erworben und alles, von den Grundbuchauszügen über die N.I.E., bis hin zum Eintrag ins Grundbuch hat unser Abogado in Denia erledigt, wir waren selbst gar nicht vor Ort, und sind erst zur Unterzeichnung des Vertrages beim Notar erschienen. Sicherheit beim Immobilienerwerb kostet auch was, und gerade an diesem Punkt sollte man nicht sparen.
Gruß
Klaus
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Florecilla
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Re: Frage zu Grundbucheintragung

Beitrag von Florecilla »

Hallo Rob,

herzlich willkommen im CBF.

Meinen Vorschreibern schließe ich mich an. Zum einen will man sich bei einer Investition dieser Größenordnung ja nicht auf die Aussagen unbekannter Schreiber eins Forums (auch wenn wir nicht irgendein Forum sind ;) ) verlassen und zum anderen können und dürfen wir hier keine Rechtsberatung im weitesten Sinne übernehmen.

Eine Empfehlung für einen entsprechenden Anwalt in und um Orihuela erhältst du hier im Forum dafür sicherlich.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Rob47
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Re: Frage zu Grundbucheintragung

Beitrag von Rob47 »

Hallo CBFler,

erstmal vielen Dank an Floreciella, Klaus und HermannG für die Hinweise und Empfehlungen.

Ich habe heute die betreffenden Passagen im Grundbuch sachgerecht übersetzen lassen und hier ist das Ergebnis:

1. Belastung infolge Haftung von Sachen für Steuerschuld über einen Zeitraum von fünf Jahren gemäß Vormerkung vom 26.01.2012 bei Eintragung 3a.

2.Belastung infolge Haftung von Sachen für Steuerschuld zu Gunsten der öffentlichen Steuerverwaltung wegen Einkommensteuer von nicht in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen gemäß Vormerkung vom 26.01.2012 bei Eintragung 3a.

Mir ist klar, dass ihr keine Rechtsberatung erteilen könnt / dürft. Da ich aber z.Z. nicht vor Ort bin, kann ich dort auch noch
leider keinen Abogado (Rechtsanwalt?) konsultieren.

Aber eine kurze Einschätzung könnte mir vielleicht schon weiterhelfen. Ich denke dass es sich bei den Eintragungen um vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung evtl. zukünftig auftretender Steuerschulden des Voreigentümmers handelt. Evtl. kann man diese Eintragungen ja durch den Notar löschen lassen, wenn keine Steuerschulden bestehen, oder?

Könnte es aber auch bedeuten, dass reale Steuerschulden bestehen?
m.f.G.

Rob
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Re: Frage zu Grundbucheintragung

Beitrag von Atze »

Soweit ich weiß, belasten Steuerschulden das Grundstück (oder auch ein KFZ) und gehen - falls nicht vom Vorbesitzer bezahlt - auf den nächsten Eigentümer über.
Es muss also unbedingt geklärt werden, ob da noch eine reelle Belastung besteht und wie hoch diese ist.
Selbst eine beim Vorbesitzer aufgelaufene und nicht bezahlte Plusvalia soll angebl. das Grundstück belasten können.- Und das könnte einiges mehr sein als 4 Jahre Grundsteuer.
LG Atze
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Re: Frage zu Grundbucheintragung

Beitrag von nurgis »

Auch für die Verbrauchskosten ( Strom und Wasser ) wird der Nachfolger herangezogen, wenn sie vom Verkäufer nicht bezahlt wurden.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
Rob47
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Re: Frage zu Grundbucheintragung

Beitrag von Rob47 »

Hallo CBFler,

also, bei dem Notartermin hat sich die besagte Eintragung wie folgt geklärt: Es handelt sich um eine standardmäßige Formulierung (por defecto), die zur Sicherung eventueller Steuerschulden und/oder Gemeindeforderungen dient.

In unserem Fall hat der Notar jedoch bestätigt, dass er das überprüft hat und keine derartigen Forderungen bestehen. Die Grunderwerbssteuer, sowie die PlusValia des Verkäufers wurden auch direkt von ihm einbehalten. Weiterhin wurden Sicherheitseinbehalte für noch abzurechnende Strom- und Wasserkosten etc. direkt vorgenommen.
m.f.G.

Rob
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