Unbeschränkte Steuerpflicht in D

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Oliva B.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Oliva B. »

georg.vt hat geschrieben:
sol hat geschrieben:dazu :

nun kommt esja auf die Höhe der Renten an, ob überhaupt steuerpflichtig--------
Alle Einkünfte sind Steuerpflichtig ob das 100€ sind oder 2000.

Meine Frage wäre jetzt, welches Finanzamt ist in Deutschland zuständig?
Wie josefine bereits weiter oben schrieb: Das FA Mecklenburg-Vorpommern ist für Auslandsbesteuerung zuständig. ;)
sol
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von sol »

georg.vt hat geschrieben:
sol hat geschrieben:dazu :

nun kommt esja auf die Höhe der Renten an, ob überhaupt steuerpflichtig--------
Alle Einkünfte sind Steuerpflichtig ob das 100€ sind oder 2000.
Sie als Rentner müssen dann eine Steuererklärung abgeben,
wenn Ihre Jahreseinnahmen über dem Grundfreibetrag liegen.
2016 8.652 Euro (ledige ) 17.304 Euro ( verheiratete )
(die Grundfreibeträge sind hier ersichtlich)

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... dWbx0CrufQ

Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern;
ab 2006 sind 52 Prozent der Rente steuerpflichtig;
ab 2007 sind es 54 Prozent;
ab 2010 sind es 60 Prozent;
ab 2015 sind es 70 Prozent;
ab 2016 sind es 72 Prozent;

jedenfalls in D.
Gruss Wolfgang
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Josefine
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Josefine »

hundetraudl hat geschrieben:Dieser Artikel widerspricht diesen Aussagen, hiernach besteht für Neurentner (Residenten) ab 2015 eine doppelte Abgabe einer Steuererklärung (in Spanien und in Deutschland) und eine zusätzliche Steuerzahlung an Deutschland, welche in Spanien verrechnet werden kann: >:)

https://www.buhl.de/steuernsparen/deuts ... n-spanien/
Da hast Du Recht, @hundetraudl,

wenn man als Neurentner (deutsche Rente ab 2015) weiterhin auch die hohen Einkommenssteuern in Spanien zahlen möchte, ;-) dann müßte man in D und in Spanien eine Steuererklärung abgeben. Die deutsche Steuer (Personen, die ab 2015 erstmals Rente beziehen, müssen in Deutschland 5 % Steuern auf ihre gesetzliche Rente bezahlen) könnte man dann von der spanischen Steuer abziehen.

Aber was machen denn z.B. die deutschen Mini-Rentner, die in Spanien gar keine Steuererklärung abgeben müßten (weil ihre Rente zu gering ist)? :sad: Von ihrer Mini-Rente wären dann auch noch 5 % futsch für die deutsche Steuer. :sad: Es gäbe ja nix zum Gegenrechnen mit dem spanischen FA.

Aber da hat sich der deutsche Staat ja die Möglichkeit der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland (sogar für alle Neurentner ab 2015) einfallen lassen und Spanien hat es akzeptiert. :)

Ende Februar werden wir mal bei unserer Steuerberaterin in Spanien vorsprechen, dass sie uns dieses Formular vom spanischen FA besorgt, dass wir keine Einküfte in Spanien haben. Danach geht’s dann weiter mit der deutschen Steuererklärung.

Ich werde berichten, wenn wir unsere deutschen Steuerbescheide erhalten haben (oder ob es doch noch einen Haken gibt).
Gruß Josefine :)
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von hundetraudl »

Josefine hat geschrieben:
hundetraudl hat geschrieben:Dieser Artikel widerspricht diesen Aussagen, hiernach besteht für Neurentner (Residenten) ab 2015 eine doppelte Abgabe einer Steuererklärung (in Spanien und in Deutschland) und eine zusätzliche Steuerzahlung an Deutschland, welche in Spanien verrechnet werden kann: >:)

https://www.buhl.de/steuernsparen/deuts ... n-spanien/
Da hast Du Recht, @hundetraudl,

wenn man als Neurentner (deutsche Rente ab 2015) weiterhin auch die hohen Einkommenssteuern in Spanien zahlen möchte, ;-) dann müßte man in D und in Spanien eine Steuererklärung abgeben. Die deutsche Steuer (Personen, die ab 2015 erstmals Rente beziehen, müssen in Deutschland 5 % Steuern auf ihre gesetzliche Rente bezahlen) könnte man dann von der spanischen Steuer abziehen.

Aber was machen denn z.B. die deutschen Mini-Rentner, die in Spanien gar keine Steuererklärung abgeben müßten (weil ihre Rente zu gering ist)? :sad: Von ihrer Mini-Rente wären dann auch noch 5 % futsch für die deutsche Steuer. :sad: Es gäbe ja nix zum Gegenrechnen mit dem spanischen FA.

Aber da hat sich der deutsche Staat ja die Möglichkeit der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland (sogar für alle Neurentner ab 2015) einfallen lassen und Spanien hat es akzeptiert. :)

Ende Februar werden wir mal bei unserer Steuerberaterin in Spanien vorsprechen, dass sie uns dieses Formular vom spanischen FA besorgt, dass wir keine Einküfte in Spanien haben. Danach geht’s dann weiter mit der deutschen Steuererklärung.

Ich werde berichten, wenn wir unsere deutschen Steuerbescheide erhalten haben (oder ob es doch noch einen Haken gibt).
Ich glaube dass Du hier einiges durcheinander bringst. Rein nach meiner Erfahrung wird der spanische Staat nicht freiwillig auf Steuereinnahmen verzichten. Ich versuche mal an dieses Doppelbesteuerungsabkommem zu kommen.Vorallem was das Wahlrecht über beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht betrifft.
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von hundetraudl »

sol hat geschrieben:
georg.vt hat geschrieben:
sol hat geschrieben:dazu :

nun kommt esja auf die Höhe der Renten an, ob überhaupt steuerpflichtig--------
Alle Einkünfte sind Steuerpflichtig ob das 100€ sind oder 2000.
Sie als Rentner müssen dann eine Steuererklärung abgeben,
wenn Ihre Jahreseinnahmen über dem Grundfreibetrag liegen.
2016 8.652 Euro (ledige ) 17.304 Euro ( verheiratete )
(die Grundfreibeträge sind hier ersichtlich)

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... dWbx0CrufQ

Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern;
ab 2006 sind 52 Prozent der Rente steuerpflichtig;
ab 2007 sind es 54 Prozent;
ab 2010 sind es 60 Prozent;
ab 2015 sind es 70 Prozent;
ab 2016 sind es 72 Prozent;

jedenfalls in D.
Stimmt lieber Sol >:d< Wenn dann Steuerzahlung -0- rauskommt, kann man sich für 3 Jahre von der Abgabe der Steuererklärung befreien lassen.
Ist aber vom Thema verfehlt, da es ja am Anfang um Residenten in Spanien ging.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Josefine »

hundetraudl hat geschrieben:
Ich glaube dass Du hier einiges durcheinander bringst. Rein nach meiner Erfahrung wird der spanische Staat nicht freiwillig auf Steuereinnahmen verzichten. Ich versuche mal an dieses Doppelbesteuerungsabkommem zu kommen.Vorallem was das Wahlrecht über beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht betrifft.
Das ist ja lieb von Dir, @hundetraudl, dass Du herausfinden willst, was ich da einiges durcheinander bringe. >:d<
Ist doch immer gut, wenn eine Fachfrau hier im CBF ist. 8-)

Zur leichteren Recherche für Dich, die beiden Infos(aus diesem Thread) von zwei Nachfragen beim deutschen Finanzamt:

Shirtman55 hatte geschrieben am 23. Juli 2014:
..also ich habe gerade beim FiA Mecklenburg-Vorpommern,was für Auslandsbesteuerung zuständig ist angerufen.
Eine sehr freundliche Mitarbeiterin gab mir Auskunft und zwar umfänglich.

Man sagte mir,dass ab 2015 das Besteuerungsrecht für Neurentner, die ab diesem Zeitpunkt in Rente gehen, an D zurückfällt.
Bisher mussten diese Renten in Spanien versteuert werden,aber das Doppelbesteuerungsabkommen wurde geändert.

Damit wäre das Welteinkommen,wenn ein Rentner wie ich- ab 2015 dann nur Rente,Miete und Zinsen bezieht in D und somit die 
unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag möglich-mit den entsprechenden Freibeträgen.

Das Welteinkommen muss halt zu mindestens 90 % in D erwirtschaftet werden.


Josefine (also ich) hatte am 14. Januar 2017 geschrieben:

Wir haben uns nun auch bei einer sehr kompetenten deutschen Finanzamts-Sachbearbeiterin über diesen Sachverhalt (mit der unbeschränkten Steuerpflicht in D) erkundigt. Sie hat die Auskunft,die @Shirtman55 erhalten hat, auch bestätigt. Voraussetzung ist, dass mindestens 90 % der Einkünfte in D erzielt werden. 

Und nun für mich ein tolles Steuergeschenk:  
Ich beziehe schon etwas länger Rente, bin also keine Neu-Rentnerin. Mein Mann ist jedoch der Neu-Rentner ab 2016. Da wir verheiratet sind, können wir jedoch die Zusammenveranlagung wählen, d.h. für uns beide die unbeschränkte Steuerpflicht in D. Es muss jährlich vom spanischen FA bestätigt werden, dass wir keine spanischen Einkünfte haben. Somit zahle ich künftig nicht mehr die hohen Einkommenssteuern in Spanien sondern die niedrigeren in Deutschland.  Zur Ergänzung muss ich anfügen, dass diese Auskunft bezüglich Zusammenveranlagung, d.h. gemeinsame Steuererklärung, mir auch diese Dame vom FA in D gegeben hatte.
Gruß Josefine :)
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von georg.vt »

sol hat geschrieben:
georg.vt hat geschrieben:
sol hat geschrieben:dazu :

nun kommt esja auf die Höhe der Renten an, ob überhaupt steuerpflichtig--------
Alle Einkünfte sind Steuerpflichtig ob das 100€ sind oder 2000.
Sie als Rentner müssen dann eine Steuererklärung abgeben,
wenn Ihre Jahreseinnahmen über dem Grundfreibetrag liegen.
2016 8.652 Euro (ledige ) 17.304 Euro ( verheiratete )
(die Grundfreibeträge sind hier ersichtlich)

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... dWbx0CrufQ

Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern;
ab 2006 sind 52 Prozent der Rente steuerpflichtig;
ab 2007 sind es 54 Prozent;
ab 2010 sind es 60 Prozent;
ab 2015 sind es 70 Prozent;
ab 2016 sind es 72 Prozent;

jedenfalls in D.
Sobald du einmal eine Immobilie angeschafft hast wirst du automatisch zur Steuererklärung aufgefordert und musst das jedes Jahr machen. Egal wieviel du zu versteuern hast. Ist so gemäß AO. Ich hab schon Strafe gezahlt weil mein nachsendeauftrag nach Spanien ausgelaufen war und ich deswegen die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht erhielt. Da hab's mal ganz schnell ne Kontopfändung und das ist ganz schön unangenehm. Weil da geht gar nichts mehr mit Kontobewegungen.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von sol »

Natürlich muss man, wenn man eine Immobilie in E. erworben hat,
Steuererklärung machen mit allen Vermögensangaben, darunter auch Rente--
ob man dann Steuern zahlen muss für die Rente, kommt auf die Höhe an----
wir hatten damals alles von der Gestora machen lassen, um 0-Problemo zu haben
waren auch für 5 Jahre residente-lief alles reibungslos ------ >:d<
Gruss Wolfgang
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hundetraudl
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von hundetraudl »

Hier nun das Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien. Interessant ist Artikel 17

http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=2

Hier noch ein Link, dass diese Steuer eine Quellensteuer ist ( 5 % von der Bruttorente) . Es steht nirgends geschrieben, dass man die Besteuerung wählen kann, wenn man in Spanien ansässig ist (Residenter)

https://www.haufe.de/finance/finance-of ... 28972.html

Dies bedeutet, ab 2015 müssen deutsche Rentner, die in Spanien leben, auch in Deutschland und in Spanien eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die in Deutschland gezahlte Steuer wird auf etwaige in Spanien zu entrichtende Steuer angerechnet. (Wer es glaubt >:)
Wichtig: Für Menschen, die vor 2015 in Rente gegangen sind, ändert sich nichts.
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Kiebitz
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Kiebitz »

Die 90 % Regelung hat mich verunsichert. Stimmt es, bedeutet das je nach Rentenhöhe enorme Einsparungen. Wir haben zwar noch 3 Jahre Zeit, aber es ist ein heißes Thema. Ist der Nachteil zu hoch, muss man über eine "Rückkehr" nach D auf dem Papier nachdenken.

Zeitnah werde ich die entsprechende Stelle anschreiben und um eine schriftliche Stellungnahme bitten. Hier 2 Links zum Thema aber ohne ganz klare Aussage:

http://www.finanzamt-rente-im-ausland.d ... erpflicht/
http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/

Ich hoffe ich darf einen offiziellen Text hier hinein kopieren, aber dieser Teil ist wahrscheinlich Teil der Antwort:

Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag:
Sofern Ihr gesamtes Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegt, können Sie nach § 1 Absatz 3 EStG einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen. Dies gilt auch, wenn Ihre Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, nicht mehr als 6.136 Euro betragen. Dieser Betrag ist ab dem Jahr 2008 auf 7.664 Euro, ab 2009 auf 7.834 Euro, ab 2010 auf 8.004 Euro, ab dem Jahr 2013 auf 8.130 Euro und ab dem Jahr 2014 auf 8.354 Euro erhöht worden. Diese Beträge sind zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist.

Wer über Google mit suchen möchte sollte diesen Ansatz wählen:
§ 1 Abs. 3 EStG.
Diskutiere nie mit Idioten, sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dort mit Erfahrung...
Tiere sind meine Freunde und ich esse meine Freunde nicht.
Fleisch ist ein Stück Todeskampf.
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