In Spanien wird Erben zum Problem....

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nixwielos
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von nixwielos »

alf hat geschrieben:Ich bitte um Nachsicht, wenn mein Einwand bereits beantwortet wurde:
Unterscheidet sich das deutsche vom spanischen Erbrecht, wenn es um ein schuldenbelastetes Erbe geht? Wir haben in der Familie den Fall, dass die Haupterben nach 10 Monaten noch immer keine Vermögensaufstellung von der Testamentsvollstreckerin erhalten haben, Wenn man sich innerhalb von 6 Wochen entscheiden muß, ob man das Erbe antritt, kann der Schuss nach hinten losgehen. Kann man ein Erbe "unter Vorbehalt" annehmen?
Gruss, alf
Vielleicht hilft es Dir, wenn du hier (http://www.institut-fuer-internationale ... erben.html) ein wenig schmökerst...
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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Oliva B.
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Oliva B. »

Hallo alf, ich kann es mir zwar kaum vorstellen, aber hier steht:

  • Die vorgesehene Frist für die Entscheidung über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt in der Regel 30 Jahre und beginnt mit dem Eintritt des Erbfalls, d. h. zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers.


Vielleicht beruhigt das die Haupterben...
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von alf »

Vielen Dank Nicole/Stefan. Elke, Dein Link bezieht sich auf das spanische Erbrecht. Nach dt.Erbrecht gilt das Erbe als angenommen, wenn nicht innerhalb von 6 Wochen das Erbe ausgeschlagen wird. Nur bei Auslandsaufenthalt verlängert sich die Frist auf bis zu 6 Monate. Da heißt es sich schnell entscheiden. Beide Links sind sehr informativ. Vielen Dank, wer weiß, ob sich nicht doch das Füllhorn über einen ergießt. Altersbedingt wird man sich wohl eher mit der umgekehrten Situation beschäftigen müssen.
So lange leben wir vom Geld unserer Erben,
Gruß,alf
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Oliva B.
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Oliva B. »

Sorry, alf, da bin ich von falschen Voraussetzungen ausgegangen.
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von weltenbummlerin1970 »

Zur Info bzgl. neues spanisches Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht:

http://www.ahk.es/medien/nachrichten/na ... d9f37b454e
georg.vt
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von georg.vt »

weltenbummlerin1970 hat geschrieben:Zur Info bzgl. neues spanisches Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht:

http://www.ahk.es/medien/nachrichten/na ... d9f37b454e
Oder die Beilage der letzten CBN in der ausführlich das neue Erbrecht in Spanien ab 1.1.2015 behandelt wird. Da es mir eigentlich egal ist was nach meinem Ableben, mit dem was ich zu vererben habe, geschieht, habe ich den Artikel nur überflogen. Was aber so hängen geblieben ist, ist das, dass sich die Geschichte jetzt erheblich vereinfacht hat, da das Urteil des EUGH umgesetzt wurde.
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vitalista
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von vitalista »

Die 'Rechtswahl des eigenen Heimatrechts' in Erbangelegenheiten speziell bei Eheleuten mit Ehegattentestament ist wichtig, wenn ab 17.08.2015 das EU-ErbVO in Kraft tritt.
Damit es im Erbfall kein böses Erwachen gibt, hier nochmal ein Link:
http://www.123recht.net/Ehegattentestam ... 56709.html
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Josefine
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Josefine »

Da hast Du Recht, @vitalista.
Für Residenten und Langzeitresidenten (über 183 Tage im Kalenderjahr) wird es Zeit, sich zu entscheiden.

Vor dem 17. August 2015 kann man noch eine Rechtswahl treffen.
(das Erbrecht der Staatsangehörigkeit oder das Erbrecht des Aufenthaltslandes – sofern über 183 Tage im Kalenderjahr).

Ich verstehe es so, :-? dass sich ein Auswanderungswilliger, der z.B. evtl. erst in 5 Jahren nach Spanien auswandern will, bis zum 16. August 2015 eine Rechtswahl treffen muss bzw. kann. (z.B. ob er das deutsche Erbrecht in der Zukunft möchte). Sollte er diesen Termin verpassen, dann soll künftig ab 17. August 2015, d.h. in diesem Beispiel also für die Auswanderung
in 5 Jahren, nur noch das spanische Erbrecht möglich sein.

Ob sich darüber viele klar sind? :-?

Gruß
Josefine
Gruß Josefine :)
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vitalista
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von vitalista »

Ich verstehe es aber auch so, wenn Residenten z.B. in Deutschland ein Berliner Testament gemacht haben, sich also gegenseitig als Erben eingesetzt haben, sich vor dem 17.08.2015 auf den Weg zum Notar machen müssen, wenn sie das deutsche Erbrecht für sich beanspruchen wollen. Sonst ist das ganze Testament nach spanischem Recht nicht gültig.
Oder versteht das jemand anders?
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Xanaron »

Das Einzige das ICH aus allen Beiträgen hier herausfiltern konnte: Wenn jemand sicher sein will, dass die Erben nach seinem Tod nicht im Schilf stehen gibt es nur eine Lösung. Einen spezialisierten Erbschafts-Anwalt oder -Notar mit der Testament-Erstellung beauftragen.
Bei ihm kann das Papier dann gleich hinterlegt werden und er kann dann auch gleich als Erbschaftsvollstrecker tätig werden.
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