In Spanien wird Erben zum Problem....

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
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Josefine
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Josefine »

vitalista hat geschrieben:Ich verstehe es aber auch so, wenn Residenten z.B. in Deutschland ein Berliner Testament gemacht haben, sich also gegenseitig als Erben eingesetzt haben, sich vor dem 17.08.2015 auf den Weg zum Notar machen müssen, wenn sie das deutsche Erbrecht für sich beanspruchen wollen. Sonst ist das ganze Testament nach spanischem Recht nicht gültig.
Oder versteht das jemand anders?
Das sehe ich auch so wie Du, @vitalista. :)

Aber abgesehen davon, es gibt ja nicht nur das Berliner Testament. Als Ehepaar kann man ja auch eine andere Form wählen.
Wenn man als Deutsche/r das deutsche Erbrecht in Spanien angewendet haben möchte, dann muß man es vor dem 17.08.15 erklären. Macht man das nicht, dann greift danach das spanische Erbrecht (wenn man hier in Spanien über 183 Tage ansässig ist). Man kann das spanische Erbrecht wieder aushebeln, wenn man unter 183 Tage in Spanien lebt.
So interpretiere ich die Gesetzeslage. ;)


Als Hinweis:
Vitalista und ich sprechen hier von Deutschen, die über 183 Tage in Spanien ansässig sind - im Kalenderjahr.
Es geht hier jetzt nicht um die Teilzeit-Residenten unter 183 Tage (im Kalenderjahr)

Gruß
Josefine
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Josefine
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Josefine »

vitalista hat geschrieben:Ich verstehe es aber auch so, wenn Residenten z.B. in Deutschland ein Berliner Testament gemacht haben, sich also gegenseitig als Erben eingesetzt haben, sich vor dem 17.08.2015 auf den Weg zum Notar machen müssen, wenn sie das deutsche Erbrecht für sich beanspruchen wollen. Sonst ist das ganze Testament nach spanischem Recht nicht gültig.
Oder versteht das jemand anders?
Inzwischen weiß ich mehr dazu. Wir haben gestern mit einem spanischen Notar gesprochen.
Dieses Wahlrecht für das deutsche Erbrecht kann man in solch einem Fall nicht hier in Spanien wahrnehmen.
Das geht nur vor einem deutschen Notar. Diese zusätzliche Erklärung wird dann dem deutschen Testament beigefügt und ebenfalls beim deutschen Nachlaßgericht hinterlegt.

Gruß
Josefine
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vitalista
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von vitalista »

Danke für den wichtigen Hinweis, Josefine. :smile:
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hundetraudl
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von hundetraudl »

Stimmt nur finde mal einen, der was taugt. Weiß jemand einen der deutsch spricht in Calpe oder Moraira oder Benissa?? :-? :-?
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
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nurgis
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von nurgis »

hundetraudl hat geschrieben:Stimmt nur finde mal einen, der was taugt. Weiß jemand einen der deutsch spricht in Calpe oder Moraira oder Benissa?? :-? :-?
In Teulada der Notar Ortega Alvarez ( Tel. 96 574 0900 ) spricht deutsch. Er ist auf der Haupstr. von Moraira kommend auf der linken Seite im oberen Drittel. Bei dem Brico.
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Josefine »

Es geht in dem von @vitalista beschriebenen Fall nicht darum, ob ein Notar in Spanien deutsch spricht.

Man muss in dem beschriebenen Fall nach Deutschland fliegen und das Wahlrecht für das deutsche Erbrecht dort vor einem deutschen Notar wahrnehmen. Wir haben heute schon mit einem Notar in Deutschland Kontakt aufgenommen und er hat die Aussage des spanischen Notars (s. Posting weiter oben) bestätigt.

Wohlgemerkt, es geht hier nur um Residenten, die länger als 183 Tage in Spanien ansässig sind.
Wenn man gerne das spanische Erbrecht möchte, dann ist kein Handlungsbedarf erforderlich. Das käme automatisch ab dem 17. August 2015 (lt. neuer EU-Erbrechtsverordnung).

Gruß
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Sille »

Vielleicht stelle ich jetzt ja eine blöde Frage und sie war bereits schon Thema und ich habe es überlesen.

Ich kann das Wahlrecht in Anspruch nehmen, wenn ich vor einem dt. Notar dies niederschreibe ( lasse), wenn ich Residente, also mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringe.

Wir sind keine Residente, aber Hausbesitzer in Spanien, weil wir noch berufstätig sind, wollen es aber irgendwann einmal werden.
Wie verhält es sich denn dann? Können wir jetzt schon kundtun, dass wir das dt. Erbrecht anwenden möchte oder müssen wir uns dem Schicksal überlassen und das spanische Recht findet Anwendung, weil wir ja erst nach dem 17.8. irgendwann mal Residente werden?
Weiß jemand Rat?
Saludos
Sille
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hundetraudl
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von hundetraudl »

Langsam blicke ich nichts mehr.
Wir sind "Nichtresidenten" also weniger als 183 Tage in Spanien. Wir haben in Spanien ein Testament auf Gegenseitigkeit (keine Kinder) gemacht, wegen dem Haus (wurde uns vor Jahren empfohlen) . muss ich nun was ändern oder nicht.???? :-? Muss der Zusatz rein "nach deutschem Recht" oder nicht. :-? :-?
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von sol »

Also, ich weiss nicht-----------

da wird im Forum rumgefragt und Antworten geben Un-oder Halbwissende---

Dafür gibt es doch Anwälte in Deutschland und Spanien----

Oder gibt es einen Anwalt als Forumsmitglied ?
Architekten und Ärzte haben wir ja------
Gruss Wolfgang
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Josefine »

Hier ist ein Artikel aus der Welt. Ich finde, ganz gut beschrieben:

http://www.welt.de/finanzen/altersvorso ... rtlos.html


Gruß
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Gruß Josefine :)
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