In Spanien wird Erben zum Problem....

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
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weltenbummlerin1970
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In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von weltenbummlerin1970 »

Und nicht nur für die Spanier in Spanien sondern auch für andere EU-Bürger ab Mitte 2015, wenn sie nicht testamentarisch festlegen, dass das Erbschaftsrecht ihres ursprünglichen Heimatslandes zur Anwendung kommen soll.

Und es ist immer wichtig sich zu bemühen zu wissen, welche möglichen Hunde begraben sein könnten bei den nächsten Angehörigen, damit man nicht in so eine Mistkiste tritt wie im Artikel benannte Person. :((

http://www.wallstreetjournal.de/article ... news_wsjde
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Oliva B.
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Oliva B. »

weltenbummlerin1970 hat geschrieben:[...]
Und es ist immer wichtig sich zu bemühen zu wissen, welche möglichen Hunde begraben sein könnten bei den nächsten Angehörigen, damit man nicht in so eine Mistkiste tritt wie im Artikel benannte Person. :((

http://www.wallstreetjournal.de/article ... news_wsjde
Den Tritt in die "Misstkiste", wie du ihn bezeichnest, kann ich nicht nachvollziehen.
Zitat:

"Als sie die Papiere unterschrieb, mit denen sie das Erbe für die bescheidenen Hinterlassenschaften ihrer Tochter antrat, wusste sie nicht, dass sie damit nach spanischem Recht auch einen Teil ihrer Schulden übernahm."

Die Papiere hat sie sicher bei einem Notar oder Anwalt unterschrieben, der sie auch über die Nachteile aufklären musste. Auch in Spanien sollte jeder Bürger inzwischen wissen, dass Erben nicht immer mit Bereicherung zu tun haben muss und man eine Erbschaft ablehnen kann, wenn die Schulden überwiegen.
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Josefine
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Josefine »

In Deutschland ist es auch so, dass man das Erbe ausschlagen muss, wenn man die Schulden nicht miterben will.
Insofern verstehe ich die Empörung von @Weltenbummlerin nicht. Ich finde, man kann nicht immer alles mit Unwissenheit entschuldigen ;-)

Interessanter finde ich dagegen das Thema, wie man als Steuer-Resident in Spanien zu verfahren hat, wenn man das deutsche Erbrecht weiterhin möchte. Ich weiß, man muss eine Erklärung abgeben. Aber es gibt da noch eine Menge von Fragen, die man zu klären hat. Experten-Kommentare gibt es auch noch nicht so viele, die sich mit der neuen EU-Erbrechtsverordnung auseinandergesetzt haben. Na ja, ein wenig Zeit hat man ja noch, um es abzuklären. ;-)

Grüsse :)
Josefine
Gruß Josefine :)
sol
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von sol »

@ Josefine

du schreibst :
Na ja, ein wenig Zeit hat man ja noch, um es abzuklären.

eigentlich kann man Erbangelegenheiten nie früh genug klären ( wenn etwas da ist)
wer weiß denn, was morgen ist ????
Gruss Wolfgang
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Montemar
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Montemar »

Hier ein Interview mit Dr. Burckhardt Löber, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und Köln, Abogado in Valencia und Dénia
EU-Erbrechtsverordnung und Testamente
„Sein Testament machen“ heißt angesichts der durch die EU-Verordnung veränderten Situation für grenzüberschreitende Nachlässe eben das Vernünftige bereits jetzt machen" !

http://www.wochenblatt.es/1000002/10000 ... ticle.html
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
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Josefine
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Josefine »

sol hat geschrieben:@ Josefine

eigentlich kann man Erbangelegenheiten nie früh genug klären ( wenn etwas da ist)
wer weiß denn, was morgen ist ????

Wir haben schon seit etlichen Jahren ein vor dem Notar in D erstelltes Testament. Aber damit das auch weiterhin seine Gültigkeit behält, muss man ja noch tätig werden und man darf keinen Formfehler machen. Mal schauen....

Danke, montemar für Deinen Link. :)

Grüsse :)
Josefine
Gruß Josefine :)
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weltenbummlerin1970
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von weltenbummlerin1970 »

Josefine hat geschrieben:In Deutschland ist es auch so, dass man das Erbe ausschlagen muss, wenn man die Schulden nicht miterben will.
Insofern verstehe ich die Empörung von @Weltenbummlerin nicht. Ich finde, man kann nicht immer alles mit Unwissenheit entschuldigen ;-)

Interessanter finde ich dagegen das Thema, wie man als Steuer-Resident in Spanien zu verfahren hat, wenn man das deutsche Erbrecht weiterhin möchte. Ich weiß, man muss eine Erklärung abgeben. Aber es gibt da noch eine Menge von Fragen, die man zu klären hat. Experten-Kommentare gibt es auch noch nicht so viele, die sich mit der neuen EU-Erbrechtsverordnung auseinandergesetzt haben. Na ja, ein wenig Zeit hat man ja noch, um es abzuklären. ;-)

Grüsse :)
Josefine
Ich bringe keine Empörung zum Ausdruck, sondern dieser Artikel macht aus meiner Sicht deutlich, dass man sich bis in die letzte Schubladenecke über eine Person - und am besten noch zu Lebzeiten der Person - schlau machen muss, mit der man in irgendeiner Form erbschaftsrechtlich verbandelt sein könnte.....so verfahre ich und so wüsste ich jederzeit, wo ich das Erbe für mich und/oder meine Kinder annehmen könnte resp. ablehnen müsste.....so würde dann auch die 6 Wochen-Fristregelung in D ohne viel Aufwand ausreichen. In Spanien gibt es diese Fristregelung nicht.

Die neue EU-Erbschafts-VO belässt die Erbschaftssteuer-Regelung weiter unter der Obhut der einzelnen EU-Länder....nur die Frage, welches Erbschaftsrecht zu Anwendung käme, lässt sich testamentorisch bestimmen....es ist jedoch durchaus möglich, im Vorfeld eine Optimierung in Bezug auf die potentielle Erbschaftssteuer vor zu nehmen, in dem man vorausschauend plant, wo es was an wen zu vererben gäbe und wo sich sowohl Erblasser als auch Erbe wohnorttechnisch aufhalten.

Die RA sind schon entsprechend präpariert auf die neue VO, meiner Erfahrung nach.

http://www.successions-europe.eu/de/home
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 134:DE:PDF
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nurgis
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von nurgis »

Hallo,

habt Ihr gehört/gelesen das neue Urteil vom Mittwoch von dem Europäischen Gerichtshof ?

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, das die Gleichstellung von Residenten und Nichtresidenten in Erbschaftsfällen in Spanien unzulässig ist, weil diskriminierend. Die spanische Vorgehensweise verstosse gegen die Freizügigkeit.Die Einwende Spaniens, so mehr Kontrolle gegen Steuerhinterziehung zu haben, schmetterte das EU-Gericht ab.
Gegen das Urteil ist kein Einspruch mehr möglich.Spanien muß sich an das EU-Recht halten.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
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Montemar
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Montemar »

nurgis hat geschrieben: habt Ihr gehört/gelesen das neue Urteil vom Mittwoch von dem Europäischen Gerichtshof ?
Ja habe ich und es war auch nicht anders zu erwarten!
…Und Deutsche können in Spanien angefallene Erbschaft- und Schenkungsteuer zurückfordern, denn es darf davon ausgegangen werden, daß die entsprechenden spanischen Gesetze umgehend geändert werden. Allerdings kann nun unter gewissen Voraussetzungen die zu viel gezahlte spanische Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zurückverlangt werden. Eine Rückzahlung ist allerdings ausgeschlossen, wenn seit dem Erbfall bzw. der Schenkung oder der Steuerzahlung mehr als 4 Jahre vergangen sind. Daher sollten Betroffene, sofort einen Antrag auf Rückerstattung stellen...

Hier das Urteil in spanisch und französisch
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Atze
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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....

Beitrag von Atze »

Atze ist in diesem Gebiet etwas mental schwerfällig.
Ich gehe davon aus, dass es sich um die Bevorzugung von Residenten gegenüber Nichtresidenten handelt, da die Residenten in der 1. und 2. Steuerklasse in vielen Regionen eine Erbschaftssteuerermäßigung von bis zu 99% erhalten.
Wenn es nur das ist, haben wir nichts davon, da es sich bei uns ja um eine Erbschaft zwischen Geschwistern (3.Grades) handelte, bei der auch Spanier keinen "Rabatt" bekommen.

Aber ansonsten: Eine erfreuliche Nachricht.
LG Atze
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