@ Baufred,
... zumindest was den Abschnitt zur Besteuerung der selbstgenutzten Immobilie - auch bei Vermietung - betrifft, gibts hier einige Erläuterungen :
http://www.consultingdms.com/de/von-nic ... immobilie/
Hier aus Ausschnitt daraus:
"Ist eine Immobilie lediglich zeitweise während eines Jahres vermietet und steht dem Eigentümer für die verbleibende Zeit des Jahres zur Eigennutzung zur Verfügung, so müssen zwei verscheidene Steuern gezahlt werden: zum einen die Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen (wie oben beschrieben) und die Steuer auf ein fiktives Einkommen bei Eigennutzung."
Der Bericht sagt doch aber auch aus, dass bei zeitweiliger Vermietung die fiktive Vermietungssteuer dann auch anteilig gequotelt wird?
Und ich würde fast annehmen, dass nach Abzug aller dort aufgeführten abzugsfähigen Kosten, die reale Vermietungssteuer geringer ausfallen kann (wenn man es geschickt anstellt) als die pauschale Steuer?
(Abnutzung, Grundsteuer, Müllbeseitigungskosten, Beiträge zur Eigentümergemeinschaft, Unterhaltungskosten, Zinsen für die Finanzierung der Immobilie oder Reparaturen, etc.)
D.h. wenn man vermietet könnte die Steuer, nach abzugfähigen Kosten geringer ausfallen als wenn man nicht vermietet und die fiktive Steuer entrichtet?
Kann dazu jemand was sagen?