Sorry Geldfluss ist massgebend
dt. Abfindung - sp. Steuer?
- hundetraudl
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Re: dt. Abfindung - sp. Steuer?
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
- hu-ba
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Re: dt. Abfindung - sp. Steuer?
Ich habe die gleiche Situation.
Zuständig will Deutschland sein. Spanien auch. Es greift das Doppelsteuerabkommen, wobei anscheinend Spanien die Fünftelregelung oder eine andere Kappung des Spitzensteuersatzes nicht kennt.
So werden Steuersparmodelle, die für Deutschland gemacht wurden richtig teuer und umständlich.
Achtung auch bei Pensionszusagen, Lebensversicherungen, Hausverkauf aus oder in Deutschland.
Wenn sonst keine Steuerarten vorliegen, ist Neubrandenburg zuständig.
Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 110140
17041 Neubrandenburg
Telefon: +49 395 44222 – 47000
Fax: +49 395 44222 – 47100
Zuständig will Deutschland sein. Spanien auch. Es greift das Doppelsteuerabkommen, wobei anscheinend Spanien die Fünftelregelung oder eine andere Kappung des Spitzensteuersatzes nicht kennt.
So werden Steuersparmodelle, die für Deutschland gemacht wurden richtig teuer und umständlich.
Achtung auch bei Pensionszusagen, Lebensversicherungen, Hausverkauf aus oder in Deutschland.
Wenn sonst keine Steuerarten vorliegen, ist Neubrandenburg zuständig.
Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 110140
17041 Neubrandenburg
Telefon: +49 395 44222 – 47000
Fax: +49 395 44222 – 47100
Grüße
Hubert
Hubert
Re: dt. Abfindung - sp. Steuer?
ich meine es gibt in Spanien bei Abfindungen einen Freibetrag von 180.000 €
Viele Grüße
Uwe
Uwe