Steuer für Grundstück, wenn noch nicht gebaut wurde
Steuer für Grundstück, wenn noch nicht gebaut wurde
Hallo,
Ich bin neu im Forum.
Ich überlege mir ein kleines Grundstück in Spanien zu kaufen. Mein steuerlicher Hauptwohnsitz bleibt die nächsten Jahre noch in Deutschland. Aber ich möchte mir ein Grundstück sichern und dann Schritt für Schritt mit der Planung eines kleines Hauses starten. Dafür würde ich mir auch zwei, drei Jahre Zeit lassen. Nun meine Frage: welche Steuern fallen im Zeitraum an wenn noch nicht gebaut wurde und das Grundstück unverbaut ist. Ich hoffe jemand kann eine Idee dazu geben.
Vielen Dank.
Chris
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Ich überlege mir ein kleines Grundstück in Spanien zu kaufen. Mein steuerlicher Hauptwohnsitz bleibt die nächsten Jahre noch in Deutschland. Aber ich möchte mir ein Grundstück sichern und dann Schritt für Schritt mit der Planung eines kleines Hauses starten. Dafür würde ich mir auch zwei, drei Jahre Zeit lassen. Nun meine Frage: welche Steuern fallen im Zeitraum an wenn noch nicht gebaut wurde und das Grundstück unverbaut ist. Ich hoffe jemand kann eine Idee dazu geben.
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Chris
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Re: Steuer für Grundstück wenn noch nicht gebaut wurde
Ich habe ein Grundstück in Cervera ca.80 000 qm,dafürhabe ich in den 20 jahrendie ich es habe,noch nie Steuern bezahlt.So wie ich es verstanden habe,kosten nur bebaute Grundstücke Geld.
- Florecilla
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Re: Steuer für Grundstück wenn noch nicht gebaut wurde
Hallo Chris,
herzlich willkommen im Forum.
Auch für ein unbebautes Grundstück fällt sowohl die jährliche IBI (Grundsteuer, die durch die Gemeinde erhoben wird) wie auch die Einkommensteuer für Nichtresidenten (Modelo 210) an. Bezugsgröße ist der Katasterwert der Immobilie bzw. des Grundstücks.
herzlich willkommen im Forum.
Auch für ein unbebautes Grundstück fällt sowohl die jährliche IBI (Grundsteuer, die durch die Gemeinde erhoben wird) wie auch die Einkommensteuer für Nichtresidenten (Modelo 210) an. Bezugsgröße ist der Katasterwert der Immobilie bzw. des Grundstücks.
- Florecilla
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Re: Steuer für Grundstück wenn noch nicht gebaut wurde
Das kann man so grundsätzlich nicht sagen. Möglicherweise gibt es Unterschiede, wenn das Grundstück als Bauland ausgewiesen ist oder es sich beispielsweise um landwirtschaftliche Nutzfläche handelt.brigittekoslowski hat geschrieben: ↑Do 28. Apr 2022, 21:03 Ich habe ein Grundstück in Cervera ca.80 000 qm,dafürhabe ich in den 20 jahrendie ich es habe,noch nie Steuern bezahlt.So wie ich es verstanden habe,kosten nur bebaute Grundstücke Geld.
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Re: Steuer für Grundstück wenn noch nicht gebaut wurde
Ich zahle für ein erschlossenes Grundstück in San Fulgencio Urb. IBI Grundsteuer - ohne Haus.
Da man es nicht zum Wohnen nutzen kann, muss ich keine 210er zahlen - sagt der Steuerberater.
Nebenbei: als Resident muss man für alle Häuser, die man neben seiner Wohnadresse hat, auch diese Steuer zahlen
2021 ist mein 1. RESIDENT Jahr, ich weiß noch nicht auf welchem Formular.
Da man es nicht zum Wohnen nutzen kann, muss ich keine 210er zahlen - sagt der Steuerberater.
Nebenbei: als Resident muss man für alle Häuser, die man neben seiner Wohnadresse hat, auch diese Steuer zahlen
2021 ist mein 1. RESIDENT Jahr, ich weiß noch nicht auf welchem Formular.
Grüße
Hubert
Hubert
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Re: Steuer für Grundstück wenn noch nicht gebaut wurde
Genau das hat unser „alter“ Steuerberater auch gesagt, der neue sieht das anders. Dem habe ich versucht zu widersprechen - bis er mir das entsprechende Merkblatt vorlegte. Und jetzt entstaube ich mal meine Emailpostfächer und schaue, ob ich das Pamphlet noch finde.
- Florecilla
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Re: Steuer für Grundstück wenn noch nicht gebaut wurde
Ich kann das Dokument leider nicht hochladen, aber beim melde-/steuerpflichtigen Besitz heißt es:
"Las personas fisicas, por la renta imputada de bienes inmuebles urbanos."
Beim Grundbesitz wird hier nicht unterschieden zwischen bebaut und unbebaut.
Vielleicht hat der Steuerberater damit einen Ermessensspielraum
"Las personas fisicas, por la renta imputada de bienes inmuebles urbanos."
Beim Grundbesitz wird hier nicht unterschieden zwischen bebaut und unbebaut.
Vielleicht hat der Steuerberater damit einen Ermessensspielraum
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Re: Steuer für Grundstück wenn noch nicht gebaut wurde
Bei einem Steuerberater "mit Ermessenspielraum" würde ich äußerst vorsichtig sein.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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- Florecilla
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Re: Steuer für Grundstück wenn noch nicht gebaut wurde
Definitiv!
Klar, wer zahlt schon gerne Steuern, vor allem, wenn es sich laut Aussage eines Fachmanns vermeiden lässt, aber ich würde mich in keinem Land - vor allem außerhalb Deutschlands - der Gefahr der Verfolgung durch Finanzbehörden aussetzen.
Klar, wer zahlt schon gerne Steuern, vor allem, wenn es sich laut Aussage eines Fachmanns vermeiden lässt, aber ich würde mich in keinem Land - vor allem außerhalb Deutschlands - der Gefahr der Verfolgung durch Finanzbehörden aussetzen.
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Re: Steuer für Grundstück wenn noch nicht gebaut wurde
Das verstehe ich jetzt nicht,beim Rathaus haben sie mir gesagt,das Grundstück kann geteilt werden und mit 7 Häusern bebaut werden.Solange es so ist wie jetzt,kostet es nix