Deutsches Auto in Spanien nutzen

ITV, Führerschein, Versicherungen, Strafe, Kennzeichen
brigittekoslowski
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen

Beitrag von brigittekoslowski »

Wenn ich es nicht nach Deutschland geschafft habe war ich beim ITV,allein zu meiner Sicherheit,Man kann sich aber auch als URLAUBER ein spanisches Auto zulegen,Ist eigentlich praktischer,als ewig die Fahrerei
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sonnenanbeter
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen

Beitrag von sonnenanbeter »

haSienda hat geschrieben: Mo 8. Nov 2021, 16:58[...] Eine abgelaufene Hauptuntersuchung darf im Ausland NICHT geahndet werden. [...]
Sunwind hat geschrieben: [...] Immerhin kann lt. einigen Quellen (zB. Allianz) ja auch die span. Polizei nichts gegen die Überschreitung des TÜV Termin unternehmen. [...]
Und wenn es dann doch passiert ?
Einspruch / Widerspruch, Rechtsanwalt suchen, Kosten ohne Ende, monatelanger Rechtsstreit mit offenem Ende und blankliegende Nerven.
Sunwind hat geschrieben:[...] Mir geht es nur darum mir die TÜV Termine in D mit dem damit verbundenen Aufwand zu sparen. [...]
Dann fahre doch ganz einfach zum spanischen ITV und der Drops ist gelutscht, zumindest für Spanien. Nicht umsonst weist die Allianz ja auch darauf hin:
"Es kann aber sein, dass stattdessen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle notwendig wird."
Gruss
Herbert

Lebensstandard ist der Versuch, sich heute das zu leisten, für was man auch in zehn Jahren kein Geld haben wird.
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chris
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen

Beitrag von chris »

sonnenanbeter hat geschrieben: Di 9. Nov 2021, 14:41
Sunwind hat geschrieben: [...] Immerhin kann lt. einigen Quellen (zB. Allianz) ja auch die span. Polizei nichts gegen die Überschreitung des TÜV Termin unternehmen. [...]
Und wenn es dann doch passiert ?

Das wäre auch mein Gedanke. Es ist hinreichend bekannt, dass oftmals reine Willkür herrscht, weil die Gesetzeshüter nicht immer die aktuelle Rechtslage kennen, dies aber trotzdem glauben und deswegen keine Diskussionen zulassen.

Denen ist es im Einzelfall dann auch egal, was die Allianz sagt. Das Auto wird uU sofort am Ort des Geschehens stillgelegt, abgeschleppt und kostenpflichtig verwahrt. Ggf entsprechendes Verfahren gegen den Fahrzeughalter bzw -führer, der dann beim Anwalt Rat sucht.

Da finde ich die Option spanische ITV allemal smarter.
Saludos,
Chris
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Frank_Berlin
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen

Beitrag von Frank_Berlin »

... die Diskussion, ob man auch die HU bei einem in Spanien genutzten Fahrzeug länger als die gesetzlichen 24 Monate hinauszögern sollte, wurde bereits in anderen Beiträgen geführt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der Versicherungsschutz. Der entfällt zwar nicht grundsätzlich, wenn die HU abgelaufen ist Aber die Nachweispflicht, dass das Fahrzeug vor dem Unfall verkehrssicher war, dürfte sich zu Lasten des Halters/Versicherungsnehmers umdrehen. Und genau das kann sehr schwierig werden, z. B. wenn z. B. das Fahrzeug bei dem Unfall beschädigt/zerstört wird. Wie weise ich der Versicherung nach, dass die oben genannte Beleuchtung funktionstüchtig war, wenn von den Scheinwerfern nur noch ein paar Splitter übrig sind?
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dksoft
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen

Beitrag von dksoft »

Ich würde gerne noch einmal auf das ursprüngliche Thema und gleich die zweite Antwort zurück kommen:
Florecilla hat geschrieben: So 7. Nov 2021, 16:39 Folgendes habe ich dazu gefunden:

Laut Richtlinie des Rates der EU vom 28. März 1983 gewähren "die Mitgliedstaaten bei der vorübergehenden Einfuhr von Straßen-Kraftfahrzeugen - ......aus einem Mitgliedstaat eine Befreiung von Umsatzsteuern, Sonderverbrauchsteuern und sonstigen Verbrauchsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr von Personenfahrzeugen .....je Zwölfmonatszeitraum für höchstens sechs Monate mit oder ohne Unterbrechung unter folgenden Bedingungen: a) Die Privatperson, die diese Gegenstände einführt, muss aa) ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, bb) diese Verkehrsmittel zur privaten Nutzung gebrauchen."

Demnach ist ein Verbleib länger als 6 Monate also nicht nur in Spanien, sondern allen EU-Staaten nicht zulässig, wenn das Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen ist.
Würdet ihr es so interpretieren, dass ein zugelassenes Fahrzeug max. 6 Monate verbleiben darf, aber ein abgemeldetes Fahrzeug hiervon nicht betroffen ist?

Die Frage zielt darauf aus, dass man das Fahrzeug in der Zeit abmeldet, in der man es nicht nutzt. In meinem Fall sind wir nicht durchgängig in Spanien. Das Vorgehen ändert nichts an der HU/AU. Es legalisiert lediglich die Nutzung.
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Sunwind
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen

Beitrag von Sunwind »

Frank_Berlin hat geschrieben: Di 9. Nov 2021, 18:12 ... die Diskussion, ob man auch die HU bei einem in Spanien genutzten Fahrzeug länger als die gesetzlichen 24 Monate hinauszögern sollte, wurde bereits in anderen Beiträgen geführt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der Versicherungsschutz. Der entfällt zwar nicht grundsätzlich, wenn die HU abgelaufen ist Aber die Nachweispflicht, dass das Fahrzeug vor dem Unfall verkehrssicher war, dürfte sich zu Lasten des Halters/Versicherungsnehmers umdrehen. Und genau das kann sehr schwierig werden, z. B. wenn z. B. das Fahrzeug bei dem Unfall beschädigt/zerstört wird. Wie weise ich der Versicherung nach, dass die oben genannte Beleuchtung funktionstüchtig war, wenn von den Scheinwerfern nur noch ein paar Splitter übrig sind?
Wie ich bereits geschrieben habe ist die Beweislast umgekehrt. Die Versicherung muß nachweisen das der Unfall ursächlich auf einen Mangel zurückzuführen ist der bei einer TÜV Hauptuntersuchung hätte gefunden werden können.

Gruß Sunwind
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hundetraudl
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen

Beitrag von hundetraudl »

Was soll dieses diskutieren. Die Gesetzeslage ist doch absolut klar, also sollte sich doch jeder selbst entscheiden, ob er sich daran hält und wenn es schief läuft, bitte nicht jammern. :-o
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
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Sunwind
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen

Beitrag von Sunwind »

chris hat geschrieben: Di 9. Nov 2021, 17:22
sonnenanbeter hat geschrieben: Di 9. Nov 2021, 14:41
Sunwind hat geschrieben: [...] Immerhin kann lt. einigen Quellen (zB. Allianz) ja auch die span. Polizei nichts gegen die Überschreitung des TÜV Termin unternehmen. [...]
Und wenn es dann doch passiert ?

Das wäre auch mein Gedanke. Es ist hinreichend bekannt, dass oftmals reine Willkür herrscht, weil die Gesetzeshüter nicht immer die aktuelle Rechtslage kennen, dies aber trotzdem glauben und deswegen keine Diskussionen zulassen.

Denen ist es im Einzelfall dann auch egal, was die Allianz sagt. Das Auto wird uU sofort am Ort des Geschehens stillgelegt, abgeschleppt und kostenpflichtig verwahrt. Ggf entsprechendes Verfahren gegen den Fahrzeughalter bzw -führer, der dann beim Anwalt Rat sucht.

Da finde ich die Option spanische ITV allemal smarter.
Das mit der Willkür der Gesetzesvertreter ist natürlich ein grundsätzliches Problem.
Interessant finde ich die Option mit dem spanischen ITV.
Kann man wirklich ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug beim spanischen ITV vorführen und ein Prüfprotokol erhalten??

Gruß Sunwind
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen

Beitrag von Sunwind »

hundetraudl hat geschrieben: Di 9. Nov 2021, 19:44 Was soll dieses diskutieren. Die Gesetzeslage ist doch absolut klar, also sollte sich doch jeder selbst entscheiden, ob er sich daran hält und wenn es schief läuft, bitte nicht jammern. :-o
Das ist eben augenscheinlich nicht so!!!

Richtig ist natürlich das jeder selbst entscheiden sollte.

Sonst ist der Beitrag aber nicht wirklich zielführend.

Gruß Sunwind
brigittekoslowski
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Re: Deutsches Auto in Spanien nutzen

Beitrag von brigittekoslowski »

@Sunwind,habe ich schon 3x gemacht,gab nie ein Problem.
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