Hauskauf: Frage zu Passus in nota simple
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Hauskauf: Frage zu Passus in nota simple
Hallo,
wir interessieren uns für ein Haus und in der Nota Simple steht: "Limitaciones del 207 de la L.H. si bien se encuentra sujeta a las limitaciones del articulo 207 de la ley hipotecaria, segun consta en la inscription" ...(und dann Datum und Aktennumer oder so).
Ich habe das schon gegoogelt es aber nicht so ganz verstanden. Sagt Euch das was?
Danke vielmals!
wir interessieren uns für ein Haus und in der Nota Simple steht: "Limitaciones del 207 de la L.H. si bien se encuentra sujeta a las limitaciones del articulo 207 de la ley hipotecaria, segun consta en la inscription" ...(und dann Datum und Aktennumer oder so).
Ich habe das schon gegoogelt es aber nicht so ganz verstanden. Sagt Euch das was?
Danke vielmals!
Re: Hauskauf: Frage zu Passus in nota simple
Das sagt Google:CitroenC15 hat geschrieben: ↑Mo 10. Mai 2021, 20:09 Hallo,
wir interessieren uns für ein Haus und in der Nota Simple steht: "Limitaciones del 207 de la L.H. si bien se encuentra sujeta a las limitaciones del articulo 207 de la ley hipotecaria, segun consta en la inscription" ...(und dann Datum und Aktennumer oder so).
Ich habe das schon gegoogelt es aber nicht so ganz verstanden. Sagt Euch das was?
Danke vielmals!
La advertencia del artículo 207 de la ley hipotecaria, está para advertir del hecho de que durante dos años, existe la posibilidad de que alguien reclame a propiedad de la finca y por tanto tiene preferencia a cualquier acto jurídico firmado anteriormente.
Mit anderen Worten: wenn die Liegenschaft veräußert wird, können während einer Zeit von zwei Jahren ab Verkauf bestimmte Personen ein Vorkaufsrecht geltend machen, wodurch der Kaufvertrag nichtig werden würde.
Genaue Auskunft kann ein Rechtsbeistand geben, denn der ganze juristische Akt ist außerhalb meiner fachlichen Kompetenzen.
Saludos,
Chris
Chris
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Re: Hauskauf: Frage zu Passus in nota simple
.... was ganz besonders bei Unterverbriefungen problematisch wird. Ich empfehle, vom Verkäufer Verzichterklärungen der evtl. Berechtigten beizubringen, die sind ihm nämlich bekannt. Bei falschen oder unvollständigen Amgaben bist Du auf der sicheren Seite. Der Notar sollte in jedem Fall Dir bestellt werden.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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Re: Hauskauf: Frage zu Passus in nota simple
Vielen Dank schonmal!! Eine Rückfrage: woher ist dem Verkäufer die Person bekannt, bzw. woher kann er diese Info bekommen?
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Re: Hauskauf: Frage zu Passus in nota simple
Es handelt sich dabei vornehmlich um Anrainer und/oder Mieter/Pächter oder auch nicht im Grundbuch eingetragene Nutzer und Rechteinhaber z.B. des Luftraumes, Grundwasserrechte u.a.m., schwer zu sagen ohne alle Einzelheiten zu kennen.
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- simpatizante
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Re: Hauskauf: Frage zu Passus in nota simple
Danke vielmals!
So wie ich das jetzt verstehe, kommt dieser Passus auch dann zum Einsatz, wenn das Haus zum ersten Mal verkauft und dadurch dann zum ersten Mal ins Grundbuch eingetragen wurde und lässt eine Frist (ich glaube 2 Jahre), damit Leute einen Anspruch auf das Grundstück erheben können, die meinen diesen zu haben. Also muss es nicht unbedingt jemanden geben, der tatsächlich einen Anspruch hat oder erhebt.
So wie ich das jetzt verstehe, kommt dieser Passus auch dann zum Einsatz, wenn das Haus zum ersten Mal verkauft und dadurch dann zum ersten Mal ins Grundbuch eingetragen wurde und lässt eine Frist (ich glaube 2 Jahre), damit Leute einen Anspruch auf das Grundstück erheben können, die meinen diesen zu haben. Also muss es nicht unbedingt jemanden geben, der tatsächlich einen Anspruch hat oder erhebt.