Aufenthaltsrechtliche Fragen / Schulanmeldung
Aufenthaltsrechtliche Fragen / Schulanmeldung
Hallo zusammen,
da mich meine eigenen Recherchen noch nicht so weit gebracht haben bzw. ich noch ein paar "offizielle" Antworten abwarte, würde ich gerne Eure Erfahrungen abfragen
Und zwar geht es um einige aufenthaltsrechtliche Fragestellungen. Vielleicht hat ja jemand eigene Erfahrungen oder Tipps, wie man das am besten anstellt.
Vorab: wir sind eine kleine Familie, unsere Tochter wird zum geplanten Auswanderungszeitpunkt ca. 3 Jahre alt sein (Mitte/Ende 2022), und soll auch direkt dort eingeschult werden. Ich werde dann voraussichtlich Teilzeit in DE angestellt sein.
Nun die Fragen:
1. Wenn wir in Deutschland gemeldet bleiben für die Anfangszeit (einfach aus Sicherheits- und Einfachheitsgründen wie z.B. Leasing Auto mitnehmen usw.), geht das dann mit der Einschulung meines Kindes problemlos? Oder muss man da bestimmte Formalitäten erfüllen?
2. Wenn wir vorerst in Deutschland gemeldet bleiben, müssen wir dann theoretisch alle 3 Monate zurück oder wie genau wird das konkret geregelt / überwacht?
3. Mein Freund ist ein EU-Bürger, was genau gilt für ihn, falls wir uns direkt ummelden? Gibt es besondere Auflagen für Nicht-EU Bürger?
Wir sind momentan nicht verheiratet.
Bei Fragen, sehr gerne fragen.
Liebe Grüße
da mich meine eigenen Recherchen noch nicht so weit gebracht haben bzw. ich noch ein paar "offizielle" Antworten abwarte, würde ich gerne Eure Erfahrungen abfragen
Und zwar geht es um einige aufenthaltsrechtliche Fragestellungen. Vielleicht hat ja jemand eigene Erfahrungen oder Tipps, wie man das am besten anstellt.
Vorab: wir sind eine kleine Familie, unsere Tochter wird zum geplanten Auswanderungszeitpunkt ca. 3 Jahre alt sein (Mitte/Ende 2022), und soll auch direkt dort eingeschult werden. Ich werde dann voraussichtlich Teilzeit in DE angestellt sein.
Nun die Fragen:
1. Wenn wir in Deutschland gemeldet bleiben für die Anfangszeit (einfach aus Sicherheits- und Einfachheitsgründen wie z.B. Leasing Auto mitnehmen usw.), geht das dann mit der Einschulung meines Kindes problemlos? Oder muss man da bestimmte Formalitäten erfüllen?
2. Wenn wir vorerst in Deutschland gemeldet bleiben, müssen wir dann theoretisch alle 3 Monate zurück oder wie genau wird das konkret geregelt / überwacht?
3. Mein Freund ist ein EU-Bürger, was genau gilt für ihn, falls wir uns direkt ummelden? Gibt es besondere Auflagen für Nicht-EU Bürger?
Wir sind momentan nicht verheiratet.
Bei Fragen, sehr gerne fragen.
Liebe Grüße
- chupacabra
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Re: Aufenthaltsrechtliche Fragen / Schulanmeldung
ad 1: Hast du einmal geprüft, ob nicht vor allem eine gesetzliche Schulpflicht in dem Land besteht, in dem ihr offiziell gemeldet seit?
Saludos chupacabra
Re: Aufenthaltsrechtliche Fragen / Schulanmeldung
Ja natürlich besteht das in DE, aber nicht so früh wie in Spanien (ab 3).chupacabra hat geschrieben: ↑Sa 20. Feb 2021, 14:49 ad 1: Hast du einmal geprüft, ob nicht vor allem eine gesetzliche Schulpflicht in dem Land besteht, in dem ihr offiziell gemeldet seit?
Verstehe aber nicht so ganz worauf mich das bringen soll?
- chupacabra
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Re: Aufenthaltsrechtliche Fragen / Schulanmeldung
Nun, der Gedanke war, dass ihr ein Problem mit der Schulpflicht in DE hättet, wenn ihr dort noch gemeldet seid, aber schon in Spanien lebt. ... habe überlesen, dass es um dieses Alter geht.
Saludos chupacabra
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Re: Aufenthaltsrechtliche Fragen / Schulanmeldung
Die span. Verfassung garantiert eine kostenlose Grundschul-Ausbildung, aber um das wo, wie und wann muß sich jeder selbst kümmern und das ist gar nicht so einfach. Die Einrichtungen sind kaum ausreichend, und um einen Platz zu ergattern ist Frühaufstehen angesagt. Neben den öffentlichen und kostenlosen gibt es zahlreiche (bezuschußte) halböffentliche und unabhängige private Schulen, letztere verlangen was sich nicht jeder leisten kann, aber das Bildungsniveau ist entsprechend. Am besten in der Nachbarschaft herumhören. Auch wenn die Schule kostenlos ist, sind da etliche notwendige Zusatzleistungen (Bücher, Uniform, Einschreibegebühr, Schulbus, Schulspeisung, Lernmaterial usw.) deren Kosten orts- und altersabhängig zwischen durchschnittlich 1.175,- und 6.170,- /Jahr liegen. Das höchste der Gefühle sind die Eliteschulen des Opus Dei, aber auch der Weg zu hohen und höchsten Posten in Politik und Wirtschaft.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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Re: Aufenthaltsrechtliche Fragen / Schulanmeldung
Danke, das mit den Zusatzkosten war ein guter Punkt, der mir so noch nicht bewusst war.Miesepeter hat geschrieben: ↑Sa 20. Feb 2021, 16:51 Die span. Verfassung garantiert eine kostenlose Grundschul-Ausbildung, aber um das wo, wie und wann muß sich jeder selbst kümmern und das ist gar nicht so einfach. Die Einrichtungen sind kaum ausreichend, und um einen Platz zu ergattern ist Frühaufstehen angesagt. Neben den öffentlichen und kostenlosen gibt es zahlreiche (bezuschußte) halböffentliche und unabhängige private Schulen, letztere verlangen was sich nicht jeder leisten kann, aber das Bildungsniveau ist entsprechend. Am besten in der Nachbarschaft herumhören. Auch wenn die Schule kostenlos ist, sind da etliche notwendige Zusatzleistungen (Bücher, Uniform, Einschreibegebühr, Schulbus, Schulspeisung, Lernmaterial usw.) deren Kosten orts- und altersabhängig zwischen durchschnittlich 1.175,- und 6.170,- /Jahr liegen. Das höchste der Gefühle sind die Eliteschulen des Opus Dei, aber auch der Weg zu hohen und höchsten Posten in Politik und Wirtschaft.
Nein, private Schulen kommen für uns geldtechnisch nicht in Frage.
- Oliva B.
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Re: Aufenthaltsrechtliche Fragen / Schulanmeldung
@ MiesepeterMiesepeter hat geschrieben: ↑Sa 20. Feb 2021, 16:51 Die span. Verfassung garantiert eine kostenlose Grundschul-Ausbildung, aber um das wo, wie und wann muß sich jeder selbst kümmern und das ist gar nicht so einfach. Die Einrichtungen sind kaum ausreichend, und um einen Platz zu ergattern ist Frühaufstehen angesagt. Neben den öffentlichen und kostenlosen gibt es zahlreiche (bezuschußte) halböffentliche und unabhängige private Schulen, letztere verlangen was sich nicht jeder leisten kann, aber das Bildungsniveau ist entsprechend. Am besten in der Nachbarschaft herumhören. Auch wenn die Schule kostenlos ist, sind da etliche notwendige Zusatzleistungen (Bücher, Uniform, Einschreibegebühr, Schulbus, Schulspeisung, Lernmaterial usw.) deren Kosten orts- und altersabhängig zwischen durchschnittlich 1.175,- und 6.170,- /Jahr liegen. Das höchste der Gefühle sind die Eliteschulen des Opus Dei, aber auch der Weg zu hohen und höchsten Posten in Politik und Wirtschaft.
Ist das heute auch noch so? Ich mag nicht in Abrede stellen, dass ihr damals, als eure Kinder noch zur Schule gingen, durchaus gute Erfahrungen mit Opus Dei gemacht habt. Es folgt ein Ausschnitt aus einem Artikel des Deutschlandfunks, den ich als seriöse Quelle betrachte. Damals ging es um Kindesraub, ähnlich wie in der DDR….
- „Immer wieder wird der Opus Dei, eine erzkonservative katholische Laienorganisation, mit dem Babyhandel in Verbindung gebracht. Ob zu Recht sei dahingestellt. Fakt ist lediglich, dass der Siegeszug des Opus Dei unter Franco begann, Fakt ist auch, dass jene Ärzte, die während der Diktatur den Gynäkologie-Sektor beherrschten, fast alle dem Opus Die angehörten oder ihm – wie zum Beispiel Dr. Vela – zumindest nahestanden. Noch heute gilt der Laienorden in Spanien mit rund 30.000 Mitgliedern als das mächtigste katholische Netzwerk, mit Einfluss auf Banken, Industrie und vor allem die Politik. Der Opus Dei hat sogar eigene Universitäten in Madrid, Navarra und Barcelona, wer dort studiert hat, kann sicher sein, danach einen guten Job zu bekommen.
Das Opus Dei wurde früher von konservativen Eliten getragen und war in damaligen Zeiten eine Macht im Spanien... - und ist auch bis zum heutigen Tage äußerst umstritten.
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
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Re: Aufenthaltsrechtliche Fragen / Schulanmeldung
Interessierten empfehle ich das Buch "Der Weg" von St. Jose Maria Escrivá de Balaguer, Gründer des Opus Dei.
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Re: Aufenthaltsrechtliche Fragen / Schulanmeldung
Ab dem Jahr, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag feiert, besteht das Angebot der Educación infantil. Es dauert drei Jahre (infantil 3, 4 y 5 años). Die Teilnahme ist freiwillig, allerdings werden dort schon "richtige" Inhalte behandelt, wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Es ist also definitiv kein Kindergarten.Miesepeter hat geschrieben: ↑Sa 20. Feb 2021, 16:51 Die span. Verfassung garantiert eine kostenlose Grundschul-Ausbildung, aber um das wo, wie und wann muß sich jeder selbst kümmern und das ist gar nicht so einfach.
Ab dem Jahr, in dem das Kind seinen sechsten Geburtstag feiert, besteht Schulpflicht. Dieser Zyklus heißt dann Primaria.
Wenn das Kind in Spanien gemeldet ist, muss es also spätestens ab dem sechsten Lebensjahr zur Schule gehen. Ist es hingegen nicht in Spanien gemeldet, dürfte der Besuch einer öffentlichen Schule ggf sogar unmöglich sein.
Hier in Altea ist noch kein Kind ohne Schulplatz geblieben, nur eben nicht immer genau an der Schule, die man sich vielleicht als erste Option gewünscht hat. Die Verteilung der Plätze geht nach einem Punktesystem. Punkte gibt es zum Beispiel für den Einzugsbereich, weitere Geschwister an derselben Schule, Lehrtätigkeit eines Elternteils an der Schule, Behinderungen, etc.
An den Lerninhalten und dem Personal an den öffentlichen Schulen gibt es (wenigsten im Bereich infantil und primaria) übrigens überhaupt nichts auszusetzen, wie ich aus eigener Erfahrung als Familienvater sagen kann. Es sei allerdings direkt auf das Problem der "linguistischen Normalisierung" hingewiesen, wie ironischerweise die Tatsache heißt, dass die spanische Sprache zugunsten der valencianischen Regional"sprache" praktisch vollständig aus dem Schulalltag verdrängt wird. Dieses Phänomen ist in Privatschulen eher untergeordnet, in einigen öffentlichen Bildungseinrichtungen hingegen wird es bis hin zur Gehirnwäsche vertieft.
Saludos,
Chris
Chris