Frage zum Zugewinn bei Scheidung
Frage zum Zugewinn bei Scheidung
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Zugewinn nach Scheidung spanischer ex Eheleute ( in Spanien lebend)
Hier in Deutschland verjährt die Frist nach 3 Jahren nach Scheidung. Wie ist das nach spanischem Gesetzt geregelt? Gibt es auch eine Verjährungsfrist?
Sollte mein Beitrag/Frage hier in falsche Rubrik gelandet sein, bitte verschieben
ich habe eine Frage zum Thema Zugewinn nach Scheidung spanischer ex Eheleute ( in Spanien lebend)
Hier in Deutschland verjährt die Frist nach 3 Jahren nach Scheidung. Wie ist das nach spanischem Gesetzt geregelt? Gibt es auch eine Verjährungsfrist?
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- especialista
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Re: Frage zum Zugewinn bei Scheidung
Es gibt Verjährungsfristen in Abhängigkeit der jeweiligen Umstände und der Anstrengungen, die der Gläubiger zur Eintreibung der ihm zugesprochenen Beträge oder Herausgabe der Güter unternimmt. Ohne mehr Hintergrundinformation kann man hier nur vermuten und herumfabulieren. Jede Aktion des Gläubugers unterbricht die Verjährung.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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Re: Frage zum Zugewinn bei Scheidung
Es handelt sich nicht um Güter sondern um ein Haus. Ist ja nur die Frage ob man noch Anspruch auf diesen Ausgleich hat oder ob er nach XX Jahren schon verjährt ist. Oder hat man da ein lebenslanges Recht darauf dieses noch einzuklagen?
- Oliva B.
- Administratorin u. Moderatorin
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Re: Frage zum Zugewinn bei Scheidung
I
Ich begrüße dich bei uns im Forum FrauLich,
muss dich aber gleich darauf aufmerksam machen, dass hier im Forum zwar rechtliche Fragen diskutiert werden können, doch für verbindliche Auskünfte sind ausschließlich Notare, Steuerberater, Gestorías zuständig. Alles andere wäre unerlaubte Rechtsberatung....
FrauLich hat geschrieben: ↑Di 17. Nov 2020, 19:31 Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Zugewinn nach Scheidung spanischer ex Eheleute ( in Spanien lebend)
Hier in Deutschland verjährt die Frist nach 3 Jahren nach Scheidung. Wie ist das nach spanischem Gesetzt geregelt? Gibt es auch eine Verjährungsfrist?
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Ich begrüße dich bei uns im Forum FrauLich,
muss dich aber gleich darauf aufmerksam machen, dass hier im Forum zwar rechtliche Fragen diskutiert werden können, doch für verbindliche Auskünfte sind ausschließlich Notare, Steuerberater, Gestorías zuständig. Alles andere wäre unerlaubte Rechtsberatung....
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
Elke (Oliva B.)
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Re: Frage zum Zugewinn bei Scheidung
Oh Entschuldigung, daran habe ich nicht gedacht.... Dann lösche mal meinen Beitrag!
- Oliva B.
- Administratorin u. Moderatorin
- Beiträge: 21583
- Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:17
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Re: Frage zum Zugewinn bei Scheidung
Nein, so war meine Antwort nicht gemeint.
Aber wie Miesepeter schon schrieb, ohne nähere Angaben, kann man dir noch nicht einmal einen Tipp geben.
Vielleicht kannst du dich selbst erst einmal etwas ins Thema reinlesen, googel z. B. mal:
Du wirst feststellen, dass die spanische Zugewinngemeinschaft nicht der deutschen entspricht.
Eventuell kommt es auch darauf an, in welcher Autonomen Gemeinschaft das Haus liegt.
Nach Auskunft eines Anwalts, nachlesbar auf
verjähren die Ansprüche auf den Zugewinnausgleich auch in Spanien 3 Jahre nach der Scheidung. Ob das auch für Immobilien gilt, kann ich leider nicht sagen, ich bin auch nicht "vom Fach".
Aber wie Miesepeter schon schrieb, ohne nähere Angaben, kann man dir noch nicht einmal einen Tipp geben.
Vielleicht kannst du dich selbst erst einmal etwas ins Thema reinlesen, googel z. B. mal:
- www.artzlopez.com › sitesPDF
Der eheliche Güterstand - Dr. Artz • López & Col
Du wirst feststellen, dass die spanische Zugewinngemeinschaft nicht der deutschen entspricht.
Eventuell kommt es auch darauf an, in welcher Autonomen Gemeinschaft das Haus liegt.
Nach Auskunft eines Anwalts, nachlesbar auf
verjähren die Ansprüche auf den Zugewinnausgleich auch in Spanien 3 Jahre nach der Scheidung. Ob das auch für Immobilien gilt, kann ich leider nicht sagen, ich bin auch nicht "vom Fach".
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
Re: Frage zum Zugewinn bei Scheidung
Dankeschön! Ich habe auch schon diverse Seiten gelesen und bei dieser Suche bin ich auf dieses Forum gestoßen, hier wurde schon Mal das Thema Scheidung diskutiert.( Laut Google)
Ich wollte wirklich nur einen Tipp.
Liebe Grüße aus dem Münsterland
Ich wollte wirklich nur einen Tipp.
Liebe Grüße aus dem Münsterland