Austausch der Finanzämter D - ES funktioniert

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
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Kiebitz
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Austausch der Finanzämter D - ES funktioniert

Beitrag von Kiebitz »

Ich bin Resident. Mache pünktlich und ehrlich, zum Glück, meine Steuererklärung.

Heute ein Einschreiben der Agencia Tributaria. Zu meiner Erklärung 2015 will man innerhalb von 10 Tagen eine Erklärung von mir. Alles an den Steuerberater gegeben. So weit, so gut. Er wird es regeln, wird mich aber was kosten. Übersetzungen und Einreichen von Schreiben.

Um so überraschter war ich, wie mir mein Berater mitteilte, dass sich diese Schreiben häufen. Also, nicht überrascht sein oder zu sicher fühlen. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie sind gestartet. Und man geht weit zurück. Der Austausch zwischen den Finanzämtern funktioniert.
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Xanaron
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Re: Austausch der Finanzämter D - ES funktioniert

Beitrag von Xanaron »

Kiebitz hat geschrieben: Di 24. Sep 2019, 18:54 Ich bin Resident. Mache pünktlich und ehrlich, zum Glück, meine Steuererklärung.

Heute ein Einschreiben der Agencia Tributaria. Zu meiner Erklärung 2015 will man innerhalb von 10 Tagen eine Erklärung von mir. Alles an den Steuerberater gegeben. So weit, so gut. Er wird es regeln, wird mich aber was kosten. Übersetzungen und Einreichen von Schreiben.

Um so überraschter war ich, wie mir mein Berater mitteilte, dass sich diese Schreiben häufen. Also, nicht überrascht sein oder zu sicher fühlen. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie sind gestartet. Und man geht weit zurück. Der Austausch zwischen den Finanzämtern funktioniert.
Wie ist der Titel zu verstehen. Weshalb hat die Mitteilung der Agencia mit D zu tun? Bezahlst Du die Steuern in D? Und weshalb 2015?

Nebenbei, die Finanzämter resp. das Finanzministerium werden wohl mit den Gerichtsfällen in Sachen Modelo 720 in nächster Zeit genug zu tun haben....... :-? Vielleicht lassen sie dann unsinnige Nachfragen bei unbescholtenen Steuerzahlern. Es kann sein, dass die Gerichtskosten, welche dann vielfach auf das Finanzamt (ergo Steuerzahler...) zurück fallen, höher sind, als das geforderte "Strafgeld". Besonders wenn dann auch noch Schadenersatzforderungen ins Finanzamthaus anstehen.

Interessanter Artikel in El país vom 23.8.
TITEL:
Hacienda sanciona a 5.000 contribuyentes por no declarar los bienes en el extranjero o hacerlo tarde
La Agencia Tributaria continúa aplicando el controvertido modelo 720 por el que Bruselas va a denunciar a España
georg.vt
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Re: Austausch der Finanzämter D - ES funktioniert

Beitrag von georg.vt »

Aber man kann doch seine Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg machen. Da hat man ja die Möglichkeit den Altersfreibetrag geltend machen und so man eine Behinderung von 50% hat diesen Freibetrag auch geltend machen.
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Kiebitz
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Re: Austausch der Finanzämter D - ES funktioniert

Beitrag von Kiebitz »

In meinem Fall unterrichtet ein Unternehmen automatisch das deutsche FA jedes Jahr über meine Einnahmen. Das deutsche FA kann damit nichts anfangen weil ich in Spanien meine Steuern bezahle.
Das Deutsche FA hat dann offensichtlich die Informationen an das spanische FA weitergeleitet. Die Information stammt aus dem Frühjahr 2016.
Die Einnahmen können u.A. aus Versicherungs- Leistungen bestehen.
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Re: Austausch der Finanzämter D - ES funktioniert

Beitrag von Xanaron »

Kiebitz hat geschrieben: Mi 25. Sep 2019, 09:48 In meinem Fall unterrichtet ein Unternehmen automatisch das deutsche FA jedes Jahr über meine Einnahmen. Das deutsche FA kann damit nichts anfangen weil ich in Spanien meine Steuern bezahle.
Das Deutsche FA hat dann offensichtlich die Informationen an das spanische FA weitergeleitet. Die Information stammt aus dem Frühjahr 2016.
Die Einnahmen können u.A. aus Versicherungs- Leistungen bestehen.
Der AIA funktioniert nur über Finanzinstitute, nicht über "Firmen". Weshalb "ein Unternehmen" (ich gehe davon aus, dass es sich nicht um eine Bank handelt) das D FA über DEINE Einnahmen unterrichten soll, ist schleierhaft. Und wohl als Datenmissbrauch sogar in E strafbar ?
Weshalb das D FA dann diese Daten von D nach ES senden soll, obwohl es sich um nicht relevante Privatdaten handelt, ist genauso schleierhaft.

Entschuldige meine Unwissenheit. Aber der Fall ist echt interessant. WER schickt da WEM Daten eines Dritten, die absolut privat sind. Welche Rechtsgrundlage wird da angeführt. Weshalb keine Info an den Dateninhaber (also Dich)? Es gibt ein Auskunftsrecht. Was sagt Dein Rechtsberater eigentlich zu der ganzen Sache?

Ich könnte mir vorstellen, dass es da noch einige Interessenten hier im Forum gibt, an der Auflösung dieses Rätsels.
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Kiebitz
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Re: Austausch der Finanzämter D - ES funktioniert

Beitrag von Kiebitz »

Das Schreiben des deutschen Unternehmens an das FA D ist bereits übersetzt und in Denia FA eingereicht worden.
Damit ist die Sache vom Tisch, wenigstens für mich.
Versicherungen machen z. B. Meldungen an das FA über Rentenzahlungen.
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Re: Austausch der Finanzämter D - ES funktioniert

Beitrag von Xanaron »

Kiebitz hat geschrieben: Do 26. Sep 2019, 12:12 Das Schreiben des deutschen Unternehmens an das FA D ist bereits übersetzt und in Denia FA eingereicht worden.
Damit ist die Sache vom Tisch, wenigstens für mich.
Versicherungen machen z. B. Meldungen an das FA über Rentenzahlungen.
Ja, Versicherungen = Finanzinstitute. Können möglicherweise zum AIA gehören. Ich meine allerdings, es betrifft nur Banken (?). Aber "Unternehmen"(z.B. Maschinenbauer, Maler, Metzger.....) die haben gar nichts zu melden. Nicht einmal, wenn sie Einkommen direkt an Dich (in bar z.B.) auszahlen. Da bist bestenfalls Du verpflichtet, diese Einnahmen beim FA in Spanien anzugeben. Wenn Du es nicht tust (und nicht auf ein Konto einzahlst) dann kannst Du klemmen, sofern Du das Risiko eingehen willst. Bargeld ist nicht umsonst so beliebt, ausser bei Banken und FA's natürlich ;)
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Re: Austausch der Finanzämter D - ES funktioniert

Beitrag von Oliva B. »

Xanaron hat geschrieben: Do 26. Sep 2019, 11:58 Der AIA funktioniert nur über Finanzinstitute, nicht über "Firmen". Weshalb "ein Unternehmen" (ich gehe davon aus, dass es sich nicht um eine Bank handelt) das D FA über DEINE Einnahmen unterrichten soll, ist schleierhaft. Und wohl als Datenmissbrauch sogar in E strafbar ?
Weshalb das D FA dann diese Daten von D nach ES senden soll, obwohl es sich um nicht relevante Privatdaten handelt, ist genauso schleierhaft.

Entschuldige meine Unwissenheit. Aber der Fall ist echt interessant. WER schickt da WEM Daten eines Dritten, die absolut privat sind. Welche Rechtsgrundlage wird da angeführt. Weshalb keine Info an den Dateninhaber (also Dich)? Es gibt ein Auskunftsrecht. Was sagt Dein Rechtsberater eigentlich zu der ganzen Sache?

Ich könnte mir vorstellen, dass es da noch einige Interessenten hier im Forum gibt, an der Auflösung dieses Rätsels.
Ich verstehe deine Frage nicht ganz, Xanaron. Was sind für dich "nicht relevante Privatdaten"? Vielleicht habe ich dich aber auch missverstanden. :?
Zitat:
  • "Der AIA-Standard führt zu einer systematische und periodischen Übermittlung von Informationen eines Steuerpflichtigen mit Vermögenswerten beziehungsweise Einkünften in einem Staat an den Wohnsitzstaat. Hierzu werden die Informationen über Kontoinhaber und Konto von den Banken an die nationalen Steuerbehörden mitgeteilt. In einem weiteren Schritt tauschen diese die Informationen dann mit den Steuerbehörden der anderen teilnehmenden Länder aus." Quelle
Betroffen sind also in unserem Fall Residenten in Spanien, die ihre Einkünfte in anderen Ländern generieren.
  • "Im Rahmen des AIA erheben alle in einem Vertragsstaat ansässigen Finanzinstitute Daten über bei ihnen geführte Konten von Berechtigten, die in einem anderen Vertragsstaat ansässig sind. Zu den erhobenen Daten gehören persönliche Angaben, Steuer- und Kontonummern, die Jahressalden der jeweiligen Konten und alle diesen Konten je Jahr gutgeschriebenen Erträge."
    Auszug aus dem Artikel
    Internationaler Datenaustausch in Steuersachen: eine Revolution steht vor der Tür
    von 2017.
Zu den möglichen Erträgen gehören Einkünfte und Vergütungen aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Aufsichtsratsvergütungen, Lebensversicherungen etc., aber auch Zinsen, Depot- und Kontostände, die dann von den deutschen Finanzbeamten an ihre Amtskollegen in Spanien gemeldet werden..

Daten wie Einkünfte, Name, Kontonummer sind weder geheim und noch privat, sondern sie werden von verschiedenen Seiten dem Finanzamt übermittelt. Siehe Der gläserne Steuerzahler.

Du schreibst:
Weshalb keine Info an den Dateninhaber (also Dich)? Es gibt ein Auskunftsrecht.
In diesem Fall offensichtlich nicht, denn in dem o. a. Handelsblatt-Artikel steht:
  • "Der AIA bietet der Finanzverwaltung ein Kontrollinstrument, ohne dass der Steuerpflichtige Kenntnis von den über ihn ausgetauschten Kontendaten erhält."
Xanaron
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Re: Austausch der Finanzämter D - ES funktioniert

Beitrag von Xanaron »

Ich präzisiere gerne:

kiebitz schreibt von Unternehmen. Da für mich "Unternehmen" nicht gleich "Bank", gehe ich davon aus, dass die bewussten Daten von einer Firma weiter geleitet wurden. Was m.E. gegen Datenschutzbestimmungen verstossen würde.

Sollte es sich um eine Bank handeln, dann ist klar, dass diese die Kontoinformationen auf Grund des AIA als Saldi weiter geleitet hat, da der Kontoinhaber ja in einem anderen Staat steuerpflichtig ist. Dazu auch die Daten über Zinseinnahmen, die Daten über verkaufte Wertschriften (als 1 Saldo aller Verkäufe zusammen), Daten über Dividenden usw.

Wichtig ist zu wissen, dass keine Negativzahlen geliefert werden. Konti mit Minus-Saldo werden mit 0 oder gar nicht erwähnt.
Auch die Anlagesaldi (Aktien, Obligationen usw.) werden nicht verrechnet dargestellt. Also wenn jemand mit seinen Aktien Verluste eingefahren hat, dann wird trotzdem nur der Verkaufserlöst aufgeführt!! D.h. derjenige, welcher die Steuern ausfüllt muss hier die Einkaufssaldi dagegen rechnen und angeben, sonst bezahlt er Steuern auf Einkommen, das er gar nicht hatte. Bei einer Revision müssen dann natürlich die einzelnen Transaktionen hieb und stichfest nachgewiesen werden können!

Der AIA ist zwar Austausch. Aber es geht nur darum, dass Vermögenswerte die von Kontobesitzern, welche in einem anderen Land steuerpflichtig sind, als das Konto liegt (Auslandbank sozusagen), an das steuereinzugsberechtigte Land geliefert werden. Also so gesehen eben doch nur One-Way. Es handelt sich dabei übrigens um reine Saldi (keine Transaktionen). Dazu natürlich die personenbezogenen Daten, wie Name, Kontonummern usw.

Was das im Bezug auf Doppelbesteuerungsabkommen heisst, entzieht sich meiner Kenntniss. Kann sein, dass dann die Daten in beide Richtungen fliessen müssten, wenn Teile in beiden Ländern zu versteuern sind.

Und zum Auskunftsrecht:
Wenn ich richtig informiert bin, dann gilt EU-weit, dass der Kontoinhaber das Recht hat von der Bank die gelieferten Daten zu verlangen und diese verpflichtet ist, sie ihm zu liefern.
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hundetraudl
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Re: Austausch der Finanzämter D - ES funktioniert

Beitrag von hundetraudl »

Ich frage die gemeldeten Daten für meine Kunden in Deutschland beim Finanzamt ab.
Generell wird folgendes gemeldet:
Rente
Riesterrente
Betriebsrente
Rente einer Lebensversicherung
Auszahlung einer Lebensversicherung ( ab 2005 abgeschlossen)
Arbeitslosengeld und Mutterschaftsgeld
Lohnsteuerbescheinigungen
Krankenkassenprämien

nur als Beispiele genannt
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
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