Krankenkasse für Rückkehrer

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Josefine
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von Josefine »

sol hat geschrieben:Damals war's 2004

auch ein Grund, wieder nach Deutschland zu "fliehen" -damals hätte uns die Barmer nicht mehr aufgenommen,
hätten wir uns in die span. Vers. angemeldet - privat wollten div. Kassen uns nicht haben, da Vorerkrankungen-- >:)
Verstehe ich nicht, @sol.

Ihr habt doch 4 Jahre in Spanien gelebt, als Residenten mit allem drum und dran, wie Du schon mehrfach geschrieben hast.

Wo seid ihr denn die ganzen 4 Jahre versichert gewesen?
In der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung? Oder weiterhin bei der Barmer (mit deutscher Adresse)? Oder in beiden Ländern?

Und plötzlich nach mehr als 4 Jahren hätte Euch die Barmer im Jahr 2004 nicht mehr zurückgenommen? Warum?
Und deshalb seid ihr innerhalb der 4 Jahre zurück? :-?
Gruß Josefine :)
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hundetraudl
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von hundetraudl »

Cozumel hat geschrieben:Nein, Du kannst sagen, Du warst garnicht versichert.
Das glaube ich nicht. Dann musst du dich privat versichern.
Es gilt gesetzlich zu gesetzlich und privat zu privat.
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Kiebitz
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von Kiebitz »

Ein gangbarer Weg: Man meldet sich bei der Spanischen Sozialversicherung an, mit oder ohne ASISA.

Das ist zu einem recht geringen Beitrag möglich. Lediglich Medikamente sind nicht abgedeckt. Und dann kommt man problemlos an das notwendige Formular.

http://www.citapreviainem.es/convenios- ... ad-social/
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Oliva B.
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von Oliva B. »

Cozumel hat geschrieben:
Kipperlenny hat geschrieben:Uns hat die AOK (mündlich) versichert, dass sie uns wieder aufnehmen sofern sie uns an die spanische S.S. abgegeben haben und die S.S. uns (mit dem E104 wohl) wieder zurück gibt. Also von D-gesetzlich nach ES-gesetzlich und zurück in die D-gesetzlich ist meines Wissens kein Problem.

Wenn man aber in Spanien aber nicht in der S.S. war, wird man wohl wie ein privat Versicherter behandelt.
Nein, Du kannst sagen, Du warst garnicht versichert.
Ja, und was dann? Dann wird derjenige
  • "in dem System versichert, dem er aufgrund der ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. So werden etwa Selbständige, die nie krankenversichert waren, der privaten Krankenversicherung zugeordnet."
Aber Vorsicht:
  • Keine Krankenversicherung trotz Versicherungspflicht?

    "Wenn jemand trotz Versicherungspflicht nicht krankenversichert ist, schuldet er bei Wiedereintritt in eine Krankenversicherung alle bis dahin angefallenen Beiträge bzw. Prämien. 2013 sind die Zahlungsbedingungen jedoch etwas gelockert worden.
    •Das gilt für die gesetzlichen Krankenkassen:
    Den Personen, die nicht krankenversichert sind, aber zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden die Beitragsschulden ermäßigt. Ihnen wird ein bestimmtes Einkommen unterstellt, auf das sie Beiträge entrichten müssen. 2017 belaufen sich die Beitragsrückzahlungen damit auf monatlich 43,4 Euro für jeden versicherungslosen Monat. Wer von dieser Regelung Gebrauch macht, muss zusichern, in der Zeit ohne Versicherung keine Leistungen auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch genommen zu haben. Außerdem darf die versicherungslose Zeit nicht weniger als drei Monate angedauert haben.

    •Das gilt für private Krankenversicherungen:
    Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, müssen für die ersten sechs Monaten ohne Versicherung die volle Prämie, danach noch jeweils ein Sechstel davon nachzahlen. Die Nachzügler können jedoch mit der privaten Versicherung eine Ratenzahlung vereinbaren."

    Beide Informationen gelesen bei der Verbraucherzentrale
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Re: Krankenkasse für Rückkehrer

Beitrag von hu-ba »

Ich habe mir einmal das Szenario, dauerhaft in Spanien und dann doch zurück nach DE, von meiner privaten Kasse anbieten lassen.

Im 1. Jahr in ES passiert gar nichts.

Sollte ich danach weiter versichert bleiben wollen, zahlen sie max. die Kosten, die sie in DE erstatten würden.
Die Versicherung geht pauschal davon aus, dass die Kosten im Ausland höher sind und bietet für 30% Aufschlag an, die echten Kosten zu zahlen.

Möchte ich pausieren, weil ich z.B. ein Arbeitsverhältnis habe, kann ich einen Beitrag von 15% zahlen. Ohne Anspruch auf Leistung, nur um mir die Tür zurückkommen zu dürfen, offen zu halten.

Das geht für 4 Jahre und kann nochmals um 4 Jahre verlängert werden. Nach 8 Jahren "kennen sie mich nicht mehr".

Pflegeversicherung wird nur als Pflegetagegeld bezahlt.
Grüße

Hubert
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