Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Preisentwicklung, rechtl. Voraussetzungen, Kataster, Grundbuch, Genehmigungen etc.
Miesepeter
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

hu-ba - das ist ein Volltreffer, besser kann man es nicht sagen. Ein "Gesrtor" ist ein Mittelsmann, der alles zur Erledigung weitergibt, also selbst nichts bringt, aber dafür kassiert. Die Clique stammt aus Zeiten, als die Hälfte aller Spanier Analphabeten waren, lebt also heute übrwiegend von der Unkenntnis der Ausländer.
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Oliva B.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Oliva B. »

Miesepeter hat geschrieben: Do 5. Jul 2018, 22:16 hu-ba - das ist ein Volltreffer, besser kann man es nicht sagen. Ein "Gesrtor" ist ein Mittelsmann, der alles zur Erledigung weitergibt, also selbst nichts bringt, aber dafür kassiert. Die Clique stammt aus Zeiten, als die Hälfte aller Spanier Analphabeten waren, lebt also heute übrwiegend von der Unkenntnis der Ausländer.
@ Miesepeter
Es lebt nicht jeder Deutsche seit über 50 Jahren in Spanien, so wie du!
Du kannst uns gern erklären, wie Deutsche, die kaum ein Wort Spanisch können, die Hürden der spanischen Bürokratie ohne professionelle Hilfe nehmen sollen? Natürlich kassiert ein Gestor für seine Dienstleistungen (Übersetzungen, Botengänge, für die Zeit, die er auf den Ämtern oder in Kontakt mit spanischen Anwälten verbringt, mit der Überwachung von Terminen etc.), aber deshalb kann man doch nicht alle Gestorías über einen Kamm scheren! :-o
Wir haben unsere Fahrzeuge über eine Gestoría ummelden lassen, nicht weil wir es selbst nicht gekonnt hätten, sondern um uns Zeit und Laufereien zu ersparen. Wir haben nur gute Erfahrungen gemacht!
hu-ba hat geschrieben: Do 5. Jul 2018, 20:30 Ich lese hier gerne die Fragen und Antworten zu den Steuer- und Rechtsthemen. Meine bisherigen Erfahrungen mit Steuerberatern und Gestoren waren nicht vertrauenserweckend. Es gab viele Fehlinformationen und Widersprüche oder die schwierigen, fraglichen Dinge bleiben unbeantwortet und die Hilfe beschränkte sich auf das Eintragen FERTIG VORZUBEREITENDEN Listen über Werbungskosten und Umsätze in die Formulare.
@ hu-ba
Die Gesetze für die touristische Vermietung ändern sich so schnell, dass man kaum noch mit dem Lesen nachkommt. So haben z.B. im Mai die Cortes Valencianas bei der touristischen Vermietung einer Reduzierung von 60 auf 45 Tagen/Jahr zugestimmt und den Gemeinden mehr Autonomie bei der Organisation des Tourismusmanagements gegeben, d. h. man muss vor Beantragung einer Registrierungsnummer ins Rathaus, wo erst einmal gecheckt wird, ob das Mietobjekt die Voraussetzungen für eine touristische Nutzung erfüllt, ob Bedarf besteht etc....

Außerdem werden jetzt schon in Städten wie Valencia andere Maßstäbe angelegt als in reinen Feriengebieten (wir schrieben bereits darüber).

Da sollten sich potentielle Vermieter wirklich fachkundig beraten lassen.

Und natürlich "verdonnert" der spanische Staat den privaten Vermieter einer einzigen Immobilie nicht dazu, ein Unternehmen zu gründen! So weit ich weiß, kann man bis zu vier Objekte vermieten, ohne eine Firma anzumelden.
Es sind noch viele andere Punkte zu beachten, z. B. wie oft eine Steuererklärung abgegeben werden muss, welches Formular man verwenden muss welche Vorteile es dabei für Residenten gibt etc.

Da spielen im Einzelfall so viele Faktoren eine Rolle, und wer von uns ist wirklich so kompetent, dass er individuelle, rechtsgültige Ratschläge geben könnte? :-?
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hu-ba
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von hu-ba »

Es bleibt ein spannendes Thema, bei dem ich noch nicht einmal vollständige Klarheit in eigener Sache erhalten habe.

Auf die Aussagen hier kann man sich so wenig verlassen, wie wie auf die Aussagen der "Fachleute".

Auf Mallorca und den Kanaren werden die gleichen (oder andere?) Gesetze un Richtlinien angewandt als bei mir hier in Alicante.

Soweit ich mitbekommen habe, hat die Gemeinde hier nichts mit der VT Genehmigungen zu tun. Dies Genehmigungen haben m.E. nichts mit der steuerlichen Betrachtung zu tun.

Ohne Personal, ohne Frühstück tägliche Reinigung und ähnliches bleibt es m.E. hier private Vermietung ohne USt.

Unklar ist mir die Sache noch:

Wirklich für jeden Mieter ein 210 aufüllen, wie mehrmals gelesen, oder die Summe alle 3 Monate?

Abschreibung Gebäudewert in Deutschland 2% in ES 3%.
anteilig.

Wenn ich 8 Wochen vermiete und 8 Wochen selbst drinn bin, rechnen manche die Werbungskosten 50/50 andere 8/52. Was ist richtig? Wie rechne ich für Deutschland?

Auf diese Fragen habe ich von Fachleuten unterschiedliche Antworten bekommen, oder sie wissen es nicht.

Wenn ich über eine Agentur die Mieter vermittelt bekomme, aber die Rechnung an die Mieter selbst ausstelle, bleibt es privat ohne USt. Die Kosten der Agentur enhalten 21 oder 19 % Mwst, die ich als privater nicht mehr sehe.
Wenn ich aber Geld von einer gewerblichen Agentur anstatt der Miete von Privatleuten bekomme, bin ich wahrscheinlich auch gewerblich tätig und Mwst.pflichtig, kann aber auch die Vorsteuer der Kosten verrechnet bekommen.

Ich werde vielleicht mal booking.com versuchen. Ich denke das bleibt privat, wenn ich selbst die Mieten abrechne.

Eine andere Frage: welch Meinungen gibt es hier, ob sich eine NUR Vermietungsimmobilie südl. CB, 7 km zum Meer

- wahrscheinlich nicht rechnet (unter 3 % Nettorendite)

-wahrscheinlich rechnet

-alles von Werbung und Marketing abhängig ist

Wie kann man herausfinden, was bei vergleichbaren Objekten heraus kommt?
Grüße

Hubert
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Josefine »

hu-ba hat geschrieben: Fr 6. Jul 2018, 14:19

Eine andere Frage: welch Meinungen gibt es hier, ob sich eine NUR Vermietungsimmobilie südl. CB, 7 km zum Meer

- wahrscheinlich nicht rechnet (unter 3 % Nettorendite)

-wahrscheinlich rechnet

-alles von Werbung und Marketing abhängig ist

Wie kann man herausfinden, was bei vergleichbaren Objekten heraus kommt?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich rechnet, 7 km zum Meer.

Ich berichte mal von Freunden, die jährlich an der Costa-Blanca-Nord etwas mieten.

Diese Freunde haben im Sommer oft für 3 Wochen eine Luxus-Immobilie mit schönem Pool und toller Aussicht gemietet, vom Meer einige Kilometer entfernt. Ein Mietwagen war auf jeden Fall erforderlich. Der Mietpreis war ziemlich günstig.

Inzwischen ist die Immo verkauft worden. Scheint sich wohl doch nicht gelohnt zu haben mit der Vermietung.

Inzwischen mieten unsere Freunde ihre Sommer-Ferienunterkunft (ebenfalls gehobenes Niveau), jedoch direkt fußläufig zum Strand. Das gefällt ihnen doch erheblich besser. Der Mietpreis ist ebenfalls ziemlich günstig, wie sie mir berichten.
Gruß Josefine :)
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

Hier mal ein kleiner Denkanstoss, der m.E. etwas Klarheit in den ganzen Trubel bringen könnte. Das span. Mietgesetz unterscheidet zwischen der Nutzung von Wohnobjekten als a."Wohnungen für ständigen unbefriasteten Hauptwohnsitz" und b. "anderen Wohnungen". Die ersteren (a.) werden in der EK-Steuer nicht besteuert, wohl aber die anderen (b.), die de facto auch als Ferienobjekte angesehen werden können und auch werden. Der Auslegungs- und Ermessenspielraum ist aber kaum abzuschätzen. Es dürfte sich jedoch sehr schwer gestalten, den Behörden weismachen zu wollen, dass die eigene gelegentlich selbst genutzte Wohnung am Strand keine Ferienwohnung ist, wenn der Eigentümer selbst seinen Hauptwohnsitz ausser Landes hat. Die Beweisführung, in welche Richtung auch immer, hat es in sich - 180-Tage Regelung - geprüft kann das aber nicht werden - also sind wir am Ende genauso schlau wie vorher.
Für die Spanier ist das alles gar kein Thema. Die meisten vermieten weiter wie bisher an den ganzen Regelungen vorbei und niemand kümmert sich darum.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von hu-ba »

viewtopic.php?f=333&t=9779&start=80#p180256

Update zum Thema polizeiliche Meldung:

Ich habe die "polizei" angemailt und auch umgehend eine Antwort bekommen....

Man muss beim browser (dem win programm selbst) die Spracheinstellung verändern.... auf spanisch.... dann macht das javascript brav die pdfs.
Off-topic
Buenos días

Hemos detectado que en ocasiones el lenguaje del sistema operativo está relacionado con la incidencia que nos reporta.

Le recomendamos que se instale un navegador web con idioma español y la configuración oportuna y pruebe la descarga.
Le remito a una página para que configure correctamente el navegador que vaya a utilizar en nuestro idioma:

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Grüße

Hubert
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Spanienfisch »

Hola todos,

ich hole das Thema nochmal hoch.
Der letzte Post ist ja schon eine Weile her.
Gibt es neue Erfahrungen ?

Wie in meiner Vorstellung ( Hallo! Ich bin neu hier... ) geschrieben, wollen wir uns ein Haus an der nördlichen Costa Blanca kaufen.
Da wir aber noch ca.12 Jahre bis zur Rente haben, würden wir das Haus gerne im Sommer vermieten.
Weil
1. das Haus nicht so lange leer steht, da wir max. 4Wochen in Spanien sein können
2. mit den Mieteinnahmen abzüglich aller Kosten das Darlehen schneller getilgt werden kann

Nachdem ich mir jetzt alle Seiten durchgelesen habe, bin ich etwas verwirrt.

Es muss doch eine Möglichkeit geben, die eine Vermietung durch eine Agentur/Service ermöglicht.
Oder ist es dann so teuer, das es sich nicht mehr lohnt ?

Wir können leider ( noch ) kein spanisch und sind daher auf deutschsprachige Unterstützung angewiesen,
sowohl beim Kauf UND der Vermietung.

Grüße Jürgen
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von hu-ba »

Wenn man sich überlegt freie Liquidität in Sachwerte mit Rendite anzulegen, kann es sein, dass sich touristische Vermietung nicht für jeden lohnt.

Wenn man aber sein gekauftes Haus nicht nutzlos 10 - 11 Monate leer lassen möchte und am Organisieren der Vermietung noch Spaß hat, dann ist das doch eine tolle Sache.

Wir haben das 1 - 2 Jahre gemacht und es hat uns so gut gefallen, dass wir zusätzlich nur zur Vermietung ein 2. Objekt haben, nachdem wir "unser" Haus nun selbst das ganze Jahr benötigen.

Es gibt vor Ort genügend Möglichkeiten für das Handling.... Keyholder... Full-service firmen.

Setze die Miete hoch an, dann hast du, falls jemand dennoch bucht immer ein rentables Ergebnis.
Grüße

Hubert
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Miesepeter »

......solange Hausbstzer sich nicht darin bequem machen.
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Re: Neue Bestimmungen, Gesetze zur Ferienvermietung

Beitrag von Spanienfisch »

Miesepeter hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 19:13 ......solange Hausbstzer sich nicht darin bequem machen.
Habe schon viel gelesen, das Du Deinem Namen alle Ehre machst :lol:
Hast einen großen Wissensschatz, aber doch immer eine kl. negative Stimmung dabei.
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