empadronamiento - Eintragung ins Melderegister

N.I.E., Residencia, IBI, Modelo 210, Kataster, SUMA, Pass, Erbschaft etc.
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Oliva B.
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empadronamiento - Eintragung ins Melderegister

Beitrag von Oliva B. »

Ach wenn mich das Thema persönlich nicht tangiert (denn wir sind schon seit Jahren bei unserer Gemeinde angemeldet), möchte ich aus gegebenen Anlass das "Problem" mit der Eintragung ins Melderegister ansprechen, denn gerade bei den Mitteleuropäern besteht eine große Rechtsunsicherheit.
Die kann ich leider auch nicht ausräumen, denn von Rathäusern, Landes- und Zentralregierung gehen so unterschiedliche Signale aus, die den willigen Bürger mehr verwirren als aufklären.

In einigen Threads wurde angemerkt, dass die Rathäuser der Gemeinden in letzter Zeit massiv darauf drängen, dass Langzeiturlauber (Ausländer, die sich länger als drei Monate, aber weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten) sich bei der Meldebehörde (Padrón Municipal) ihres (Zweit-)Wohnsitzes eintragen lassen müssen bzw. ihre Eintragung alle zwei Jahre erneuern müssen. Für die andere Gruppe, die sogenannten "Residenten", sollte die Anmeldung selbstverständlich sein.

Warum drängen die Rathäuser so sehr auf die Eintragung?
Die Zentralregierung hat vor Jahren angeordnet, dass die Melderegister bereinigt werden müssen, denn sie hatte angesichts der Wirtschaftskrise keine Ambitionen, weiterhin Karteileichen zu finanzieren. Für jeden gemeldeten Bürger gibt es finanzielle Zuweisungen aus Madrid und von der autonomen Region. Zusätzliche Subventionen bekommen Städte mit über 20.000 Einwohner.

Die Bereinigung (verstorbene und zurückgewanderte Einwohner wurden nicht mit aufgeführt, aber auch diejenigen, die ihr "empadronamiento" aus Unkenntnis nach zwei Jahren nicht erneuert hatten) führte zu einem dramatischen Rückgang der eingetragenen Einwohner.

Aber auch die seit 2013 geltenden Deklarationspflicht der Vermögenswerte der Residenten (Geldkonten, Wertpapiere und Immobilienbesitz im Ausland) ist eine weitere Ursache, dass sich viele Bewohner nicht anmelden, denn darunter fallen auch die Rücklagen fürs Alter, die höher sind als 50.000 Euro. Die sind jedoch schnell aufgebraucht, wenn jemand zum Pflegefall wird.

Nichtsdestotrotz ist der Langzeiturlauber (auch: Teilzeit-Resident, Nicht-Resident) lt. Gesetzt dazu verpflichtet, sein empadronamiento alle zwei Jahre zu erneuerten:

Was also ist ein "empadronamiento"?
  • Das "empadronamiento" (die Eintragung ins Einwohnermelderegister) listet alle Bewohner auf, die in der Gemeinde leben oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    Anmerkung: Hier ist nicht angegeben, ab welcher Aufenthaltsdauer man dort "lebt".

    Einer der wichtigsten Gründe für die Eintragung in das Einwohnermelderegister ist, dass eine diese Registrierung ein Beweis für die "Verwurzelung"ist, um die endgültigen Papier zu erlangen.

    Ein Verwaltungsgesetz von 2003 besagt, dass das emadronamiento von allen EU-Ausländern OHNE STÄNDIGEN WOHNSITZ alle zwei Jahre erneuert werden muss. (Anm. Wiederspruch?)

    Das "Flugblatt" der Registrierung (el volante de empadronamiento) ist die die Bescheinigung, die dir die Gemeinde gibt, um deine Anmeldung zu bestätigen. Du musst sie beantragen, um Verwaltungsformalitäten abzuwickeln, für die kein strikter Nachweis erforderlich ist wie Zuschüsse für die Schule, soziale Dienste, Transport Gebühren, etc.

    Die Meldebestätigung (Certificado de empadronamiento) wirst du benötigen, wenn du deine Anmeldung vor Gerichten, ausländischen Körperschaften usw. beweisen musst. Die Bescheinigungen müssen die die eigenhändige Unterschrift des Generalsekretärs und des Bürgermeisters oder seiner Delegierten tragen.

    Quelle: Euroresidentes, wobei ich nur das für uns Wichtige übersetzt habe.
Dann findet man bei weiterer Recherche aber auch noch so verwirrende Sätze wie diesen:
  • Zitat: "Haben Sie Ihren Wohnsitz in Spanien, gelten Sie oftmals sowohl verwaltungstechnisch als auch steuerrechtlich bereits als ansässig, auch wenn Sie nicht als „residente" im Zentrale- Ausländerregister eingetragen sind.
    Gefunden habe ich dieses Zitat auf der Webseite eines in Spanien zugelassenen Rechtsanwaltes.
Auch die Deutsche Vertretungen in Spanien tragen nicht unbedingt zu einer Klärung bei:
  • "Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten oder eine bezahlte unselbstständige oder selbstständige Arbeit aufnehmen wollen, sind Sie verpflichtet, sich bei dem spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) Ihres Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento). Dazu ist in der Regel die Vorlage Ihres deutschen Reisepasses und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde erforderlich (z.B. Mietvertrag, Vertrag über Untermiete, Nachweis von Grundeigentum etc.).
    Zudem müssen sich deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien bei der für den Wohnort zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. Policía de Extranjeros innerhalb von drei Monaten ab Einreise in das zentrale Register für EU-Bürger (Registro Central de Extranjeros) eintragen. Dort erhalten sie die gebührenpflichtige Bescheinigung über die Eintragung in das zentrale Register für EU-Bürger (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea). Diese enthält die N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero), die für das Alltagsleben in Spanien und auch für die Anmeldung bei spanischen Behörden (Seguridad Social, Hacienda) unerlässlich ist."
Ich denke, jeder versteht die Sorgen und Nöte der Gemeinden, denen inzwischen nötige Gelder fehlen. Besonders tragisch war der Fall der Gemeinde Calp, die 2016 nach langer Zeit wieder unter die 20.000-Einwohner-Marke fiel.
Die größten Städte der Provinz Alicante<br />Quelle: Wikipedia, Autor: Rodriguillo<br />Lizenz: CC BY-SA 2.5 es<br />Änderungen:Den fehlenden Ort El Campello hinzugefügt sowie die Einwohnerzahlen 2016 <br />© Oliva B.
Die größten Städte der Provinz Alicante
Quelle: Wikipedia, Autor: Rodriguillo
Lizenz: CC BY-SA 2.5 es
Änderungen:Den fehlenden Ort El Campello hinzugefügt sowie die Einwohnerzahlen 2016
© Oliva B.
Trotz ständiger Ermahnung, sich im Rathaus registrieren zu lassen, hört man in letzter Zeit immer öfter von Fällen, dass einerseits Eintragungswillige abgelehnt wurden, andererseits aber auch gedrängt wurden, sich zeitnah ins Zentrale Ausländerregister eintragen zu lassen. Im letzten Fall heißt das, sie sollen eine "Residencia" beantragen (Eintrag ins Registro Central de Extranjeros), mit der Konsequenz, dass der künftige Steuerwohnsitz (residencia fiscal) in Spanien liegt - mit den bekannten Nachteilen.

Wer will es da den Nicht-Residenten verübeln, dass sie das Risiko eingehen und ohne Anmeldung weiterhin ganzjährig in Spanien leben oder aus Angst vor immer höheren Steuern, Zwangsabgaben und Kontrollen zurückwandern?

Spanien verfügt über einen riesigen Verwaltungsapparat (Zentralregierung in Madrid, autonome Regionalregierung wie in unserem Fall die Comunidad Valenciana, die Provinzregierung in Alicante hinzu kommen noch die 141 Rathäuser). Warum ist man mit so viel Personal nicht in der Lage, wenigsten für die Nationen, die am häufigsten vertreten sind, Informationen in deren Landessprache zu verfassen, statt wie so oft ausschließlich auf Valenciano (vor allen Dingen im Norden der Costa Blanca)? Die Gemeinden schaden sich doch nur selbst!!!!
Zum Vergrößern bitte anklicken.<br />Zusammenstellung der in der Provinz Alicante angemeldeten Ausländer<br />Quelle: INE © OLiva B.
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Zusammenstellung der in der Provinz Alicante angemeldeten Ausländer
Quelle: INE © OLiva B.
rainer
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister

Beitrag von rainer »

Danke, Elke, für deine Mühe und die umfassende Info.
Rückfrage zum Thema Langzeiturlauber:
Beziehen sich die 3 Monate auf einen einzelnen Aufenthalt, oder ist darunter die jährliche Aufenthaltsdauer "in Summe" zu verstehen?
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Oliva B.
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister

Beitrag von Oliva B. »

Pro Jahr, Rainer. ;;)
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hu-ba
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister

Beitrag von hu-ba »

Oliva B. hat geschrieben:
In einigen Threads wurde angemerkt, dass die Rathäuser der Gemeinden in letzter Zeit massiv darauf drängen, dass Langzeiturlauber (Ausländer, die sich länger als drei Monate, aber weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten) sich bei der Meldebehörde (Padrón Municipal) ihres (Zweit-)Wohnsitzes eintragen lassen müssen bzw. ihre Eintragung alle zwei Jahre erneuern müssen. Für die andere Gruppe, die sogenannten "Residenten", sollte die Anmeldung ....

Als 1. Handlung auf dem Weg zur Kfz Ummeldung, wollte ich mich auf dem Rathaus anmelden.... Es wurde 15 Min alles erfasst.... dann habe ich noch geklärt, dass ich Non Resident bleiben möchte. (unter 183 Tagen)

Für Non Residenten mit Wohnadesse in San Fulgenicio gibt es keine Anmeldung mehr?!.
Autoummeldung..... geht geht auch mit anderen Nachweisen.
Grüße

Hubert
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister

Beitrag von nicky2342 »

Vielen Dank Elke... das war wirklich sehr interessant. Auf Mallorca war es so das wir eine deutsche Angestellte im Rathaus hatten die allen deutschen Residenten hilfreich zur Seite stand.... das war damals wirklich gut.... Hier in Norwegen ist es so das viele Formulare auch in polnisch und arabisch zur Verfügung stehen. Deutsch leider nicht weil wir hier zu wenige sind und in der Ausländerrangliste weiter unten stehen.
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister

Beitrag von baufred »

hu-ba hat geschrieben:Für Non Residenten mit Wohnadesse in San Fulgenicio gibt es keine Anmeldung mehr?!.
Autoummeldung..... geht geht auch mit anderen Nachweisen.
Gründe scheinen wohl im nachstehenden 2. Punkt ihren Ursprung zu haben, weil viele - wie auch wir - unsere "Jahresaufenthaltsdauer" auf insgesamt < 183 Tage aber in mehreren Einzelaufenthalten "splitten":

Aufenthalt > 183 Tagen in Spanien > egal, ob gemeldet oder nicht (ist man voll steuerpflichtig mit dem "Welteinkommen" gegenüber Hacienda (Finanzamt > verstärkt praktizierte Steuerfahndung :idea: über Strom-/Wasserverbrauch)
> Info: http://www.agenciatributaria.es/AEAT.in ... pana.shtml

Aufenthalt > 3 Monate < 183 Tage (ohne Unterbrechung) unterliegt man der Meldepflicht am Wohnsitz (Empadronamiento) - aber noch nicht der vollen Steuerpflicht mit seinem "Welteinkommen"

... aber man(n)/frau kann den Aufenthalt (ohne empadronamiento!) bei Einhaltung der jeweiligen Einzelaufenthaltsdauer < 3 Monate mehrmals pro Jahr nach jeweiliger Grenzüberschreitung auf insgesamt max. < 6 Monate/a nutzen! ... so interpretiere ich den folgenden Artikel:
> Info: http://iabogado.com/guia-legal/si-usted ... -en-espana

... bei Überschreitung der 6 Monate "schnappt" neben der Meldepflicht dann auch wieder die Falle Steuerpflicht zu (s.o.)
Saludos -- baufred --
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister

Beitrag von hu-ba »

... egal... gefragt, was ich unter Non Resisent verstehe, hat er nicht.
Obwohl er fast fertig war, hat er den Vorgang abgebrochen.
Grüße

Hubert
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Kiebitz
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister

Beitrag von Kiebitz »

Bei mir standen Mitarbeiter der Stadt vorige Woche vor der Tür. Ich soll einen Antrag auf Meldebescheinigung ausfüllen und im Rathaus abgeben. Auf spanisch heißt das Blatt Solicitud de Confirmacion de Residencia.

Ich habe beides: Eintrag ins Empadronamiento und Residencia. Für was dieses Papier jetzt gut ist, habe ich noch immer nicht verstanden. Ich gehe nicht davon aus, dass ich als Resident mein Empadronamiento verlängern muss.

Dazu habe ich dann folgenden Artikel gefunden, was mein Verständnis nicht verbessert.

http://www.costa-info.de/cgi-bin/wopo/f ... read=16937

Es kann nur um das Empadronamiento gehen. Nur dafür bekommt die Stadt Geld. Der Stadt ist es "schei..." egal, ob ich Residencia habe. Von den Steuern die ich bezahle, bekommen sie nichts ab. Ganz im Gegenteil - O Ton eines Consejals - wenn wir die Leute zur Residencia zwingen, verlassen sie die Gemeinde.

PS: Ich habe den Antrag ausgefüllt, obwohl ich ihn in meinem Fall für sinnlos halte, eingescannt und an das Sekretariat der Gemeine Teulada Moraira gemailt.
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister

Beitrag von Miesepeter »

Mein eigene Erfahrung: Wohnsitznachweis (empadronamiento) kann für ständig hier Lebende bei Behördenangelegenheiten (z.B. Verkehrsbehörde) verlangt werden, und ganz besonders bei Sozialdiensten. Wer hier lange, ganz lange oder ganz, ganz lange lediglich Urlaub macht und den Behördendschungel meiden kann, braucht sich da nicht weiter zu kümmern.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
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Re: empadronamiento - Eintragung ins Melderegister

Beitrag von Florecilla »

In einigen Threads wurde angemerkt, dass die Rathäuser der Gemeinden in letzter Zeit massiv darauf drängen, dass Langzeiturlauber (Ausländer, die sich länger als drei Monate, aber weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten) sich bei der Meldebehörde (Padrón Municipal) ihres (Zweit-)Wohnsitzes eintragen lassen müssen bzw. ihre Eintragung alle zwei Jahre erneuern müssen.
Da unsere Aufenthalte in Spanien mittlerweile über die klassische Urlaubsdauer hinaus gehen und wir jetzt erstmals 3 Monate am Stück in Denia waren, wollten wir unserer Meldepflicht nachkommen und den Amtsweg gleichzeitig mit der Beantragung des neuen Sammelbriefkastens erledigen.

Das war leider nicht möglich und ich habe das Rathaus leicht verwirrt verlassen, denn in Dénia bekommt man "angeblich" nur ein Empadronamiento, wenn man länger als 183 Tage im Land ist und damit den Residentenstatus hat. Ich wollte es einfach nicht glauben, habe erst an meinen Spanischkenntnissen, dann an den Englischkenntnissen des Mitarbeiters und letztendlich an allem gezweifelt, was ich hier gelesen habe.

Dann war ich Mittwoch mal wieder bei einer Stadtführung und da wurde genau dieses Thema angesprochen und die Aussage des Rathaus-Mitarbeiters bestätigt: In Denia kann man sich nur ins Melderegister eintragen lassen, wenn man Resident ist! Das verstehe, wer will :-s
Saludos,
Florecilla (Margit)


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