Gute Frage, Uschi. Die selbe stelle ich mir auch immer, wenn ich z. B. Sprüche und Weisheiten von Ernst Ferstl (der ja erst 1955 geboren wurde) "zitiere".ursula ellis hat geschrieben:PS @ Florecilla bei meinem Kalenderblatt von gestern ist eigentlich die Frist des Urheberrechtes (70 Jahre nach dem Tod des Verfassers) noch nicht abgelaufen. Reicht es, wenn man den Verfasser genannt hat, oder gibt das Schwierigkeiten. Ansonsten löschen wir den Text einfach.
Rein rechtlich unterliegen diese Werke dem Urheberrecht und dürfen meines Erachtens nicht veröffentlicht werden. Allerdings sind viele Gedichte und Zitate überall im Internet zu finden und ich kann mir kaum vorstellen, dass für alle Veröffentlichungen eine entsprechende Genehmigung der Urhebers vorliegt.
Wenn man einen Text hingegen als Zitat wider gibt, ist die Rechtslage anders. "Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden muss (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit). Zitate stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar." (Quelle: Wikipedia)
Nachtrag:
Prinzipiell finde ich unseren Forenkalender eine schöne Sache und würde auch gerne weiterhin daran mitwirken. Wenn sich aber auch zukünftig nur drei oder vier Leute regelmäßig an der Gestaltung der Kalenderblätter beteiligen, macht es meines Erachtens wenig Sinn, diese nette Idee fortzuführen. Die regelmäßigen Schreiber stehen ja schon fast unter Druck, weil sich sonst niemand "erbarmt". Aber auch ein Kalenderblatt sollte kein "Muss" sein, sondern aus Spaß an der Freud gestaltet werden!