Ehe vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft

Schulsystem. Freizeitgestaltung mit Kindern, Tipps für Urlaub mit Kindern
Antworten
Benutzeravatar
weltenbummlerin1970
activo
activo
Beiträge: 236
Registriert: Mo 5. Nov 2012, 13:03

Ehe vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft

Beitrag von weltenbummlerin1970 »

In spanien können heterosexuelle partner statt einer ehe auch die nichteheliche lebensgmeinschaft (pareja de hecho) wählen.

trotz querlesen kommt mir nicht eindeutig rüber,

- was für vorteile eine nichteheliche lebensgemeinschaft überhaupt hat vs. "einfach zusammenleben"?
- was für vorteile eine nichteheliche lebensgemeinschaft vs einer normalen ehe hat?
- welche rechte und pflichten man in einer nichtehelichen lebensgemeinschaft untereinander hat?
- welche lebensbereiche alle in einer nichtehelichen lebensgemeinschaft vertraglich geregelt werden können?
- welche unterlagen zur eintragung notwendig sind?
- ob diese nichtehliche lebensgemeinschaft unter deutschen in spanien auch in deutschland anerkannt wird?
Benutzeravatar
Oliva B.
Administratorin u. Moderatorin
Administratorin u. Moderatorin
Beiträge: 21572
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:17
Wohnort: Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muß ich fort...

Re: Ehe vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft

Beitrag von Oliva B. »

@ Weltenbummlerin

Hilft dir das bei der Beantwortung deiner Fragen?
Benutzeravatar
weltenbummlerin1970
activo
activo
Beiträge: 236
Registriert: Mo 5. Nov 2012, 13:03

Re: Ehe vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft

Beitrag von weltenbummlerin1970 »

hallo elke

bei dem link war ich auch schon, leider hat er mir nur in ansaetzen die erklaerung auf meine fragen gegeben.
ich verstehe in der tat immer noch überhaupt nicht, welchen vorteil ich aus einer nichtehelichen lebensgemeinschaft vs. ehe ziehe....

viele grüsse aus dem süden
Benutzeravatar
Montemar
especialista
especialista
Beiträge: 2625
Registriert: Di 30. Okt 2012, 12:13

Re: Ehe vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft

Beitrag von Montemar »

weltenbummlerin1970 hat geschrieben:hallo elke

bei dem link war ich auch schon, leider hat er mir nur in ansaetzen die erklaerung auf meine fragen gegeben.
ich verstehe in der tat immer noch überhaupt nicht, welchen vorteil ich aus einer nichtehelichen lebensgemeinschaft vs. ehe ziehe....

viele grüsse aus dem süden
Ich verstehe Deine Frage nicht: „welchen vorteil ich aus einer nichtehelichen lebensgemeinschaft vs. ehe ziehe....“

Nach meiner Anschauung ziehst Du überhaupt keine Vorteile bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Du sparst Dir in erster Linie die Kosten der Heirat, Scheidung, Du wirst als alleinstehender versteuert usw.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Spanienvermögen - Heiraten oder Testament erstellen
Die Gestaltungsmaßnahme „Heiraten“ verbessert sowohl die erbrechtliche, wie auch die erbschaftssteuerliche Rechtssituation des nichtehelichen Lebenspartners erheblich.

Denn die Heirat verschafft dem nichtehelichen Lebenspartner
1. ein gesetzliches Erbrecht
2. einen Pflichtteilsanspruch
3. einen Erbschaftssteuerfreibetrag,
auch betreffend das Spanienvermögen.

Diese Rechtswohltaten der Heirat können auch durch entsprechende testamentarische Regelungen zugunsten des Lebenspartners nicht vollumfänglich ausgeglichen werden.
Dies gilt beispielsweise für den verbleibenden ungünstigen Erbschaftssteuersatz oder den ebenfalls nicht ausschließbaren Pflichtteilsanspruch der Kinder des nichtehelichen Lebenspartners.

Betreffend die Pflichtteilsansprüche lassen sich allerdings, - bei systematischer Planung -, meist alternative Vermögensgestaltungswege finden. Als Grundsatz bleibt jedenfalls festzuhalten: Wer nicht heiratet, benötigt für sein Spanienvermögen eine durchdachte testamentarische Lösung.

Zwar hat die Rechtsprechung der spanischen Gerichte für gewisse Sondersituationen in jüngster Zeit demjenigen nichtehelichen Lebenspartner, - letzter gemeinsamer Wohnsitz in Spanien vorausgesetzt-, einen Ausgleichsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zugestanden, der etwa durch Haushaltsführung erheblich zum Vermögensaufbau, gerade bei seinem nichtehelichen Lebenspartner, beigetragen hat.
Vor einem deutschen Gericht allerdings wird man einen solchen Anspruch nicht mit Erfolg durchsetzen können.
Die praktische Alternative geht in solchen Fällen dahin, bereits lebzeitig zumindest einen ausgewogenen Vermögensaufbau bei jedem der nichtehelichen Lebenspartner zu betreiben.

http://www.auswandern.com/Vorteile-verh ... 244.0.html

Am besten Du läßt Dich anwaltlich beraten, denn der kann Dir ins Detail schildern, worauf es speziell in Deinem Fall darauf ankommt.

LG
Susann
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
Benutzeravatar
Montemar
especialista
especialista
Beiträge: 2625
Registriert: Di 30. Okt 2012, 12:13

Re: Ehe vs. nichteheliche Lebensgemeinschaft

Beitrag von Montemar »

Montemar hat geschrieben:
weltenbummlerin1970 hat geschrieben:hallo elke

bei dem link war ich auch schon, leider hat er mir nur in ansaetzen die erklaerung auf meine fragen gegeben.
ich verstehe in der tat immer noch überhaupt nicht, welchen vorteil ich aus einer nichtehelichen lebensgemeinschaft vs. ehe ziehe....

viele grüsse aus dem süden
Habe ich gerade gelesen. Da ist ja Spanien wesentlich weiter als das prüde Deutschland.
Anders als in Deutschland bietet sich nämlich gerade in Spanien die Möglichkeit, die eheähnliche Lebensgemeinschaft registrieren zu lassen. Nach spanischem Recht sind eheähnliche Lebenspartner damit im Ergebnis in vielerlei Hinsicht Ehepaaren gleichgestellt. Sie sollten sich zur Einholung zusätzlicher Informationen an die für Sie zuständige Verwaltung Ihres spanischen Wohnortes wenden.
„Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?" Ernst R. Hauschka
Antworten

Zurück zu „Familienecke“