EU-Erbschafts-VO ab 2015

Schulsystem. Freizeitgestaltung mit Kindern, Tipps für Urlaub mit Kindern
Benutzeravatar
Brujadepaco
activo
activo
Beiträge: 438
Registriert: Sa 22. Okt 2011, 10:55
Kontaktdaten:

Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015

Beitrag von Brujadepaco »

Nicht schlecht Peter, das mit der Bruja werde ich mir überlegen.
Natürlich haben die Spanier viel längere Namen, aber..............sie wechseln ihn ja auch nie mehr und nicht so wie ich z.B. beim Notar dann angeben musste bzw. der musste das alles detailliert eintragen, dass ich ja mehrfach meinen Familiennamen gewechselt hatte. Hier in Spanien behalten ja die Ehefrauen ihren Namen, auch wenn sie verheiratet sind, ich finde das gut und wie Du ja schon geschrieben hast, wenn sie dann ein Kind bekommen, dann erhält das Kind eine Mischung aus den Familiennamen von Vater und Mutter. Es bekommt einen Familiennamen vom Vater, was dann der 1. ist und einen Familiennamen von der Mutter, der dann an 2. Stelle steht.
Liebe Grüsse Anna
Benutzeravatar
weltenbummlerin1970
activo
activo
Beiträge: 236
Registriert: Mo 5. Nov 2012, 13:03

Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015

Beitrag von weltenbummlerin1970 »

hier noch ein paar Infos bzgl. Testament

in Spanien

http://www.arert.eu/Spanien.html?lang=fr

in Deutschland:

http://www.arert.eu/Deutschland.html?lang=fr

bei der ganzen angelegenheit kann man sich gar nicht genug kundig machen, denn die weitreichenden folgen einer unzureichenden nachlassplanung sind für die betroffenen oft immens.
Benutzeravatar
polarstern
activo
activo
Beiträge: 121
Registriert: Sa 19. Nov 2011, 13:04
Wohnort: Basel, Orihuela Costa

Re: EU-Erbschafts-VO ab 2015

Beitrag von polarstern »

Interessant, uns hat Gestoria auch gedrängt ein Testament für ca.300€ zu machen, aber ich habe neulich gelesen, dass man als Nichtresident besser im Wohnsitzland (in meinem Fall in der Schweiz) ein Testament macht (noch besser sofort mit spanischer Übersetzung, da es zu Unstimmigkeiten zwischen zwei verschiedenen Testamenten (also z.B. schweizerischen und spanischen) kommen kann. Und dass man unbedingt eintragen soll, dass man das Gesetz des Wohnsitzlands geltend machen will.
Es ist, wie es ist.
Antworten

Zurück zu „Familienecke“