Änderung im deutschen Passrecht (Kindereintrag)

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Oliva B.
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Oliva B. »

Hallo Martin,

bei dem Begriff "Auslandsdeutsche" musste ich erst einmal schlucken. Irgendwie erinnerte er mich an das Dritte Reich, doch du hast ja recht...

"Die Anwendung des Begriffs Auslanddeutscher auf Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist seit 1945 stark rückläufig. Selbst in der Ära des Nationalsozialismus war er eher auf im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige als auf Volksdeutsche (dieser Begriff wurde seit den 1920er Jahren benutzt und ist heute synonym zu den deutschen Volkszugehörigen) angewendet worden."

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung sprich von "Auslandsdeutschen", wenn deutsche Staatsbürger dauerhaft im Ausland leben, z.B. in Spanien. - Wieder etwas dazu gelernt. :-D

Mona, wie Martin schon erwähnte, sind die Kosten für die Ausstellung von Reisepässen auch in Deutschland stark angestiegen.
"Wer seinen neuen Pass in einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragt, muss zusätzlich zu den normalen Kosten auch die im Auslandskostengesetz festgehaltenen Gebühren entrichten: nach Passgesetz §20 sind das bis zu 300% der inländischen Gebühren. Außerhalb der Dienstzeit darf die Gebühr dann noch einmal um 200 Prozent erhöht werden. Die genauen Informationen hierzu erhalten Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen." Quelle

Also, Mona, es ist tatsächlich alles im grünen Bereich bei dir. ;)
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FridaAmarilla
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von FridaAmarilla »

deniamartin hat geschrieben:..... und 2. reicht in Spanien ja wirklich auf der Personalausweis als Identifikationsdokument.
stimmt, zumindest wenn man noch einen hat bzw. sich regelmäßig in Deutschland aufhält um sich nach Ablauf einen neuen Perso machen zu lassen ...
Ansonsten muß man sich natürlich im Konsulat einen neuen Pass besorgen und der ist tatsächlich nicht preiswert. Ich habe letztes Jahr für meinen Pass 130,- Euro zahlen müssen, wovon rund 54,- oder 58,- Euro das Konsulat für sich kassiert hat - muß ja schließlich auch leben ... :twisted:

saludo
Frida Amarilla
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Mona
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Mona »

Also "künstlich" Rege Ich mich nicht auf! Die Preise wollte Ich mal so nebenbei erwähnen :mrgreen:

Mich ärgert es nur mit den Namen da die den einfach umgeändert haben .....

Ich habe keinen Personal mehr da mir alles geklaut worden ist! Aber es geht hier nicht um mich sondern um meinen 1 Jährigen Sohn ;-)

Schönen Abend noch!
Wir geben dem Hund den Rest unserer Zeit, unseres Raumes und unsere Liebe,
doch der Hund gibt uns alles, was er hat !
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Ondina
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Ondina »

Ganz schön verwirrend alles. Ich fasse mal zusammen!

Du Mona hast einen Deutschen Pass und Dein Lebensgefährte hat ebenfalls einen Deutschen Pass und besitzt nicht die doppelte Staatsbürgerschaft... liege ich so weit richtig???

Alejandro hat aber euer beider Nachnahme in seiner Geburtsurkunde so wie es bei den Spaniern üblich ist...obwohl weder Du noch Dein Lebensgefährte Spanische Staatsbürger und Ihr nicht miteinander verheiratet seit....


Dann sehe ich das so das die bei den Spanischen Behörden Mist gebaut haben und Alejandro von Anfang an nur Deinen Nachnahmen hätte bekommen dürfen.

Quelle: http://www.scheidung-online.de/namensr.html

§ 1617 Absatz 1 Satz 1 BGB. Doppelnamen aus dem Nachnamen der Mutter und dem Nachnamen des Vaters sind nicht möglich. Treffen die Eltern binnen dieses Monats keine Wahl, so überträgt das Familiengericht einem Elternteil das Recht, den Familiennamen zu bestimmen. Beispiel: Die Mutter heißt Meier, der Vater heißt Baum. Die Eltern können binnen eines Monats bestimmen, ob das Kind Meier oder Baum heißen soll. Sie können es aber nicht Meier-Baum nennen.

Bei nichtverheirateten Eltern ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Geburt nur die Mutter sorgeberechtigt. Deswegen erhält das Kind den Namen der Mutter.

Gruss Britta
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girasol
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von girasol »

Das würde ich auch so sehen, Ondina und wundere mich, warum das Kind den Doppelnamen bekommen hat. :-?

Gruß
girasol
Die Welt ist ein Buch und wer nicht reist, liest davon nur eine Seite.
Aurelius Augustinus
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deniamartin
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von deniamartin »

Liebe Oliva resp. Elke, lieber Rest in diesem Forum,
nochmal zum Begriff "Auslandsdeutsche". Also, auf die Idee, dass man sich hieran stoßen könnte, bin ich ja noch nie gekommen, zumal ich schon seit fast 30 Jahren als "Auslandsdeutscher" beruflich bedingt durch die Welt tingele bzw. im außereuropäischen Ausland lebe. Weder der Wortteil "Ausland" noch der Teil "Deutscher" birgt doch irgendetwas Verdächtiges, oder? Als ein solcher "Auslandsdeutscher" (so heißt das auch im Behördendeutsch) beantrage ich nun schon seit Jahren immer mal wieder meinen Pass (oder den eines Familien-Mitglieds) über die deutschen Botschaften im Ausland. Auch die Abgabe biometrischer Daten ist da bei den entsprechend ausgestatteten Botschaften und Generalkonsulaten gar kein Problem, die neuen Pässe kommen meistens früher als angekündigt im Gastland an, und die Gebühren halten sich wirklich auch in Grenzen.
Komisch, ich habe immer öfter das Gefühl, das die Menschen kein Problem damit haben, nach Asien in den Urlaub zu fliegen, sich neue Autos mit jeder Menge Zubeör zu kaufen, wenn es aber um Leistungen der Krankenkasse oder um staatliche Dienstleistungen geht (wie z.B. einen Reisepass), da werden die Menschen auf einmal sehr knauserig und lamentieren über die angeblich so hohen Kosten (die im Falle des Reisepasses ja wirklich nur alle 10 jahre anfallen). :((
In diesem Sinne, viele Grüße
Martin
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Citronella »

Martin, da gebe ich dir absolut recht - die Werte und Wichtigkeiten haben sich ganz schön verschoben... (und bei manchem kann ich nur den Kopf schütteln #:-s )

Saludos
Citronella
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von nixwielos »

Martin, auch ich schliesse mich Deiner Meinung an, Recht hast Du!
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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Josefine
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Josefine »

Oliva B. hat geschrieben:Hallo Martin,

bei dem Begriff "Auslandsdeutsche" musste ich erst einmal schlucken. Irgendwie erinnerte er mich an das Dritte Reich, doch du hast ja recht...
deniamartin hat geschrieben:Liebe Oliva resp. Elke, lieber Rest in diesem Forum,
nochmal zum Begriff "Auslandsdeutsche". Also, auf die Idee, dass man sich hieran stoßen könnte, bin ich ja noch nie gekommen, zumal ich schon seit fast 30 Jahren als "Auslandsdeutscher" beruflich bedingt durch die Welt tingele bzw. im außereuropäischen Ausland lebe. Weder der Wortteil "Ausland" noch der Teil "Deutscher" birgt doch irgendetwas Verdächtiges, oder?

Als ich dies gelesen habe, musste ich auch erstmal schlucken. Muß man sich als Deutsche/r (nach dem Krieg geboren) inzwischen bei jedem Wort hinterfragen: Woher rührt der Ursprung dieses Wortes? Ist es womöglich aus den 30er oder 40er Jahren?

Ob es wohl noch dazu kommt, dass man das Wort Autobahn nicht mehr in den Mund nehmen mag bzw. ob es Unbehagen auslöst? Mein Anliegen ist es absolut nicht, nun eine Diskussion darüber zu führen, welches Wort man als Deutsche/r noch sagen darf oder nicht. Ist mir nur so aufgefallen und habe dabei gedacht, wie gut, dass ich nicht mehr in Deutschland wohne.

Grüsse :)
Josefine
Gruß Josefine :)
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Oliva B.
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Re: Änderung im deutschen Passrecht

Beitrag von Oliva B. »

Hallo Martin,

an dem Begriff "Auslandsdeutsche" stößt sich niemand hier im Forum. Nur ich hatte geschrieben, dass ich erst einmal schlucken musste, weil ich etwas anderes damit in Zusammenhang gebracht habe - also eine ganz persönliche Angelegenheit. Aber du siehst, Josefine ging es nicht anders.

Wahrscheinlich haben wir im Geschichtsunterricht noch etwas anderes gelernt (wozu auch der Autobahnbau gehörte...- Richtig, Josefine, auch daran erinnere ich mich noch wie heute), was aber hier offenbar für Verwirrung sorgte.
Vielleicht verstehst du meine Reaktion nach dem Lesen dieses Textes:
  • "Lebensraum im Osten ist ein politischer Begriff, der mit der „germanischen“ oder „arischen“ Besiedlung von Gebieten außerhalb der deutschen Grenzen, vor allem im (nördlichen) Osteuropa, verbunden ist. Er wurde von der völkischen Bewegung im wilhelminischen Kaiserreich geprägt und von Nationalsozialisten im Deutschen Reich 1933 bis 1945 rassenbiologisch interpretiert. Er lieferte den ideologischen Hintergrund für den von Reichsführer-SS Heinrich Himmler in Auftrag gegebenen Generalplan Ost, der die Vertreibung der „rassisch unerwünschten“ Bevölkerung aus den eroberten Gebieten in Osteuropa, ihre „Germanisierung“ und wirtschaftliche Ausbeutung vorsah.
    Der Zoologe und Geograph Friedrich Ratzel (1844–1904) popularisierte erstmals in seinen wissenschaftlichen Werken Politische Geographie (1897) und Der Lebensraum (1901) den Begriff „Lebensraum“, der in kontinentaler Grenzkolonisation zu erschließen sei.[1] Er übertrug Darwins Theorien vom Überlebenskampf auf die Geographie und verstand Staaten als Lebewesen, die in einem permanenten Kampf um Lebensraum begriffen wären und deren Existenz von dessen Bestehen abhinge (→ Sozialdarwinismus).
    Die völkische Bewegung und der Alldeutsche Verband griffen den Terminus auf und benutzten ihn im Zusammenhang mit den Auslandsdeutschen, dem Deutschtum in den Grenzgebieten und der Expansion des deutschen Volkes: Deutsches Land dürfe nicht verloren gehen, und die Neugründung deutscher Siedlungen müsse das Ziel sein."
Quelle: Wikipedia "Lebensraum im Osten".

Aber wie gesagt, nach deinem Beitrag habe ich mein Wissen über "Auslandsdeutsche" sofort auf den neuesten Stand gebracht. Nichts für ungut und vielen Dank für deinen Beitrag über das "Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher", denn der betrifft einige unter uns . ;;)
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