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Re: Formalitäten beim Gebrauchtwagenkauf und Ummeldung

Verfasst: Mi 14. Okt 2020, 10:27
von CitroenC15
ich meinte mit Ummeldung die Ummeldung eines gebrauchten Fahrzeugs aus Spanien auf einen neuen Halter in Spanien. Also vom Verkäufer auf den Käufer.

Und nicht die Einfuhr eines deutschen Gebrauchtwagens. Ich glaube das führte hier zu Mißverständnissen...

Re: Formalitäten beim Gebrauchtwagenkauf und Ummeldung

Verfasst: Mi 14. Okt 2020, 11:43
von FridaAmarilla
haSienda hat geschrieben: Mo 12. Okt 2020, 22:40
Und was Garantie angeht: Die Hütte wurde bis 2005 produziert...du willst also allen Ernstes eine Garantie für einen MINDESTENS 15 Jahre alten Nutzwagen aus dem untersten Preissegment?
Gegenfrage: Würdest Du MIR ein mindestens 15 Jahre altes Auto mit Garantie verkaufen???
Ich habe vor kurzem einen 13 Jahre alten VW Passat Variant von einem Händler gekauft und 12 Monate Garantie auf Motor und Getriebe. Die Ummeldung hat der Händler übernommen ohne weitere Kosten.
Die meisten Händler geben auf ihre Autos 12 Monate Garantie auf Motor und Getriebe.

Re: Formalitäten beim Gebrauchtwagenkauf und Ummeldung

Verfasst: Mi 14. Okt 2020, 18:41
von haSienda
FridaAmarilla hat geschrieben: Mi 14. Okt 2020, 11:43
haSienda hat geschrieben: Mo 12. Okt 2020, 22:40
Und was Garantie angeht: Die Hütte wurde bis 2005 produziert...du willst also allen Ernstes eine Garantie für einen MINDESTENS 15 Jahre alten Nutzwagen aus dem untersten Preissegment?
Gegenfrage: Würdest Du MIR ein mindestens 15 Jahre altes Auto mit Garantie verkaufen???
Ich habe vor kurzem einen 13 Jahre alten VW Passat Variant von einem Händler gekauft und 12 Monate Garantie auf Motor und Getriebe. Die Ummeldung hat der Händler übernommen ohne weitere Kosten.
Die meisten Händler geben auf ihre Autos 12 Monate Garantie auf Motor und Getriebe.

Und...das sogenannte "Kleingedruckte" sagt was zur Kostenübernahme? Alles? Nur Teile? Nur Arbeit? Nur in bestimmten Werkstätten? Nur prozentuale Beteiligung? Erzähl mal bitte...

Ohne den Kaufvertrag zu kennen behaupte ich, dass du im Schadenfall nicht einfach das Auto abgibst und repariert ohne Zuzahlung zurückbekommst.
Und...: von Privat klappt das bestimmt noch weniger.

Just my two cent
Derek

Re: Formalitäten beim Gebrauchtwagenkauf und Ummeldung

Verfasst: Mi 14. Okt 2020, 19:25
von Miesepeter
Gebrauchtwagenkäufer haben es in Spanien besonders schwer, die tatsächliche Anzahl der Vorbesitzer und die Nutzung (z.B. als Taxi oder Mietwagen) zu erfahren. Das geht nämlich aus den Papieren nicht oder nur teilweise hervor. Nur über die Verkehrsnehörde ist dies gegen Gebühr möglich. Der professionelle Verkäufer übergeht sowas nach Möglichkeit und ist auch gar nicht zur umfassenden Auskunft verpflichtet.

Re: Formalitäten beim Gebrauchtwagenkauf und Ummeldung

Verfasst: Mi 2. Dez 2020, 14:08
von FridaAmarilla
haSienda hat geschrieben: Mi 14. Okt 2020, 18:41
FridaAmarilla hat geschrieben: Mi 14. Okt 2020, 11:43
haSienda hat geschrieben: Mo 12. Okt 2020, 22:40
Und was Garantie angeht: Die Hütte wurde bis 2005 produziert...du willst also allen Ernstes eine Garantie für einen MINDESTENS 15 Jahre alten Nutzwagen aus dem untersten Preissegment?
Gegenfrage: Würdest Du MIR ein mindestens 15 Jahre altes Auto mit Garantie verkaufen???
Ich habe vor kurzem einen 13 Jahre alten VW Passat Variant von einem Händler gekauft und 12 Monate Garantie auf Motor und Getriebe. Die Ummeldung hat der Händler übernommen ohne weitere Kosten.
Die meisten Händler geben auf ihre Autos 12 Monate Garantie auf Motor und Getriebe.

Und...das sogenannte "Kleingedruckte" sagt was zur Kostenübernahme? Alles? Nur Teile? Nur Arbeit? Nur in bestimmten Werkstätten? Nur prozentuale Beteiligung? Erzähl mal bitte...

Ohne den Kaufvertrag zu kennen behaupte ich, dass du im Schadenfall nicht einfach das Auto abgibst und repariert ohne Zuzahlung zurückbekommst.
Und...: von Privat klappt das bestimmt noch weniger.

Just my two cent
Derek
Hallo Derek, habe ich doch geschrieben, 12 Monate Garantie auf Motor und Getriebe. Wenn irgendetwas daran kaputt geht, auch wenn es nur ein Teil davon ist, wird es von diesem Händler in seiner Werkstatt repariert - ohne Zuzahlung! Steht auch im Kaufvertrag. Von privat kannste knicken, da kriegste gar nichts.

Re: Formalitäten beim Gebrauchtwagenkauf und Ummeldung

Verfasst: Mi 2. Dez 2020, 19:03
von Miesepeter
Vorsicht vor "Reparaturen vom Händler in seiner Werkstatt". Es kann alles passieren.......

Re: Formalitäten beim Gebrauchtwagenkauf und Ummeldung

Verfasst: Sa 5. Dez 2020, 17:40
von haSienda
Liebe FridaAmarilla...

ich drück' dir die Daumen.

Gruss
Derek

Re: Formalitäten beim Gebrauchtwagenkauf und Ummeldung

Verfasst: Mo 14. Jun 2021, 10:25
von Löwenköpfchen
Hallo zusammen,
kann ich auch ein Auto in Deutschland kaufen und es in Spanien stehen lassen um es für die Zeit die ich in Spanien bin zu nutzen ohne es umzumelden, wenn mein Erstwohnsitz in Deutschland ist?
Und kann ich dann die alle 2 Jahre fällige HU in Spanien machen lassen?
Die Mietwagenpreise sind derzeit so extrem hoch, dass wir auch mit dem Gedanken spielen uns ein Auto für Spanien zuzulegen.

Vielen Dank und viele Grüße
Carmen

Re: Formalitäten beim Gebrauchtwagenkauf und Ummeldung

Verfasst: Mo 14. Jun 2021, 10:31
von Miesepeter
Das Fz, kann hier unbegrenzt stehen solange Du in Spanien nicht steuerpflichtig bist und hier keinen Wohnsitz hast. Die HU kann hier nicht gemacht werden.

Re: Formalitäten beim Gebrauchtwagenkauf und Ummeldung

Verfasst: Mo 14. Jun 2021, 13:11
von AuS
Löwenköpfchen hat geschrieben: Mo 14. Jun 2021, 10:25 Hallo zusammen,
kann ich auch ein Auto in Deutschland kaufen und es in Spanien stehen lassen um es für die Zeit die ich in Spanien bin zu nutzen ohne es umzumelden, wenn mein Erstwohnsitz in Deutschland ist?
Und kann ich dann die alle 2 Jahre fällige HU in Spanien machen lassen?
Die Mietwagenpreise sind derzeit so extrem hoch, dass wir auch mit dem Gedanken spielen uns ein Auto für Spanien zuzulegen.

Vielen Dank und viele Grüße
Carmen
Hallo Carmen,
Vielleicht hilft euch das hier weiter:
https://europa.eu/youreurope/citizens/v ... dex_de.htm
....unter "ohne Wohnsitzummeldung"