Familien Mitversicherung
Familien Mitversicherung
Hallo, wer kennt sich hier aus:
In Spanien wie in D ist ja eine Mitversicherung der Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Dies gilt fuer alle EU Bürger oder? Dh wenn eine Spanierin dort versichert ist, kann sie ihren deutschen Ehemann mitversichern? Falls ja, muss es eine Ehe sein oder gilt auch eine langjährige Lebensgemeinschaft?
Herzlichen Dank:-)
Tom
In Spanien wie in D ist ja eine Mitversicherung der Familie in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Dies gilt fuer alle EU Bürger oder? Dh wenn eine Spanierin dort versichert ist, kann sie ihren deutschen Ehemann mitversichern? Falls ja, muss es eine Ehe sein oder gilt auch eine langjährige Lebensgemeinschaft?
Herzlichen Dank:-)
Tom
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Re: Familien Mitversicherung
Die Bezeichnung "gesetzliche Krankenversicherung" ist irreführend. Der Staat ist verfassungsmäßig verpflichtet, Leistungen der Gesundheitsvorsorge für Bedarfsträger kostenlos zu erbringen. Dies sind alle selbstständig oder unselbstständig Arbeitende, die in die die staatl. Rentenvericherung einzahlen. Alle Familinangehörige sind mitversichert. Es gibt keine freie Arztwahl, Anlaufstellen sind die staatl. Behandlungszentren und Krankenhäuser. Leistungen für Zahnbehandlung, alle Seh-, Geh-, Hörhilfen u.ä. sind ausgeschlossen, werden aber u.U. von den Sozialdiensten übernommen oder bezuschusst.
Bei unselbstständigen Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung. Selbständig Tätige melden sich selbst an. Die "Beitráge" zum Sozialsystm werden nicht erstattet, wenn z.B. keine Rentenansprüche wegen Nichterreichung derr Mindestbeitragszeit bestehen, sie liegen spürbar unter den deutschen.
Beim mitversicherten Ehepartnr spielt die Staatsanghörigkeit keine Rolle, Bei einer offenen Partnerschaft können Nachweise des Zusammenlebens verlangt werden.
Bei unselbstständigen Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung. Selbständig Tätige melden sich selbst an. Die "Beitráge" zum Sozialsystm werden nicht erstattet, wenn z.B. keine Rentenansprüche wegen Nichterreichung derr Mindestbeitragszeit bestehen, sie liegen spürbar unter den deutschen.
Beim mitversicherten Ehepartnr spielt die Staatsanghörigkeit keine Rolle, Bei einer offenen Partnerschaft können Nachweise des Zusammenlebens verlangt werden.
Zuletzt geändert von Oliva B. am Mi 31. Jul 2019, 19:42, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Wunschgemäß korrigiert.
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Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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Re: Familien Mitversicherung
Vielen Dank
- hundetraudl
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Re: Familien Mitversicherung
Und wieso fragt die Spanierin nicht nach in Spanien (Gesundheitsamt)? Da müsste sie doch eine Antwort bekommen.
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
Re: Familien Mitversicherung
Das haben wir gemacht und sie haben uns gesagt, dass ich mich auch als (deutscher) Ehemann privat versichern muesste, was uns unglaubwuerdig erschien. Daher frage ich hier nach Meinungen und Erfahrungen.
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Re: Familien Mitversicherung
Bitte berichtigen: statt "Unselbststándige Unternehmer" muss es richtig heissen: "Selbständig Tätige".
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