Überzogene Strafe???
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Re: Überzogene Strafe???
@ Oliva B: Aber gerne. Mit Deiner Feststellung"..das konnte man sich aus dem ziemlich vagen Bericht zusammen reimen.." bringst Du es auf den Punkt. Und ob hier jede Menge zusammengereimt, vermutet, unterstellt, gedacht, phantasiert wurde! Aus "Container" wurde "Müllkontainer". Wo es um einen StrafANTRAG ging, hiess es gleich sehr sensationslüstern "überzogene Strafe", sodass sich eine von der Realität entfernende Diskussion über gar nicht zur Debatte stehende Dinge entwickelte (ich vermeide absichtlich das Wort Kaffeekränzchen"). Und noch etwas, was in der Hitze des Gefechts vom den Anklägern der Wegerfgesellschaft völlig ausser Acht gelassen wurde: Worauf bezieht sich die Schadenshöhe eigentlich? Von allen, die hier die hungernde Menschheit retten wollen hätte ich gerne eine Antwort auf genau diese Frage - gerne auch per PN.
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Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
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- Oliva B.
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Re: Überzogene Strafe???
@ Miesepeter
Ich habe nichts gegen Streitgespräche, sie sollten allerdings fair ausgetragen werden.
Was du allerdings mit diesem Absatz meinst, entzieht sich meiner Kenntnis.
Meinst du die 'Ankläger der Wegwerfgesellschaft' oder die 'Ankläger gegen die Wegwerfgesellschaft'?
Es ging mir nicht um die (geringe) Schadenshöhe (= das aufgebrochene Schloss im Wert von 28 Euro), sondern um die Höhe des Strafmaßes für die Tat (= 8 Monate Haft).
Auch rettet HIER keiner die hungernde Menschheit, sondern es hat sich nur jemand (ich) erlaubt öffentlich zu fragen, warum in einem EU-Land so hohe Strafen für ein so geringes Delikt verhängt werden, während andere, die sich wirklich etwas zu Schulden haben kommen lassen wie die Infantin Christina und ihr Ehemann Iñaki Urdangarin, sich letztendlich auf ihre Seilschaften verlassen können. Geld statt Haft? Link
Ich habe nichts gegen Streitgespräche, sie sollten allerdings fair ausgetragen werden.
Wenn ich spanische Nachrichten lese, stöbere ich meistens in verschiedenen Online-Zeitungen, und gebe die Artikel mit meinen eigenen Worten wieder. Dabei kann es natürlich vorkommen, dass ich einen Artikel verlinke, in dem nicht alles wiedergeben wird, was ich hier schreibe. Den "Müllcontainer" habe ich mir nicht zusammen fantasiert, nachzulesen u. a. hier:Miesepeter hat geschrieben:@ Oliva B: Aber gerne. Mit Deiner Feststellung"..das konnte man sich aus dem ziemlich vagen Bericht zusammen reimen.." bringst Du es auf den Punkt. Und ob hier jede Menge zusammengereimt, vermutet, unterstellt, gedacht, phantasiert wurde! Aus "Container" wurde "Müllkontainer".
- "Se llevaron un contenedor de basura con productos perecederos, depositados por haber sido retirados de la venta al público por estar caducados."
Quelle
Ich habe ganz deutlich geschrieben, dass es um einen Strafantrag ging. Und wenn ich mir das Strafmaß für Korruptionen in Spanien anschaue, darf ich doch wohl zu Recht (auch als Titelzeile) fragen, ob es verhältnismäßig ist, für das Stehlen eines Containers mit abgelaufenen Lebensmitteln (selbst wenn dieser Container aus einem Lager oder einer Lagerhalle entwendet wurde, dessen Schloss zuvor aufgebrochen wurde) 8 Monate Haft zu beantragen.Miesepeter hat geschrieben:Wo es um einen StrafANTRAG ging, hiess es gleich sehr sensationslüstern "überzogene Strafe", sodass sich eine von der Realität entfernende Diskussion über gar nicht zur Debatte stehende Dinge entwickelte (ich vermeide absichtlich das Wort Kaffeekränzchen").
Warum per PN? Hier kann jeder seine freie Meinung äußern.Miesepeter hat geschrieben:Und noch etwas, was in der Hitze des Gefechts vom den Anklägern der Wegerfgesellschaft völlig ausser Acht gelassen wurde: Worauf bezieht sich die Schadenshöhe eigentlich? Von allen, die hier die hungernde Menschheit retten wollen hätte ich gerne eine Antwort auf genau diese Frage - gerne auch per PN
Was du allerdings mit diesem Absatz meinst, entzieht sich meiner Kenntnis.
Meinst du die 'Ankläger der Wegwerfgesellschaft' oder die 'Ankläger gegen die Wegwerfgesellschaft'?
Es ging mir nicht um die (geringe) Schadenshöhe (= das aufgebrochene Schloss im Wert von 28 Euro), sondern um die Höhe des Strafmaßes für die Tat (= 8 Monate Haft).
Auch rettet HIER keiner die hungernde Menschheit, sondern es hat sich nur jemand (ich) erlaubt öffentlich zu fragen, warum in einem EU-Land so hohe Strafen für ein so geringes Delikt verhängt werden, während andere, die sich wirklich etwas zu Schulden haben kommen lassen wie die Infantin Christina und ihr Ehemann Iñaki Urdangarin, sich letztendlich auf ihre Seilschaften verlassen können. Geld statt Haft? Link
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
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Re: Überzogene Strafe???
OT--aber m.M. nach interessant
wenn die geschnappt werden--------------
Zwei Lkw-Ladungen Überraschungseier gestohlen
Mehrere Zehntausend Überraschungseier haben Diebe direkt aus einer Lagerhalle in Eberswalde (Barnim) gestohlen.
Die Täter nahmen die Paletten von zwei dort abgestellten Lastwagen mit, teilte die Polizeidirektion Ost am Mittwoch mit.
Darauf befanden sich die Überraschungseier. Die Diebe hatten zuvor das Tor gewaltsam geöffnet.
Den Schaden bezifferte die Polizei auf rund 350.000 Euro. Von den Süßigkeiten und den Tätern fehle jede Spur.
Die Kriminalpolizei ermittelt.
( Nachrichten RBB)
wenn die geschnappt werden--------------
Zwei Lkw-Ladungen Überraschungseier gestohlen
Mehrere Zehntausend Überraschungseier haben Diebe direkt aus einer Lagerhalle in Eberswalde (Barnim) gestohlen.
Die Täter nahmen die Paletten von zwei dort abgestellten Lastwagen mit, teilte die Polizeidirektion Ost am Mittwoch mit.
Darauf befanden sich die Überraschungseier. Die Diebe hatten zuvor das Tor gewaltsam geöffnet.
Den Schaden bezifferte die Polizei auf rund 350.000 Euro. Von den Süßigkeiten und den Tätern fehle jede Spur.
Die Kriminalpolizei ermittelt.
( Nachrichten RBB)
Gruss Wolfgang
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Re: Überzogene Strafe???
Ob inzwischen ein Urteil in dem eingangs erwähnten Fall gefällt wurde, ist mir nicht bekannt, im Internet fand ich keine neuen Meldungen..
Wie jedoch der jüngst publizierte Fall "Mendener stiehlt abgelaufenes Olivenöl und erhält Haftstrafe" (auf Bewährung ) zeigt, urteilen deutsche Gerichte selbst bei Wiederholungstätern deutlich milder.
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Saludos,
Elke (Oliva B.)
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Re: Überzogene Strafe???
Die Veröffentlichung eines Urteils kann man meistens nicht so sensationell verpacken wie eine Tat, ich habe auch nichts finden können. Es bleibt uns also nichts weiter übrig als zu vermuten, was der Richter wohl daraus gemacht haben könnte. Mir fällt dazu noch ein, dass es sich nach deutscher Rechtsauslegung um "Schweren Diebstahl" handeln musste, denn der Container (dessen Inhalt bei Ausführung der Tat unbekannt sein musste und es auch war) wurde seinem rechtmässigen Besitzer entwendet und gewaltsam geöffnet. Dafür sieht das deutsche StGB (Par. 243 - "...eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist",) 3 Monate -10 Jahre Haft vor, wobei der Richter einen gewissen Handlungsspielraum hat. Die hier in Spanien ergangenen Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren werden von Ersttätern nicht abgesessen.
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