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Re: Hausverkauf in Torrevieja

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 23:15
von Miguel_87
Sorry Cozumel.
Da hab ich Miesepeter anscheinend falsch verstanden. Ich dachte er meint mit Reservierungsgebühr die Anzahlung von 10%.

Ich meinte die Anzahlung. Eine extra Gebühr gab es nicht.
Das ist dann, wie du schon sagst, wirklich unseriös.

Ich sag ja, nicht einfach zum Nächstbesten gehen!

Re: Hausverkauf in Torrevieja

Verfasst: Mi 16. Aug 2017, 10:48
von wichtigesinspanien
man hat mir die gebühren erstellt die anfallen beim hausverkauf.
50 euros por luz
50 euros por agua
250 IBI garaje+vivienda 2017
3.600 euros plusvalía garaje+vivienda
2.610 euros de 3% de no residentes
22 euros basura

jetzt schreibt das steuerbüro es werden noch beträge fallig für " venta de la viventa von ca. 2400 Euro, venta del garage ca. 1100 Euro.
meine nichtresidentensteuer habe ich an das finanzamt immer bezahlt. ( über bank )

Re: Hausverkauf in Torrevieja

Verfasst: Mi 16. Aug 2017, 11:42
von Florecilla
Jeweils 50 Euro für Strom und Wasser für die Ummeldung oder wofür? Warum 22 Euro für Müll?

Vorsicht bei der Grundsteuer: Steuerschuldner für die IBI ist der Eigentümer am 01.01. eines Jahres.

Re: Hausverkauf in Torrevieja

Verfasst: Mi 16. Aug 2017, 11:52
von Cozumel
Ich vermute mal, das ist der anteilige Betrag des Verkäufers beim Verkauf.

Re: Hausverkauf in Torrevieja

Verfasst: Do 24. Aug 2017, 08:15
von Miesepeter
Zitat cozumel "...Falls der Kunde sicher ist,macht er eine Anzahlung von 10%, die bekommt natürlich sofort der Verkäufer.
Die bekommt er aber zurück, wenn der Verkäufer die Konditionen ändert oder nicht mehr verkaufen will..."
Hört sich gut an, aber die Wirkllichkeit ist oft anders. Zunächst kann die Höhe einer Anzahlung zwischen den Parteien frei vereinbart werden, was mgl. schriftlich mit einer Erfüllungsfrist geschehen sollte. Tritt der Kaúfer vom Vertrag zurück, verliert er die Anzahlung. Tritt hingegen der Verkäufer zurück, hat er den Käufer mit den doppelten Betrag zu entschädigen (Art. 1454 CC ). Ein seriöser Makler sollte das wissen.

Re: Hausverkauf in Torrevieja

Verfasst: Do 24. Aug 2017, 23:55
von chris
Miesepeter hat geschrieben:Tritt der Kaúfer vom Vertrag zurück, verliert er die Anzahlung. Tritt hingegen der Verkäufer zurück, hat er den Käufer mit den doppelten Betrag zu entschädigen (Art. 1454 CC ). Ein seriöser Makler sollte das wissen.
Danke, Miesepeter, das wollte ich auch gerade anmerken. Kann man nicht oft genug sagen: bei einer Anzahlung zwecks Reservierung darauf achten, dass ein vernünftiger Vertrag aufgesetzt wird, der dem Käufer eine Erstattung in Höhe von mindestens 200% der Anzahlung zusichert, falls der Verkäufer vertragsbrüchig wird.

Sonst könnte der Verkäufer ohne finanziellen Schaden weiterhin nach besseren Geboten suchen, obwohl man reserviert und angezahlt hat.

Re: Hausverkauf in Torrevieja

Verfasst: Fr 25. Aug 2017, 04:08
von Miesepeter
Verträge sind in Spanien vielfach das Papier nicht weret, auf dem sie geschrieben sind. Man sieht sie eher als ein Versprechen, das eingehalten wird oder auch nicht. Das Eintreiben von Forderungen jeder Art auf dem Rechtsweg stellt sich als eine langwierige und teure Angelegenheit dar, in deren Verlauf sich der Schuldner meist in Nichts auflöst oder über keine pfändbaren Werte verfügt.Anzahlungen jeder Art also vermeiden, auch bei Handwerkern u.ä. - damit sitzt man in der Falle. Und wenn dann noch ein Makler im Spiel ist, der mit Unwissen und daraus resultierenden falschen Beratungen zu Werke geht -, ich kann nur immer wieder von denen abraten. Ausnahmen soll es geben - ich kenne keine.